Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013. Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Sachverhalt: Durch die veränderten Rahmenbedingungen, hier sind in erster Linie die Erhöhung der Gebühren sowie die Kürzung der Öffnungszeiten zu nennen, ist die Nutzung der Stadtbücherei deutlich rückläufig. Die Zahl der Gesamtentleihungen und der Kunden (aktive Benutzerausweise) sind zurückgegangen. Aus diesem Grund konnte auch die errechnete Steigerung der Einnahmen nicht erreicht werden. Im Vergleich mit anderen Bibliotheken gleicher Größenordnung sind die Gesamteinnahmen (2013: 44.396 €) jedoch sehr hoch.
Ein Baustein zur Rückgewinnung der Kunden soll die Verbesserung des Angebotes sein. Zukünftig soll auf zusätzliche Benutzungs- und Versäumnisgebühren für die Ausleihe von DVDs und WII-Spielen verzichtet werden. Die Bibliothekskunden sollen für ihre einmal gezahlte Jahresgebühr alle Medien ausleihen können (Ausnahme: zusätzliche Bestsellerexemplare) Zudem kann man über Internet-Portale von kommerziellen Anbietern mittlerweile Flatrates für Filme zu einem recht günstigen Preis abonnieren. Die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr für die Ausleihe von DVDs und WII-Spielen in der Bibliothek wirkt in diesem Zusammenhang nicht mehr zeitgemäß und wird von den Kunden offensichtlich nicht mehr akzeptiert.
Anlage/n: 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013
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