Vorlage - RAT/2755/2014  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kattwinkelsche Fabrik" für das Wirtschaftsjahr 2014 einschl. Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan

Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
11.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
31.03.2014 
31. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kattwinkelsche Fabrik“r das Wirtschaftsjahr 2014 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs (ggfs. „unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen…“).

 

Eine Ausfertigung der Feststellungsseite des Wirtschaftsplanes ist der Niederschrift der Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 


Sachverhalt:

 

Allgemeines

Die Kattwinkelsche Fabrik wird seit dem 01. 01. 1999 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung  -EigVO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.04.2005 § 14 ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen besteht:

 

              Erfolgsplan

              Vermögensplan

              Stellenübersicht.

 

Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan ist aufgestellt und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Wirtschaftsplan ist in der endgültigen Fassung des Haushaltsplanes 2014 als Anlage aufzunehmen. Eine Stellenübersicht entfällt, da gem. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung der Eigenbetrieb Kattwinkelsche Fabrik kein eigenes Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet die Kattwinkelsche Fabrik der Stadt Wermelskirchen.

Eine Aufstellung, aus der diese Erstattungsbeträge im Einzelnen ersichtlich sind, ist dem Vorbericht des Städtischen Haushalts beigefügt. Der Zuschuss der Stadt Wermelskirchen wurde in Abstimmung mit der Kämmerei ermittelt.

 

Beratungsfolge

 

Gemäß § 4 EigVO hat der Rat der Stadt den Wirtschaftsplan festzustellen.

Die Vorberatung erfolgt durch den Kultur- und Betriebsausschuss.

Die Feststellung ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2014 vorgesehen.

 

Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2014

 

Erfolgsplan

 

Im Erfolgsplan wurden alle Erträge und Aufwendungen aufgenommen.

 

Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 weist als Jahresergebnis einen Jahresverlust von € 407.900,00 aus. Nach § 4 EigVO hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2011 (in 2014) über die Gewinnverwendung bzw. über die Deckung eines Verlustes, zu entscheiden. Der Verlust entsteht aufgrund der Abschreibungen (€ 57.000,00), die bei der Ermittlung des Zuschusses durch den Städtischen Haushalt nicht berücksichtigt wurden. Der Jahresverlust ist künftig im Rahmen der Schlussbilanzerstellung durch eine Rücklagenentnahme zu decken. Diese Vorgehensweise stellt aber keinen liquiditäts-wirksamen Vorgang dar. Sie ist deshalb weder im Vermögens- noch im Erfolgsplan auszuweisen.

 

Vermögensplan

 

Der Vermögensplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben.

 

Bezüglich der einzelnen Positionen wird auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan verwiesen.

 

Stellenübersicht

 

entfällt

 

Finanzplan

 

Der Finanzplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben des laufenden Wirtschaftsjahres (2014) und die Planungen für die Jahre 2013 bis 2017. Die Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind für 2014 deckungsgleich.

 

 

 

 


Anlage/n:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift