Beschlussvorschläge:
A) Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der dieser Vorlage beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
B) Offenlagebeschluss Der Rat der Stadt beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“ einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den § 13a BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen. Sachverhalt:
Planvorhaben „Waldschule“ und bisherige Beschlussvorlagen Wie in der Beschlussvorlage RAT/2695/2013 beschrieben, ist die Gemeinschaftsgrundschule Ost mit Beginn des Schuljahres 2015/16 vom Campus der Hauptschule auszulagern und an einem neuen Standort anzusiedeln. Die Planungen sehen vor, einen Neubau für die GS-Ost dauerhaft auf dem städtischen Grundstück „Am Vogelsang“ herzustellen.
Die gegenwärtige planungsrechtliche Situation weist das Gelände im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wermelskirchen als „Fläche für Gemeinbedarf, Jugendheim“ und im Bebauungsplan Nr. 36 „Am Vogelsang“ als „Gemeinbedarfsfläche, sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen aus“. Mit dem Ziel, für die beabsichtigte schulische Nutzung an diesem Standort Planrecht zu schaffen, ist im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens die Darstellung und Festsetzung als „Gemeinbedarfsfläche, Schule“ herbeizuführen. Desweiteren wird für den Schulneubau die überbaubare Grundstücksfläche geringfügig angepasst. Die als „zu erhalten“ festgesetzten Bäume werden überwiegend in den Planentwurf integriert und geschützt.
Zwischenzeitlich hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung vom 13.01.2014 die Vorstellung der Erschließungsvarianten der Waldschule zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung der im Ausschuss beschlossenen Variante durchzuführen (siehe RAT/2717/2013 und Anlage II „Entwurfsbegründung“ unter 4.5 „Verkehrliche Erschließung“).
Wenig später haben der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik und der Ausschuss für Umwelt und Bau in der Sitzung vom 27.01.2014 auf der Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung und der zugehörigen Kostenschätzung beschlossen, das Projekt („Neubau der Waldschule“) bis zur Vorlage der Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung bearbeiten zu lassen (RAT/2715/2014).
Entsprechend konnten von Seiten der Bauleitplanung das passende Verfahren zum Planvorhaben festgelegt und die Änderungsplanungen konkretisiert werden.
A) Aufstellungsbeschluss
Aufgrund des engen terminlichen Rahmens, in dem das Verfahrens durchzuführen ist und vor dem Hintergrund des grundsätzlichen Einvernehmens, welches die zuständigen Fachausschüsse bezüglich der Weiterentwicklung des Planvorhabens in den vorgenannten Sitzungen geäußert haben, wurde der Öffentlichkeit bereits vor der Aufstellungsbeschlussfassung durch den Rat der Stadt Gelegenheit zur Information und Äußerung über die Planung gegeben. Siehe hierzu auch die untenstehenden Ausführungen zum beschleunigten Verfahren unter „bisheriger Verfahrensablauf“. Die zeitliche Folge des Aufstellungsbeschlusses ist hierbei unbeachtlich, denn die Aufstellung von Bauleitplänen liegt in der Planungshoheit der Gemeinde. Je nach Fallgestaltung des Planvorhabens kann auf einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung einer Bebauungsplanänderung sogar gänzlich verzichtet werden. Gleichwohl soll zum Plangebiet „Waldschule“ der Aufstellungsbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt gefasst werden, so dass er zusammen mit der angestrebten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ortsüblich bekannt gemacht werden und Anstoßwirkung entfalten kann.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der dieser Vorlage beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - Da das Planvorhaben die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB erfüllt, soll die 2. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Vorgesehene Anwendung des Verfahrens Beteiligung, Umweltprüfung und -bericht, Bekanntmachung Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB (Beteiligung) und § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB (Umweltprüfung/-bericht) entsprechend. Somit wird abgesehen von der frühzeitigen Unterrichtung/Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB. Bei der Aufstellung der Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann (gemäß § 13a Abs. 3 Nr 2 BauGB „Ersatzbeteiligung“, da keine frühzeitige Beteiligung i. S. d. § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet). Berichtigung des FNP Nach Abschluss des Änderungsverfahrens ist der FNP gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Bisheriger Verfahrensverlauf Bekanntmachung, Gelegenheit zur Information und Äußerung über die Planung Am 12.02.2014 wurde ortsüblich bekanntgemacht, dass die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung erarbeitet werden soll, dass von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen und der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung am Mittwoch, 19.02.2014, um 18:00 Uhr im Bürgerzentrum der Stadt Wermelskirchen, Gelegenheit gegeben wird, sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu äußern, dass die Unterlagen zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 20.02.2014 bis einschließlich 05.03.2014 während der allgemeinen Dienststunden im Flurbereich der 3. Etage als zusätzliches Angebot zur Einsicht öffentlich ausliegen und somit innerhalb dieser Frist ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung, Sachgebiet Stadtplanung und ÖPNV besteht. Folgende Informationen zur Planung wurden der Öffentlichkeit von Seiten der städtischen Fachämter im Rahmen der Bürgerversammlung vorgestellt: Planungsamt: Ziel der Bebauungsplanänderung, vorgesehenes Verfahren sowie Möglichkeiten der Beteiligung und Äußerung, Vorentwurf zur Planzeichnung und Inhalte der Änderungsplanung. Ferner gab es über das Bauleitplanverfahren hinausgehende Informationen vom Tiefbauamt zur verkehrlichen Erschließung des Plangebiets und vom Hochbauamt zum Vorentwurf der Gebäudeplanung. Im Rahmen der Bürgerversammlung vom 19.02.2014 wurden verschiedene Fragen der Öffentlichkeit beantwortet, insbesondere zur Erreichbarkeit des Schulgeländes für Schüler, Eltern und Lehrer, des bestehenden Parkplatzes des Hauses Vogelsang für Besucher und Mitarbeitende, sowie der Tennisplätze (Anlage III: Protokoll zur Bürgerversammlung vom 19.02.2014) Im Ergebnis hat die Veranstaltung keine Aspekte hervorgebracht, die zu einer Wandelung oder Ergänzung der Planinhalte im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geführt hätten. Gleichwohl ist im Rahmen der Ausführungsplanung des Tiefbauamtes auf die Ausgestaltung von Erschließung und Erreichbarkeit besondere Sorgfalt zu legen. Im Rahmen der Auslegung der Unterlagen zum Änderungsentwurf vom 22.02. bis zum 05.03.2014 wurden keine Stellungnahmen oder Anregungen vorgelegt.
B) Offenlagebeschluss
Zwischenzeitlich wurde der im Rahmen der Bürgerversammlung vorgestellte Vorentwurf zur Bebauungsplanänderung weiterentwickelt. Mit der jetzt vorliegenden Planentwurfszeichnung einschließlich zugehöriger Entwurfsbegründung wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angestrebt. Die Inhalte der 2. Änderung des Bebauungsplanes sind in der Anlage I: „Planzeichnung“ und der Anlage II: „Entwurfsbegründung“ dargestellt.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“ einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den § 13a BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen.
Weiteres Verfahren Die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden ist in der Zeit von Mitte Mai bis Mitte April 2014 vorgesehen.
Hinweis: Die Planzeichnung liegt dieser Beschlussvorlage in verkleinerter Form bei. Im Bürgerinformationssystem ALLRIS ist sie farbig und vergrößerbar abzurufen. Ferner wird sie zu den beratenden und beschlussfassenden Sitzungen von Fachausschuss und Rat im Sitzungssaal aushängen.
Anlage/n:
Anlage I Planzeichnung (in verkleinerter Form) Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“
Anlage II Entwurfsbegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Anlagen: Anlage 1: „Lage im Stadtgebiet“ – Plangebiet „Am Vogelsang“ Anlage 2: „Geltungsbereich der 2. Änderung“ - Übersichtskarte Anlage 3: „Auszug aus dem FNP“ der Stadt Wermelskirchen
Anlage III Protokoll zur Bürgerversammlung vom 19.02.2014 im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „ Am Vogelsang“ einschließlich Anlagen: Anlage 1: „Präsentation zur Bauleitplanung „Waldschule““ Anlage 2: „Präsentation zur verkehrlichen Erschließung des Plangebiets“ Anlage 3: „Präsentation zum Gebäudeentwurf“
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