Vorlage - RAT/2756/2014  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2012
Status:öffentlich  
Federführend:Kattwinkelsche Fabrik Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Anhörung
11.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
31.03.2014 
31. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2012 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit € 3.073.203,34 ab.

 

2.              Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresfehlbetrag von  387.310 € in Höhe von  367.310,00€ aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen. Der Restbetrag in Höhe von 20.000,00 wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.              Der Rat der Stadt beschließt, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2011 in Höhe von 28.500,95 durch Entnahme aus der allgemeinen cklage auszugleichen.

 

4.              Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik  erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. benthal & Partner GmbH, Remscheid, vom 27. Januar 2014 vorbehaltlose Entlastung.

 

5.              Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.   

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.


Sachverhalt:

 

Gliederung:

 

              1.              Allgemeines

              2.              Jahresergebnis 2012

              3.              Prüfung

              4.              Beschlussfassung

 

Zu 1. Allgemeines

 

Seit dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Für das Wirtschaftsjahr 2010 ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach § 25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen.

 

Eine Ausfertigung des Prüfberichtes 2012 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und des Lageberichtes zum 31.12.2012 erhalten die Ratsmitglieder und die Mitglieder des Schule-, Sport-, Kultur- und Betriebsauschusses.

 

Zu 2. Jahresergebnis 2012

 

Der Wirtschaftsplan 2012 wies in der Planung als Jahresverlust € 507.760,00 aus. Der tatsächlich im Rahmen des Jahresabschlusses für 2012 ermittelte Jahresverlust beträgt € 387.310,00. Hiervon ist ein Betrag in Höhe von € 367.310,00 liquiditätswirksam. In dieser Höhe soll ein Ausgleich aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen erfolgen. Der Restbetrag in Höhe von € 20.000,00 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

                387.310,00               Verlust

              -                367.310,00               Zuschuss der Stadt Wermelskirchen

                  20.000,00               Vortrag auf neue Rechnung

 

Zu 3. Prüfung

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. benthal  & Partner, Remscheid, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2012 vorgeschlagen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gab zu Beanstandungen keinen Anlass.

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Mitgliedern des „Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik“  zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Je eine Ausfertigung erhalten das örtliche Rechnungsprüfungsamt und die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei der Sitzung des Ausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung am 11.03.2014 wird ein mit der Prüfung beauftragter Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. benthal & Partner anwesend sein und zur Prüfung Stellung nehmen.

 

Zu 4. Beschlussfassung

 

Zum Jahresabschluss 2012 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:

 

              A)              zum Jahresabschluss

              B)              zur Verlustabdeckung

              C)              zur Abwicklung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr

              D)              zur Entlastung der Betriebsleitung.

 

Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.

 


Anlage/n:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift