Vorlage - RAT/2764/2014  

 
 
Betreff: B-Plan 21 "Jahnstraße/Unterweg"
Ausbaubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
17.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, den Ausbau der Straßen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ auf Basis der beigefügten und in der Sitzung erläuterten Planungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

 

Ausbaugrundlage und Planung

 

Der Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ ist seit dem 06.07.2006 rechtskräftig.

Am  17.04.2008  erfolgte die 1. Änderung, am 20.12.2008 folgte die 2. Änderung des Bebauungsplanes.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes erfolgte ein separates Umlegungsverfahren.

Das Bebauungsplangebiet wird durch mehrere Stichstraßen erschlossen. Für den Ausbau vorgesehen, sind die Straßen Oberweg und die Stichstraßen vom Unterweg und Schwanen.

 

Die Gesamtplanung (Kanal und Straße) wurde durch das Ingenieurbüro Osterhammel

in Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Wermelskirchen durchgeführt.

 

 

Gestaltung der Straßen und Wege

 

Die Ausbaubreiten der Straßen variieren zwischen 4,00 und 5,00 m.

Die Fahrbahnen sind in Asphaltbauweise vorgesehen.

 

Als Fahrbahnrandbegrenzung dienen Rundbordsteine mit vorgelagerten Rinnsteinen, die an jeder Stelle überfahrbar sind, sodass eine Bordsteinabsenkung für die einzelne Zufahrt nicht notwendig ist.

An allen Stichstraßen sind entsprechend den Bebauungsplanvorgaben öffentliche Stellplätze vorgesehen.

Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über Regenwasserkanäle mit Einleitung in zwei Sickerbecken, die im Innenbereich des Baugebietes erstellt werden.

Die Fußwegverbindungen, mit einer Breite von ca. 2,00 bis 2,50 m, werden in Pflasterbauweise ausgeführt.

 

 

 

Begrünung

 

Im direkten Straßenbereich ist lediglich eine Bepflanzung an den öffentlichen Parkplätzen vorgesehen.

Der Hauptteil der Begrünung, sowie die Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im Innenbereich des Bebauungsgebietes und am geplanten Spielplatz. Die Pflanzungen werden entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes und in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde

durchgeführt.

 

Bautechnik

 

Stichstraße Schwanen

 

Um unnötige Aufbrüche nach dem Ausbau zu vermeiden, erfolgt der Ausbau der Stichstraße  Schwanen in 2 Phasen. Die erste Phase beinhaltet die Erstellung der Baustraße in bituminöser Bauweise ohne Randbefestigungen in einer Breite von ca. 3,50 m einschließlich Kanal.

Die zweite Phase erfolgt nach jeweiliger abgeschlossener Wohnbebauung.

 

Straße Oberweg und Stichstraße Unterweg

 

In den beiden genannten Straßen erfolgt ein Vollausbau. Das bedeutet, dass nach dem Kanalbau die Straßen komplett ausgebaut und fertig gestellt werden.

 

Bei den Straßen handelt es sich um Wohnstraßen (Sackgassen) mit geringem Verkehr und sind gem. RSTO 12 der Belastungsklasse 0,3 zuzuordnen.

Die Stärke des Straßenoberbaus ist je nach Untergrundverhältnissen mit ca. 60 cm vorgesehen.

 

rgerinformation

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung zum Ausbau der Straßen fand am 12.11.2013 (Oberweg und Unterweg) und am 05.11.2013 (Stichstraße vom Schwanen) im Rathaus der Stadt Wermelskirchen (kleiner Ratssaal) statt.

Die betroffenen Eigentümer wurden über die vorgesehene Maßnahme und die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros informiert.

Da zum Zeitpunkt der Versammlung lediglich eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros vorlag, konnten noch keine verlässlichen Angaben zu den Erschließungsbeiträgen gemacht werden.

Über die zu erwartenden Zahlen werden die Anlieger mit einem separaten Informationsschreiben nach erfolgter Ausschreibung informiert.

 

Beiträge / Klassifikation

 

r den Straßenbau werden Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB §127 ff) erhoben. Dies bedeutet, dass 90 % der beitragsfähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind.

Die Abrechnung erfolgt getrennt nach den Anlagen „Oberweg“, Stichweg Unterweg und der  Stichstraße im Bereich „Schwanen“.

 

Gemäß der Unterteilung in der städtischen Beitragssatzung handelt es sich bei den vorliegenden Straßen um Anliegerstraßen. Im Rahmen der Verkehrstechnik und Verkehrsplanung werden diese Straßen als Wohnstraßen eingestuft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

 

Der bisherige geschätzte Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt für

 

Baugrunduntersuchung 5.000,00 €

Baukosten 860.000,00 €

Ing.-Leistungen 85.000,00 €

Straßenbeleuchtung 45.000,00 €

Begrünung und Ausgleichsmaßnahmen 45.000,00 €

Verkehrseinrichtungen, Möblierung Spielplatz 60.000,00 €

Bauvermessung 25.000,00 €

Sonstiges, Unvorhergesehenes 15.000,00 €

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Summe 1.140.000,00 €

 

Auf dem Auftragssachkonto I 12115013 01000 7852000 stehen Mittel in Höhe von ca. 1.150.000,00 € bereit.

 

Nach den Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling können in der Stufe IV (Entwurfsplanung) Abweichungen von ca. +/- 20% auftreten.

 

 

Kanalisation

 

Die Kanalplanung wird im Betriebsausschuss des städtischen Abwasserbetriebes am 06. März 2014 vorgestellt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Betriebsausschuss wird hier der weitergehende Baubeschluss behandelt.

 

 

Weiterer Projektablauf

 

Unter der Voraussetzung der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr sowie des Betriebsausschusses, wird die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrag gegeben. Die Ausschreibung und Vergabe könnten im Sommer erfolgen. Der Baubeginn ist für den Herbst 2014 geplant.

 

Die Bauzeit beträgt ca. 12 Monate einschließlich der Verlegung der Versorgungsleitungen.

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger nach der Ausschreibung ein entsprechendes Informationsschreiben.

 


Anlage/n:

Anlage 1 / B-Plan

Anlage 2 Gesamtplan

Anlage 3 Oberweg

Anlage 4 Stichstraße Schwanen

Anlage 5 Stichstraße Unterweg


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 12115013 01000 7852000

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.140.000

EUR

1.150.000

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift