Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt die Sanierung des RKB/RRB Handelsstraße auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Planung. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weitere Planung und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: 1) Das bestehende Regenrückhaltebecken Handelsstraße wurde im Jahr 1975 gebaut. In dieses wird das Regenwasser der Handelsstraße und der angrenzenden Grundstücke eingeleitet.
Dieses Bauwerk entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Das befristete Wasserrecht ist ausgelaufen.
Die Anlage befindet sich im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen. Auf Basis der Kanalnetzanzeige für das Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen aus dem Jahr 2007 und dem Regelungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 09.08.2010 erfolgte die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für das Regenklärbecken (RKB) / Regenrückhaltebecken (RRB) Handelsstraße.
Der Antrag nach §§ 8, 9 und 10 WHG auf Einleitung von nichtklärpflichtigem Misch- und Regenwasser aus dem RRB Handelsstraße in den Wirtsmühlenbach sowie die Genehmigungsplanung nach § 58.2 LWG für den Umbau des RKB Handelsstraße wurden am 20.07.2012 bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Mit Schreiben vom 04.07.2013 erteilte der Rheinisch-Bergische Kreis die Wasserrechtliche Erlaubnis. Auf dieser Basis sind jetzt die weitere Planung und die Maßnahme selbst durchzuführen.
Im nachfolgenden Erläuterungsbericht ist die geplante Maßnahme näher beschrieben.
Im Wirtschaftsplan ist das Projekt im Auftragssachkonto I 53126022 „RKB/RRB Handelsstraße“ enthalten. Auf diesem Konto stehen für die geplante Maßnahme ausreichende Mittel zur Verfügung.
In der Anlage ist vereinbarungsgemäß lediglich ein verkleinerter Lageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung des Planes auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.
Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen Umbau des RKB Handelsstraße
ERLÄUTERUNGSBERICHT (Kurzfassung)
Das anfallende Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet Handelsstraße wird aufgrund der Flächennutzung vor Einleitung in das anliegende Gewässer über einen Langsandfang behandelt. Der vorhandene Sandfang am Standort Handelsstraße entspricht nicht mehr den a.a.R.d.T. und ist somit umzubauen.
Mit der notwendigen Genehmigungsplanung wurde das Ingenieurbüro Beck beauftragt. Die notwendigen Genehmigungsunterlagen wurden im Juni 2012 bei den zuständigen Behörden eingereicht.
Die Genehmigung nach § 58.2 LWG für den Umbau und Betrieb des zukünftigen Regenklärbeckens sowie die Genehmigung nach §§ 8, 9 und 57 WHG für den Umbau des Drosselbauwerkes von Seiten der Unteren Wasserbehörde liegen nun vor.
Zukünftig soll der Standort als Regenklärbecken mit Dauerstau (RKBmD) betrieben werden. Hierzu wird der vorhanden Filterkies im Becken entfernt und vereinzelte Komponenten im Becken (Schwellenerhöhung, Einbau Tauchwand etc.) angepasst. Dem Regenklärbecken wird ein Beckenüberlauf in Form eines Ortbetonschachtes vorgeschaltet.
Der kritischen Regenabfluss, der in das RKB geleitet werden muss, liegt bei Qkrit = 26 l/s. Aufgrund der vorhanden Geometrie werden Q = 30 l/s in das RKB geleitet. Übersteigen die Zuflussmengen den Abfluss von Q = 30 l/s werden am Beckenüberlauf die Wassermengen über einen geplanten Entlastungskanal DN 500 zur vorhandenen Drosselleitung geführt. Von hieraus gelangen die Wassermengen zum nachgeschalteten RRB.
Um den Zufluss zum RKB auf den Zufluss von Q =30 l/s zu begrenzen, wird im Ablauf eine Wirbeldrossel installiert. Somit wir die Einhaltung der Klärbedingungen zu jederzeit garantiert. Im Zuge des Umbaus des RKB wird der vorhandene Schlammfang im RRB aufgegeben.
Kosten: Nach durchgeführter Kostenberechnung liegen die Bruttobaukosten für den Umbau RKB, Drossel und Aufgabe Schlammfang bei 95.300,00 Euro. Anlage/n: Lageplan RKB-RRB Handeslsstaße.pdf
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