Sachverhalt:
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen ist gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) des Landes Nordrhein – Westfalen zur Überwachung des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen verpflichtet. Hierin sind der Umfang, die Art und die Häufigkeit der Selbstüberwachung geregelt.
Auf dieser gesetzlichen Grundlage basiert die regelmäßige Prüfung des Zustandes der Kanalisation in Form einer Kanalfernsehuntersuchung. Im vom Rat der Stadt beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012-2017 (RAT/2301/2012) sind die notwendigen Kanalsanierungsmaßnahmen enthalten.
Auf dieser Basis erfolgte am 21.06.2012 im Betriebsausschuss der Baubeschluss für die Sanierungsmaßnahmen 1. Bauabschnitt im Jahr 2012 (RAT/2357/2012) und am 20.06.2013 der Baubeschluss für die Sanierungsmaßnahme 2. Bauabschnitt im Jahr 2013 (RAT/2599/2013).
Aktuell sind die Sanierungsmaßnahmen des 3. Bauabschnittes für das Jahr 2014 zu beschließen.
Die im nachfolgenden Erläuterungsbericht näher beschriebenen Kanalsanierungsmaßnahmen resultieren aus den Auswertungen der optischen Inspektion sowie der örtlichen Gegebenheiten und beinhalten die vordringlichsten Schäden der Schadensklasse 1 (kurzfristig).
In den Jahren 2015 bis 2016 ist dann die Sanierung der weiteren Schäden der Schadensklasse 1, Bauabschnitte 4 bis 5, geplant. Hierüber wird der Ausschuss ebenfalls, gesondert informiert.
Die aktuelle Maßnahme verteilt sich auf das Produktsachkonto 053.001.001 5222000 „Sanierungsmaßnahmen“ sowie die Auftragssachkonten I 53127012 „Kanalsanierung im Bereich Kläranlage Wermelskirchen“ und I 53127021 „Fremdwassersanierung im Bereich Kläranlage Wermelskirchen“. Auf diesen Konten stehen für die geplante Maßnahme ausreichend Mittel zur Verfügung.
In der Anlage ist vereinbarungsgemäß lediglich ein verkleinerter Übersichtsplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung des Planes auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.
Kurzerläuterung zum Projekt:
Kanalsanierung im Einzugsgebiet der KA Süd Wermelskirchen, 3. Bauabschnitt
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1Veranlassung und Aufgabenstellung Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat im Januar 2009/2010 die Kamerabefahrung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen-Süd durchgeführt. Die Befahrung diente – neben anderen Grundlagen – der Lokalisierung von Fremdwasser und der Schadensklassifizierung. Eine Befahrung, Bewertung und Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes ist in NRW entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung für Kanalnetze verbindlich vorgeschrieben. Auf Grundlage der Schadensklassifizierung und der Fremdwasserlokalisierung wurde für das Kanalnetz ein Sanierungskonzept erarbeitet. Dieses sieht vor, das Kanalnetz entsprechend der vorgefundenen Schadensklassen abschnittsweise zu sanieren. Die entsprechenden Bauleistungen werden seit 2013 in den Bauabschnitten 1 und 2 ausgeführt. In 2014 ist die Sanierung der Schäden im 3. Bauabschnitt vorgesehen. Die Sanierung der weiteren baulichen Schäden der Bauabschnitte 4 bis 5 ist über die Jahre 2015 bis 2016 vorgesehen. Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die im Zuge des 3. Bauabschnitts im Jahr 2014 durchzuführen sind. | |
3Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung Kanalzustand Bei der Umsetzung der Sanierungen im 2. Bauabschnitt werden vornehmlich Haltungen der Zustandklasse 1 saniert. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten werden zum Teil auch benachbarte Haltungen mit geringeren Zustandsklassen mit saniert. Sanierungsmethode Nach Sichtung der Kamerabefahrung wurde für jede Haltung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine Sanierungsmethode ausgearbeitet. Diese unterscheiden sich in: | Behebung von Einzelschäden in geschl. Bauweise | | Sanierung der ganzen Haltung in geschl. Bauweise | | i.d.R. Anschlußkanalübernahme in gleicher Lage / Höhe in offener Bauweise |
Bei der baulichen Umsetzung im 3. Bauabschnitt ab 2014 verteilen sich die Sanierungsmethoden wie folgt: | 145 Haltungen, ca. 5.429 m | | 20 Haltungen, ca. 1.016 m | | |
Bauliche Umsetzung Die geschlossenen Maßnahmen (Reparatur und Renovation) werden i.d.R. ohne Tiefbauarbeiten von einem Montagefahrzeug (LKW) aus umgesetzt. Im Straßenbereich ist dieser temporär nur eingeschränkt nutzbar (einspurige Verkehrsführung, Sperrung von Anliegerstraßen mit beidseitiger Anbindung). In Einzelfällen sind Kleinstbaugruben erforderlich. Hierzu muss der Revisionsschacht erreichbar sein, in diesem Bereich Erneuerungsmaßnahmen bedürfen einer längeren Bauzeit, der Baustellenbereich ist entsprechend zu sichern. | |
4Zeit- und Kostenplanung Zeit- und Ablaufplanung Die Maßnahme soll im Jahr 2014 begonnen werden. Die Arbeiten werden ca. 6 bis 8 Monate in Anspruch nehmen. Voraussichtliche Kosten Die vor berechneten Baukosten für die geplanten Kanalsanierungsarbeiten betragen 1.314.000,- € einschl. zur Zeit 19% MwSt. gemäß Kostenanschlag. Davon entfallen auf - Haltungen mit erkanntem Fremdwasserzutritt:
| ca. 788.000,-- € (brutto) | - Haltungen ohne erkannten Fremdwasserzutritt:
| ca. 526.000,-- € (brutto) |
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