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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Forstwirtschaftsplan 2014 zur Kenntnis. Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen als kommunale Waldbesitzerin mit rd. 630 Hektar Waldfläche unterliegt bei der Waldbewirtschaftung den Vorgaben des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes. Hier wird eine nachhaltige, pflegliche und planerisch gesicherte Waldbewirtschaftung vorgeschrieben. Dazu gehört auch die Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes auf Grundlage des Forsteinrichtungswerkes. Der Forstwirtschaftsplan der Stadt Wermelskirchen für das Jahr 2014 liegt hiermit vor und wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Der Plan sieht den Einschlag von 3.170 Festmetern Rohholz vor. Dies entspricht dem jährlichen Hiebssatz, der bei 3.000 Festmetern liegt. Auf Nadelholz entfallen 2.090 Festmeter, auf Laubholz 1.080 Festmeter. Der Holzeinschlag soll an 32 Hiebsorten erfolgen.
Einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt bilden im Wirtschaftsjahr 2014 die Bereiche "Kulturen" und "Jungwuchspflege".
Jede Fraktion erhält ein Exemplar des Forstwirtschaftsplanes 2014 ausgehändigt.
Anlage/n:
Kostenzusammenstellung Forstwirtschaftsplan 2014
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