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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Parkplatzumwandlung gemäß dem Beratungsergebnis umzusetzen. Sachverhalt:
Der Ausbaubeschluss der Kölner Straße erfolgte am 07.11.2005 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr. Der Beschluss sah unter anderem die größtmögliche Anzahl an Parkplätzen vor.
Im Rahmen der Planung wurde auch eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, in der die Planung mit Details vorgestellt wurde.
Der Eigentümer des Grundstücks Kölner Straße 25 hatte zum Zeitpunkt der Umsetzung (Planung- und Ausbauphase), keinen Bedarf an einer separaten Zufahrt zum genannten Grundstück geäußert. Der Zugang zum Grundstück Haus Nr. 25 erfolgt ausschließlich über den Gehweg. Durch diese Zugangsentscheidung konnten die vorhandenen drei Parkplätze umgesetzt werden.
Der Ausbau der Kölner Straße wurde am 16.11.2006 fertiggestellt. Der jetzige Ausbauzustand ist in Anlage 1 (Fotos) dargestellt.
Antrag des neuen Eigentümers
Inzwischen gibt es eine neue Eigentümerin des Grundstücks Kölner Straße 25. Im Januar 2014 wurde von diesem Eigentümer eine Zufahrt zum Grundstück beantragt.
1. Die Eigentümerin möchte auf Ihrem Privatgrund Parkplätze nutzen (1 Parkplatz für die Inhaberin und 1 Parkplatz für mögliche Kunden). Die Eigentümerin betreibt eine Praxis für Podologie und begründet den Antrag für die neue Zufahrt damit, dass sie viele Hausbesuche durchführen muss.
2. Im jetzigen Ausbauzustand (Anlage 1) kann die Zufahrt nicht genutzt werden, weil hier ein öffentlicher Parkplatz die Zufahrt blockiert.
Bauliche Auswirkung
Wenn eine Einfahrt zum Objekt Kölner Straße 25 gewährt wird, müssen dazu öffentliche Parkplätze vor dem Gebäude verändert werden. Vor den Häusern Kölner Straße 23 und 25 befinden sich 3 Längsparkplätze (erstellt mit Natursteinpflaster und zusätzlich mit einem P-Stein als Symbol versehen).
Um die Zufahrt zum Grundstück (Haus Nr. 25) zu ermöglichen, muss der mittlere von den drei Längsparkplätzen entfernt werden. Weiterhin ist es notwendig, das vorhanden Pflaster gegen andere Steinformate auszutauschen, damit eine optische Unterscheidung zwischen Zufahrt und Parkflächen hergestellt werden kann. (Siehe Anlage 2)
Kosten
Die Eigentümerin hat schriftlich mitgeteilt, dass sie die Kosten (rd. 2.000 bis 2.500 €) für einen notwendigen Umbau der öffentlichen Parkplätze tragen wird. Die Verwaltung wird nach erfolgtem Änderungsbeschluss hierüber einen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem Eigentümer abschließen.
Städtebauförderung / Beiträge
Der Wegfall eines Stellplatzes im Bereich der Kölner Straße 25 hat keine förderrelevanten Auswirkungen (Parkplätze wurden nicht gefördert).
Die Abrechnung der KAG-Beiträge erfolgte im Jahr 2013. Das Abrechnungsverfahren wird nicht beeinflusst, da die Kosten vom Antragsteller / Grundstückeigentümer übernommen werden.
Kundenparkplatz
Die Eigentümerin verpflichtet sich, neben Ihrem privaten Stellplatz, einen Kundenparkplatz zur Verfügung zu stellen. Die hierfür notwendigen Kosten trägt die Eigentümerin. Es handelt sich hierbei nicht um einen öffentlichen, sondern um einen objektbezogenen Kundenparkplatz.
Zusammenfassung
Variante A. Der öffentliche Parkplatz vor Haus Nr. 25 entfällt. Er wird durch einen Privat- und einen Kundenparkplatz auf der Grundstücksfläche Haus Nr. 25 ersetzt.
Variante B. Der öffentliche Parkplatz bleibt erhalten. Es bleibt bei der jetzigen Erschließungs- und Zugangssituation des Grundstückes. Anlage/n:
Anlage 1 (Fotos über den vorhandenen Bestand Anlage 2 (Lageplan / beantragter Umbau
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