Vorlage - RAT/2734/2014  

 
 
Betreff: Entwässerungstechnische Erschließung des Bebauungsplans Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg"
hier: Baubeschluss für die Abwasseranlagen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
06.03.2014 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan_Kanal  

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss beschließt die entwässerungstechnische Erschließung des Bebauungsplans Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Planung. Die Betriebsleitung wird, vorbehaltlich des Baubeschlusses für die verkehrliche Erschließung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 17.03.2014, beauftragt, die weitere Planung und die Maßnahme selbst durchzuführen.


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ ist seit dem 06.07.2006 rechtskräftig. Dieser

Bebauungsplan  schafft  die  planungsrechtlichen  Voraussetzungen  zur  Erschließung  und

Besiedelung  des  Blockinnenbereichs  zwischen  den  Straßenzügen  „Schwanen/Grüne

Straße/Unterweg/Jahnstraße und Hohe Stre“.

Am  17.04.2008  erlangte  seine  1.  Änderung  Rechtskraft. Die Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplanes besteht seit dem 20.12.2008. Die Inkraftsetzung des Umlegungsplanes erfolgte am 11.03.2010. Mit der Umsetzung nachfolgend beschriebener Mnahme kommt die Stadt Wermelskirchen Ihrer Erschließungspflicht nach.

 

Das Baugebiet wird durch vier Stichstraßen erschlossen. Für den Ausbau vorgesehen sind die Straßen Oberweg und die Stichstraßen vom Unterweg und Schwanen. Die Beauftragung der Gesamtplanung (Kanal und Straße) erfolgte an das Ingenieurbüro Osterhammel aus mbrecht.

 

Die Bürgerinformationsveranstaltungen zum geplanten Straßen- und Kanalbau fanden am 12.11.2013 (Oberweg und Unterweg) und am 05.11.2013 (Stichstraße vom Schwanen) im Rathaus der Stadt Wermelskirchen statt.

Die betroffenen Eigentümer wurden über die vorgesehene Maßnahme und die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros informiert.

 

Im nachfolgenden Erläuterungsbericht ist die geplante Maßnahme näher beschrieben.

 

Im Wirtschaftsplan 2014 ist das Projekt in den Auftragssachkonten I53125003 „B-Plan 21 Jahnstraße/Unterweg“ und I53125004 „B-Plan 21 Erschließung MW-Kanal Grüne Straße-Unterweg“ enthalten. Auf diesen Konten stehen für die geplante Maßnahme ausreichende Mittel zur Verfügung.  

 

In der Anlage ist vereinbarungsgemäß lediglich ein verkleinerter Lageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung des Planes auf CD zur weiteren Verwendung.

 

Der Baubeschluss für die entwässerungstechnische Erschließung des Bebauungsplans Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ erfolgt vorbehaltlich des Baubeschlusses für die verkehrliche Erschließung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 17.03.2014.

 

 

Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen

Erschließung B.-Plan Nr. 21 „Jahnstraße / Unterweg“
 

ERLÄUTERUNGSBERICHT (Kurzfassung)

 

Veranlassung und Aufgabenstellung

 

Im Stadtgebiet Wermelskirchen soll die Entwässerungs- und verkehrstechnische innere Erschließung für den im Jahr 2006 erstellten Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße / Unterweg“ realisiert werden. Die geplanten Anlagen des Bebauungsplanes dienen dazu, neuen innerstädtischen Wohnraum zu schaffen.

 

 

Örtliche Verhältnisse

 

Derzeitige Nutzung und Topographie des Baugeländes

Der Flächennutzungsplan weist für das B.-Plangebiet Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen sowie auch Grünflächen aus. Das Baufeld weist insgesamt ein Gefälle in südliche Richtung auf. Im Einzelnen ist dies den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. 

 

Bestehende Abwasseranlagen/Vorfluter

Eine Anschlussmöglichkeit an das bestehende Kanalnetz der Stadt Wermelskirchen befindet sich südlich des Plangebietes in der Straße „Unterweg“. Dort verläuft der vorhandene Mischwasserkanal DN 600 B. An diesen soll der geplante Mischwasserkanal, der zur Entlastung des Mischwassernetzes in der Grünestraße dient, angeschlossen werden. Über diesen Kanal wird auch das Schmutzwasser aus dem B.-Plangebiet abgeleitet.

 

Im Zentrum des Plangebietes befindet sich der Quellbereich eines Siefens. Dieser verläuft in südwestliche Richtung durch das Plangebiet und weiter in südliche Richtung als Gewässer „Braunsberger Bach“. In diesen Siefen soll das anfallende Regenwasser über Versickerungs-/Regenrückhaltebecken eingeleitet werden.

 

 

Bevölkerungsverhältnisse und Satzungen

 

Mit dem Bau der geplanten Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation werden insgesamt 30 unbebaute Parzellen und 5 bebaute Parzellen abwassertechnisch erschlossen. Als Grundlage für die Ermittlung des Schmutzwasseranfalls wird für den Endzustand von einer Einwohnerdichte von 100 E pro ha ausgegangen.

 

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.21. Das Planungsgebiet insgesamt liegt innerhalb einer Innenbereichssatzung gem. §34 BauBG.

 

 

Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder Indirekteinleiter

 

Gewerbe- oder Industriebetriebe sind nicht vorhanden. Direkt- oder Indirekteinleiter sind nicht bekannt.

 

 

 

 

 

Technische Grundlagen

Die Planung basiert auf den derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen, sowie den anerkannten Regeln der Abwassertechnik  und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten.

Das Bebauungsplangebiet soll im Trennsystem entwässert werden.

 

Die Planung für die Entwässerungsanlagen soll ausschließlich für die Flächen erfolgen, wie sie in den textlichen Festsetzungen und Begründungen zum B.-Plan Nr. 21 beschrieben sind.

 

Das klärpflichtige Abwasser aus dem B-Plangebiet wird zum bestehenden Mischwasserkanal südwestlich des Plangebietes und somit der öffentlichen Kläranlage zugeführt. Das nicht klärpflichtige Abwasser aus dem B-Plangebiet wird zum überwiegenden Teil in den Regenwasserkanal, die Oberflächen des südwestlichen Fußweges sowie des Stichweges an der Straße „Unterweg“ in den o.g. vorhandenen Mischwasserkanal abgeleitet. Hauptvorfluter für das Regenwasser aus dem B-Plangebiet ist das Gewässer „Braunsberger Bach“. Der geplante Regenwasserkanal verläuft gem. topografischen Verhältnissen innerhalb der geplanten Verkehrsflächen und leitet jeweils in die zwei geplanten Regenrückhaltebecken in Erdbauweise ein, über welche die gedrosselte Ableitung in den „Braunsberger Bach“ erfolgt.

 

Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung

 

Verfahrensvarianten

Die Ableitung des Abwassers kann aufgrund der vorhandenen Topografie im Freispiegelgefälle erfolgen. Eine Untersuchung von Verfahrensvarianten für die Abwasserableitung entfällt.

 

Im Rahmen dieser Maßnahme sind auch die erforderlichen Hausanschlussleitungen zur Ableitung des Abwassers zu erstellen. Diese werden bis zur Grundstücksgrenze hergestellt. Der Anschluss an das Entwässerungssystem des Grundstücks obliegt dem Eigentümer selbst. Die für die Straßenentwässerung erforderlichen Straßenabläufe und Straßenentwässerungsleitungen werden im Rahmen der geplanten Straßenbaumaßnahme erstellt.

 

Trassenvarianten

Eine Untersuchung von Trassenvarianten des Kanals entfällt, eine Ableitung des Abwassers ist nur über öffentliche Wegeparzellen in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Straße „Unterweg“ möglich.

 

Ausführungsdetails

Mischwasserkanal: Es werden rd. 147m Kanal DN 600 SB DIN V 1201/ EN 1916 und 6 Schachtbauwerke gem. DIN 4034-1 in Verbindung mit DIN EN 1917, sowie 10 m Hausanschlussleitungen DN 150 PP erstellt. Die aufgebrochenen Oberflächen werden im Zuge des geplanten Straßenbaus wiederhergestellt.

 

Schmutzwasserkanal: Es werden rd. 342m Kanal DN 200 Stz DIN EN 295-1 und 11 Schachtbauwerke gem. DIN 4034-1 in Verbindung mit DIN EN 1917, sowie 123m Hausanschlussleitungen DN 150 PP erstellt. Die aufgebrochenen Oberflächen werden im Zuge des geplanten Straßenbaus wiederhergestellt.

 

Regenwasserkanal: Es werden rd. 381m Kanal DN 300 SB DIN V 1201/ EN 1916 und 12 Schachtbauwerke gem. DIN 4034-1 in Verbindung mit DIN EN 1917, sowie 123m Hausanschlussleitungen DN 150 PP erstellt. Die aufgebrochenen Oberflächen werden im Zuge des geplanten Straßenbaus wiederhergestellt.

 

Rückhaltebecken: Die zwei Regenrückhaltebecken werden als offene Becken in Erdbauweise hergestellt. Erforderliche Abdichtungen sind mit dem Bodengutachter abzustimmen. Als Drosselorgane sind Kiesfilterdrosseln angedacht.

 

Zeit- und Kostenplanung

 

Zeit- und Ablaufplanung

Für die Erstellung der Entwässerungsanlagen werden voraussichtlich rd. 40 Kalenderwochen (200 Arbeitstage) erforderlich werden.

 

Voraussichtliche Kosten

Für die gewählte Lösung ergeben sich für die entwässerungstechnische Erschließung des Planungsgebietes Kosten in Höhe von insgesamt brutto ca. 626.000 €. Diese teilen sich auf in 270.000 € für die Schmutzwasserkanalisation und 356.000 € für die Regenwasserkanalisation einschließlich der Regenbecken. Die Kosten für die Regenwasserentsorgung werden zu je 50% auf die Stadtentwässerung (Regenwasserentsorgung der privaten Grundstücke) und den Straßenbau (Straßenentwässerung) verteilt. Für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen errechnen sich die Baukosten somit auf ca. 448.000 €.

Die Kosten für den Umschluss aus dem Bereich „Schwanen/Grünestraße“ betragen nochmal brutto ca. 58.000 €.

Hierin nicht enthalten sind Kosten zur Entsorgung kontaminierten Bodenaushubs / Straßenaufbruchs, ggf. erforderliche weitergehende Untersuchungen an Anschluss-/Vorflutkanälen, an Versorgungsleitungen und Hindernissen (historische Einbauten, Kampfmittel, o.ä.). Die Kosten für Ingenieurleistungen und ein ggf. erforderlichen Baugrundgutachten sind hier ebenfalls noch zuzuschlagen. Diese Aufwendungen sind im Gesamtausgabebedarf der Auftragssachkonten berücksichtigt.

 

 


Anlage/n:

Lageplan_Kanal.pdf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_Kanal (2343 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 53125003; I53125004

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

I53125003            448.000

I53125004             58.000

EUR

I53125003            554.000

I53125004             85.000

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift