Vorlage - RAT/2747/2014  

 
 
Betreff: 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 85 "Hinter dem Hofe" sowie die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 86 "Autobahnohr"
- Aufstellungsbeschlüsse
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
17.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
31.03.2014 
31. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - FNP-Änderung Hinter dem Hofe  
Anlage 2 - FNP-Änderung Autobahnohr  
Anlage 3 - Geltungsbereich B'Plan Nr. 85 Hinter dem Hofe  
Anlage 4 - Geltungsbereich B'Plan Nr. 86 Autobahnohr  

Beschlussvorschlag:

 

A)

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Hinter dem Hofe“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 8 (3) BauGB (Parallelverfahren).

 

Die Abgrenzung des Plangebietes der 39. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ ist aus den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtsplänen zu ersehen.

 

B)

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Autobahnohr“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 8 (3) BauGB (Parallelverfahren).

 

Die Abgrenzung des Plangebietes der 40. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ ist aus den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtsplänen zu ersehen.

 


Sachverhalt:

 

Die Entwicklung von Gewerbeflächen ist seit Jahren eines der wichtigsten Ziele im Rahmen der allgemeinen Stadtentwicklung von Wermelskirchen.

Aus diesem Grunde haben sich in den letzten Jahren mehrfach der Arbeitskreis Stadtentwicklung und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr mit diesem Thema befasst.

Mit der Erarbeitung einer Eignungsuntersuchung zu verschiedenen Gewerbeflächenpotenzialen wurde im Jahre 2009 der Entwicklungsprozess für die Schaffung von Gewerbeflächen eingeleitet.

 

In mehreren Sitzungen wurden die Flächen definiert, zu denen eine vertiefende Planung stattfinden soll und die letztlich als Gewerbeflächen zu entwickeln sind.

 

Eine erste landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW zu den favorisierten Entwicklungsflächen wurde Anfang 2012 von der Bez. Reg. Köln negativ beschieden, so dass zwischenzeitlich kein formelles Bauleitplanverfahren für die Bereiche „Hinter dem Hofe“, „Autobahnohr“ und „Büschhausen“ möglich war.

Grund dieser negativen Beurteilung waren die wasserrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Flächen liegen alle überwiegend innerhalb der Schutzzone II / III der Wasserschutzzonenverordnung (WSZ) der Sengbachtalsperre. Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Sengbachtalsperre stand den Darstellungen und Ausweisungen von Gewerbegebieten in der WSZ II entgegen.

Eine Abweichung von den Verboten war daher aus Sicht der Oberen Wasserbehörde zum damaligen Zeitpunkt nicht vertretbar.

 

Seit dem 15.02.2014 ist nun eine neue „Vorläufige Anordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Sengbachtalsperre“ in Kraft getreten.

Durch veränderte Schutzzonenabgrenzungen und andere Regelungen in der Anordnung besteht nunmehr die Möglichkeit, entsprechende Bauleitplanverfahren erneut aufzugreifen, mit der Aussicht diesen Punkt der öffentlichen Belange zu überwinden, und eine positive landesplanerische Abstimmung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu erreichen.

 

 

 

 

 

Darüber hinaus wurden zwischenzeitlich für zwei der vorgesehenen Planbereiche („Hinter dem Hofe“ und „Autobahnohr“) vorbereitende Vermessungsarbeiten beauftragt, um auf dieser Basis das weitere Planverfahren und weitere Fachplanungen (Erschließungsplanung / Landschaftspflegerischer Fachbeitrag u.a.) beauftragen zu können.

 

In Bezug auf die Verfügbarkeit der Flächen sind für den Bereich „Hinter dem Hofe“ im Wesentlichen keine Einschränkungen festzustellen. Das Gelände ist weitgehend in städtischem Eigentum.

Für das Gebiet „Autobahnohr“ sind weitgehende Grundstücksverhandlungen geführt worden, die kurz vor dem Abschluss stehen und damit auch die weitere Entwicklung ermöglichen.

 

In Hinblick auf die veränderten Rahmenbedingungen ist es nun angebracht die Aufstellung entsprechender Bauleitpläne (FNP / B-Plan) zu beschließen, mit dem städtebaulichen Ziel hier Gewerbeflächen zu entwickeln.

 

Die Planverfahren sollen gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren durchgeführt werden. Dies ermöglicht, dass bei Bedarf der Bebauungsplan vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden kann, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.

 

In Bezug auf die haushaltsplanmäßige Sicherstellung der Planungskosten für die Erstellung der Bauleitpläne ist festzustellen, dass sich die Planverfahren etwa über zwei Jahre erstrecken werden und die Planungsleistungen/Kosten sich auch über diesen Zeitraum verteilen. Gemäß Haushaltsentwurf stehen jährlich 40.000,00 € für die Bauleitplanung und sonstige Planungsleistungen im Rahmen der Stadtplanung zur Verfügung. Wenn sich im Laufe der Verfahren ein Mehrbedarf an Finanzmitteln ergibt, muss dieser entsprechend in das jeweilige Haushaltsjahr eingeplant werden.


Anlage/n:

 

Übersichtspläne zu den FNP-Änderungsbereichen und den Planbereichsabgrenzungen der Bebauungspläne

 

1)      39. Änd. FNP „Hinter dem Hofe“

2)      40. Änd. FNP „Autobahnohr“

3)      B-Plan Nr. 85 „Hinter dem Hofe“

4)      B-Plan Nr. 86 „Autobahnohr“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - FNP-Änderung Hinter dem Hofe (1455 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - FNP-Änderung Autobahnohr (1715 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Geltungsbereich B'Plan Nr. 85 Hinter dem Hofe (454 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Geltungsbereich B'Plan Nr. 86 Autobahnohr (511 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift