Sachverhalt:
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen ist gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) des Landes Nordrhein – Westfalen zur Überwachung des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen verpflichtet. Hierin sind der Umfang, die Art und die Häufigkeit der Selbstüberwachung geregelt.
Auf dieser gesetzlichen Grundlage basiert die regelmäßige Prüfung des Zustandes der Kanalisation in Form einer Kanalfernsehuntersuchung. In der vom Rat der Stadt beschlossenen Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012-2017 (RAT/2592/2013) sind die notwendigen Kanalsanierungsmaßnahmen der Schadensklasse 2 enthalten.
Im Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen ist die Kanalsanierung der Schadensklasse 2 von 2014 bis 2015 geplant.
Die im nachfolgenden Erläuterungsbericht näher beschriebenen Kanalsanierungsmaßnahmen resultieren aus den Auswertungen der optischen Inspektion sowie der örtlichen Gegebenheiten.
In den Jahren 2006 bis 2007 wurden die Schäden der Schadensklasse 0 und 1 im Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen bereits saniert.
Die aktuelle Maßnahme verteilt sich auf das Produktsachkonto 053.001.001 5222000 „Sanierungsmaßnahmen“ sowie das Auftragssachkonten I 53127024 „Kanalsanierung im Bereich Kläranlage Leverkusen“. Auf diesen Konten stehen für die geplante Maßnahme ausreichend Mittel zur Verfügung.
In der Anlage ist vereinbarungsgemäß lediglich ein verkleinerter Übersichtsplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung des Planes auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.
Kurzerläuterung zum Projekt:
Kanalsanierung im Einzugsgebiet der KA Leverkusen, Zustandsklasse 2
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1Veranlassung und Aufgabenstellung Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat im November 2005 die Kamerabefahrung im Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen durchgeführt. Die Befahrung diente der Schadensklassifizierung. Eine Befahrung, Bewertung und Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes ist in NRW entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung für Kanalnetze verbindlich vorgeschrieben. Auf Grundlage der Schadensklassifizierung wurde für das Kanalnetz ein Sanierungskonzept im Jahr 2006 erarbeitet. Dieses sieht vor, das Kanalnetz entsprechend der vorgefundenen Schadensklassen abschnittsweise zu sanieren. Die Sanierung der Zustandsklasse 0 und 1 erfolgte im Jahr 2007. Entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist die Sanierung der Schäden Zustandsklasse 2 für die Jahre 2014 und 2015 vorgesehen. Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die im Zuge des 2. Bauabschnitts (Zustandsklasse 2) im Jahr 2014 durchzuführen sind. | |
2Örtliche Verhältnisse Lage der Sanierungsmaßnahme Die zu sanierenden Haltungen sind im gesamten Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen verteilt. Bei der Erarbeitung des Sanierungskonzeptes wurde bei gleicher Sanierungsmethode möglichst eine Zusammenfassung von benachbarten Haltungen hergestellt. Technische Grundlagen Die Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten. Die wesentliche Grundlage ist die Selbstüberwachungsverordnung für Kanalnetze, die die Kommunen zur Bewertung und Sanierung des Kanalnetzes verpflichtet. Die Sanierung erfolgt mit geschlossenen Verfahren (Einzug von Linern, Reparatur von Einzelschäden) mit Roboter oder in seltenen Fällen durch Einzelbaugruben oder den Neubau von Kanalabschnitten. | |
3Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung Kanalzustand Bei der Umsetzung der Sanierungen im 2. Bauabschnitt werden vornehmlich Haltungen der Zustandsklasse 2 saniert. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten werden zum Teil auch benachbarte Haltungen mit geringeren Zustandsklassen mit saniert. Sanierungsmethode Nach Sichtung der Kamerabefahrung wurde für jede Haltung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine Sanierungsmethode ausgearbeitet. Diese unterscheiden sich in: | Behebung von Einzelschäden in geschl. Bauweise | | Sanierung der ganzen Haltung in geschl. Bauweise | | Neubau der Haltung i.d.R. in gleicher Lage / Höhe in offener Bauweise |
Bei der baulichen Umsetzung im 2. Bauabschnitt ab 2014 verteilen sich die Sanierungsmethoden wie folgt: | 102 Haltungen, ca. 3687m | | 32 Haltungen, ca. 1340m | | 0 Haltung, ca. 0m |
Bauliche Umsetzung Die geschlossenen Maßnahmen (Reparatur und Renovation) werden i.d.R. ohne Tiefbauarbeiten von einem Montagefahrzeug (LKW) aus umgesetzt. Im Straßenbereich ist dieser temporär nur eingeschränkt nutzbar (einspurige Verkehrsführung, Sperrung von Anliegerstraßen mit beidseitiger Anbindung). In Einzelfällen sind Kleinstbaugruben erforderlich. | |
4Zeit- und Kostenplanung Zeit- und Ablaufplanung Die Maßnahme soll im Jahr 2014 begonnen werden. Die Arbeiten werden ca. 10 bis 12 Monate in Anspruch nehmen. Voraussichtliche Kosten Die vorberechneten Baukosten für die geplanten Kanalsanierungsarbeiten betragen 555.000,- € einschl. zur Zeit 19% MwSt. gemäß Kostenschätzung. | |