Vorlage - RAT/2752/2014  

 
 
Betreff: Änderung eines Parkplatzes in der Kölner Straße
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
17.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Parkplatzumwandlung gemäß dem Beratungsergebnis umzusetzen.


Sachverhalt:

 

Der Ausbaubeschluss der Kölner Straße erfolgte am 07.11.2005 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr. Der Beschluss sah unter anderem die größtmögliche Anzahl an Parkplätzen vor.

 

Im Rahmen der Planung wurde auch eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, in der die Planung mit Details vorgestellt wurde.

 

Der Eigentümer des Grundstücks Kölner Straße 25 hatte zum Zeitpunkt der Umsetzung (Planung- und Ausbauphase), keinen Bedarf an einer separaten Zufahrt zum genannten Grundstück geäußert. Der Zugang zum Grundstück Haus Nr. 25 erfolgt ausschließlich über den Gehweg. Durch diese Zugangsentscheidung konnten die vorhandenen drei Parkplätze umgesetzt werden.

 

Der Ausbau der Kölner Straße wurde am 16.11.2006 fertiggestellt.

Der jetzige Ausbauzustand ist in Anlage 1 (Fotos) dargestellt.

 

 

Antrag des neuen Eigentümers

 

Inzwischen gibt es eine neue Eigentümerin des Grundstücks Kölner Straße 25.

Im Januar 2014 wurde von diesem Eigentümer eine Zufahrt zum Grundstück beantragt.

 

1. Die Eigentümerin möchte auf Ihrem Privatgrund Parkplätze nutzen (1 Parkplatz für die Inhaberin und 1 Parkplatz für mögliche Kunden). Die Eigentümerin betreibt eine Praxis für Podologie und begründet den Antrag für die neue Zufahrt damit, dass sie viele Hausbesuche durchführen muss.

 

2. Im jetzigen Ausbauzustand (Anlage 1) kann die Zufahrt nicht genutzt werden, weil hier ein öffentlicher Parkplatz die Zufahrt blockiert. 

 

 

 

 

 

Bauliche Auswirkung

 

Wenn eine Einfahrt zum Objekt Kölner Straße 25 gewährt wird, müssen dazu öffentliche Parkplätze vor dem Gebäude verändert werden. Vor den Häusern Kölner Straße 23 und 25 befinden sich 3 Längsparkplätze (erstellt mit Natursteinpflaster und zusätzlich mit einem P-Stein als Symbol versehen).

 

Um die Zufahrt zum Grundstück (Haus Nr. 25) zu ermöglichen, muss der mittlere von den drei Längsparkplätzen entfernt werden. Weiterhin ist es notwendig, das vorhanden Pflaster gegen andere Steinformate auszutauschen, damit eine optische Unterscheidung zwischen Zufahrt und Parkflächen hergestellt werden kann. (Siehe Anlage 2)

 

 

Kosten

 

Die Eigentümerin hat schriftlich mitgeteilt, dass sie die Kosten (rd. 2.000 bis 2.500 €) für einen notwendigen Umbau der öffentlichen Parkplätze tragen wird. Die Verwaltung wird nach erfolgtem Änderungsbeschluss hierüber einen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem Eigentümer abschließen.

 

 

Städtebauförderung / Beiträge

 

Der Wegfall eines Stellplatzes im Bereich der Kölner Straße 25 hat keine förderrelevanten Auswirkungen (Parkplätze wurden nicht gefördert).

 

Die Abrechnung der KAG-Beiträge erfolgte im Jahr 2013. Das Abrechnungsverfahren wird nicht beeinflusst, da die Kosten vom Antragsteller / Grundstückeigentümer übernommen werden.

 

 

Kundenparkplatz

 

Die Eigentümerin verpflichtet sich, neben Ihrem privaten Stellplatz, einen Kundenparkplatz zur Verfügung zu stellen. Die hierfür notwendigen Kosten trägt die Eigentümerin. Es handelt sich hierbei nicht um einen öffentlichen, sondern um einen objektbezogenen Kundenparkplatz.

 

 

Zusammenfassung

 

Variante A.

Der öffentliche Parkplatz vor Haus Nr. 25 entfällt. Er wird durch einen Privat- und einen Kundenparkplatz auf der Grundstücksfläche Haus Nr. 25 ersetzt.

 

Variante B.

Der öffentliche Parkplatz bleibt erhalten. Es bleibt bei der jetzigen Erschließungs- und Zugangssituation des Grundstückes.


Anlage/n:

 

Anlage 1 (Fotos über den vorhandenen Bestand

Anlage 2 (Lageplan / beantragter Umbau


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

2.500

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift