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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, den Ausbau der Straßen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ auf Basis der beigefügten und in der Sitzung erläuterten Planungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Sachverhalt:
Ausbaugrundlage und Planung
Der Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ ist seit dem 06.07.2006 rechtskräftig. Am 17.04.2008 erfolgte die 1. Änderung, am 20.12.2008 folgte die 2. Änderung des Bebauungsplanes. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes erfolgte ein separates Umlegungsverfahren. Das Bebauungsplangebiet wird durch mehrere Stichstraßen erschlossen. Für den Ausbau vorgesehen, sind die Straßen Oberweg und die Stichstraßen vom Unterweg und Schwanen.
Die Gesamtplanung (Kanal und Straße) wurde durch das Ingenieurbüro Osterhammel in Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Wermelskirchen durchgeführt.
Gestaltung der Straßen und Wege
Die Ausbaubreiten der Straßen variieren zwischen 4,00 und 5,00 m. Die Fahrbahnen sind in Asphaltbauweise vorgesehen.
Als Fahrbahnrandbegrenzung dienen Rundbordsteine mit vorgelagerten Rinnsteinen, die an jeder Stelle überfahrbar sind, sodass eine Bordsteinabsenkung für die einzelne Zufahrt nicht notwendig ist. An allen Stichstraßen sind entsprechend den Bebauungsplanvorgaben öffentliche Stellplätze vorgesehen. Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über Regenwasserkanäle mit Einleitung in zwei Sickerbecken, die im Innenbereich des Baugebietes erstellt werden. Die Fußwegverbindungen, mit einer Breite von ca. 2,00 bis 2,50 m, werden in Pflasterbauweise ausgeführt.
Begrünung
Im direkten Straßenbereich ist lediglich eine Bepflanzung an den öffentlichen Parkplätzen vorgesehen. Der Hauptteil der Begrünung, sowie die Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im Innenbereich des Bebauungsgebietes und am geplanten Spielplatz. Die Pflanzungen werden entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes und in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt.
Bautechnik
Stichstraße Schwanen
Um unnötige Aufbrüche nach dem Ausbau zu vermeiden, erfolgt der Ausbau der Stichstraße Schwanen in 2 Phasen. Die erste Phase beinhaltet die Erstellung der Baustraße in bituminöser Bauweise ohne Randbefestigungen in einer Breite von ca. 3,50 m einschließlich Kanal. Die zweite Phase erfolgt nach jeweiliger abgeschlossener Wohnbebauung.
Straße Oberweg und Stichstraße Unterweg
In den beiden genannten Straßen erfolgt ein Vollausbau. Das bedeutet, dass nach dem Kanalbau die Straßen komplett ausgebaut und fertig gestellt werden.
Bei den Straßen handelt es sich um Wohnstraßen (Sackgassen) mit geringem Verkehr und sind gem. RSTO 12 der Belastungsklasse 0,3 zuzuordnen. Die Stärke des Straßenoberbaus ist je nach Untergrundverhältnissen mit ca. 60 cm vorgesehen.
Bürgerinformation
Die Bürgerinformationsveranstaltung zum Ausbau der Straßen fand am 12.11.2013 (Oberweg und Unterweg) und am 05.11.2013 (Stichstraße vom Schwanen) im Rathaus der Stadt Wermelskirchen (kleiner Ratssaal) statt. Die betroffenen Eigentümer wurden über die vorgesehene Maßnahme und die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros informiert. Da zum Zeitpunkt der Versammlung lediglich eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros vorlag, konnten noch keine verlässlichen Angaben zu den Erschließungsbeiträgen gemacht werden. Über die zu erwartenden Zahlen werden die Anlieger mit einem separaten Informationsschreiben nach erfolgter Ausschreibung informiert.
Beiträge / Klassifikation
Für den Straßenbau werden Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB §127 ff) erhoben. Dies bedeutet, dass 90 % der beitragsfähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Die Abrechnung erfolgt getrennt nach den Anlagen „Oberweg“, Stichweg Unterweg und der Stichstraße im Bereich „Schwanen“.
Gemäß der Unterteilung in der städtischen Beitragssatzung handelt es sich bei den vorliegenden Straßen um Anliegerstraßen. Im Rahmen der Verkehrstechnik und Verkehrsplanung werden diese Straßen als Wohnstraßen eingestuft.
Kosten
Der bisherige geschätzte Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt für
Baugrunduntersuchung 5.000,00 € Baukosten 860.000,00 € Ing.-Leistungen 85.000,00 € Straßenbeleuchtung 45.000,00 € Begrünung und Ausgleichsmaßnahmen 45.000,00 € Verkehrseinrichtungen, Möblierung Spielplatz 60.000,00 € Bauvermessung 25.000,00 € Sonstiges, Unvorhergesehenes 15.000,00 € -------------- Summe 1.140.000,00 €
Auf dem Auftragssachkonto I 12115013 01000 7852000 stehen Mittel in Höhe von ca. 1.150.000,00 € bereit.
Nach den Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling können in der Stufe IV (Entwurfsplanung) Abweichungen von ca. +/- 20% auftreten.
Kanalisation
Die Kanalplanung wird im Betriebsausschuss des städtischen Abwasserbetriebes am 06. März 2014 vorgestellt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Betriebsausschuss wird hier der weitergehende Baubeschluss behandelt.
Weiterer Projektablauf
Unter der Voraussetzung der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr sowie des Betriebsausschusses, wird die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrag gegeben. Die Ausschreibung und Vergabe könnten im Sommer erfolgen. Der Baubeginn ist für den Herbst 2014 geplant.
Die Bauzeit beträgt ca. 12 Monate einschließlich der Verlegung der Versorgungsleitungen. Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger nach der Ausschreibung ein entsprechendes Informationsschreiben. Anlage/n: Anlage 1 / B-Plan Anlage 2 Gesamtplan Anlage 3 Oberweg Anlage 4 Stichstraße Schwanen Anlage 5 Stichstraße Unterweg
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