Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss nimmt den
Sachstandsbericht über die Beratungen der Projektgruppe
“Jugendmusikschule” zur Kenntnis. Sachverhalt: In der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2003 hat dieser beschlossen, u.a. das
Teilprojekt “Musikschule als Kulturträger erhalten” als eines der
Handlungsfelder im Zuge des Projekts “Zusammenarbeit zwischen Rat und
Verwaltung” einzusetzen. Zur weiteren Beratung dieses Handlungsfeldes ist
eine Projektgruppe eingesetzt worden, die bisher in 4 Sitzungen zu diesem Thema
beraten hat. Die Sitzungen
haben stattgefunden am 25.09.2003 und Es wurden in
der Projektgruppe folgende Ziele erarbeitet: Leitziel: Erhalt
der Jugendmusikschule unter Schaffung finanzieller Rahmenbedingungen, welche
die Stabilität sichern. Ziel: Deckungsquote
(der Gesamtentgelte an den Gesamtkosten) der Jugendmusikschule soll in der
heutigen Größe von rd. 60% gehalten werden. Ziel: Die
Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der Jugendmusikschule darf sich nicht so
weit öffnen, wie es bisher von der Jugendmusikschule dargestellt worden ist. Ziel: Es
soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Zinserträge der Jugendmusikschule
zur Abdeckung der Kostensteigerungen dienen soll. Die
Niederschriften zu den Sitzungen der Projektgruppe sind dieser Beschlussvorlage
als Anlage beigefügt. In der Sitzung der Projektgruppe am
06.11.2003 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2004 eine
Kürzung des Zuschusses an die Jugendmusikschule in Höhe von 15 % vorgesehen
ist. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 32.600 €. Die Vertreter der Jugendmusikschule haben daraufhin erklärt,
dass mit dieser Maßnahme die Existenz der Jugendmusikschule und das gesamte
Finanzierungskonzept, das für die nächsten Jahre auch in der Projektgruppe
erarbeitet worden sei, massiv gefährdet wird. Bürgermeister Michael Heckmann hat daraufhin unter Hinweis
auf die bisherigen Beratungen der Projektgruppe vorgeschlagen, dass die Stadt
Wermelskirchen eine schriftliche Vereinbarung mit der Jugendmusikschule
abschließt. Diese Vereinbarung soll beinhalten, dass angestrebt wird, in den
kommenden 10 Jahren (beginnend mit 2003) einen Kapitalstock für die Jugendmusikschule
aufzubauen. In diesem Zeitraum soll der städt. Zuschuss an die
Jugendmusikschule gegenüber dem Haushaltsjahr 2003 nicht gekürzt werden. Die Mitglieder der Projektgruppe erklärten einvernehmlich,
dass eine Kürzung des städt. Zuschusses an die Jugendmusikschule um 15% nicht
realisierbar ist. In den Beratungen der Projektgruppe ist der Haushaltsplan der
Jugendmusikschule sowie deren personelle Ausstattung und die Erhebung von
Unterrichtsgebühren detailliert geprüft worden. Weiteres Einsparpotential ist
hier nach Auffassung der Mitglieder der Projektgruppe nicht in nennenswertem
Umfang enthalten. Bereits der Vorschlag, dass der städt. Zuschuss in den
nächsten Jahren nicht erhöht werden soll, bedeutet für die Jugendmusikschule
das Erfordernis, in erheblichem Umfang einzusparen, da die laufenden
Kostensteigerungen insbesondere der Personalausgaben ausgeglichen werden
müssen. Hierzu ist eine weitere Reduzierung im Personalbereich unumgänglich
ebenso wie eine Gebührenanpassung. Die Vertreter der Jugendmusikschule werden zu der Sitzung
des Kulturausschusses eingeladen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
ihnen zu diesem Tagesordnungspunkt Rederecht einzuräumen. Anlage/n: Niederschriften von den 4 Sitzungen
der Projektgruppe “Jugendmusikschule” |
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