Vorlage - RAT/2765/2014  

 
 
Betreff: Verkehrssituation Neuenweg
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
17.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Verkehrssituation gemäß dem Beratungsergebnis umzusetzen.


Sachverhalt:

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.11.2013 zum Thema Verkehrssituation Neuenweg wurde als Dringlichkeitsantrag formuliert. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 02.12.2013 wurde dieser Antrag aus Gründen des § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NW i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NW nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

Der Antrag sollte daraufhin in einer der nächsten Sitzungen des Ausschussesr Stadtentwicklung und Verkehr behandelt werden.

 

Antrag

 

Der Antrag beschreibt die vorhandene Verkehrssituation der Straße „Neuenweg“ und formuliert  gliche Verkehrsgefahren und Problemfelder der Straße.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, auf der Straße „Neuenweg“ einseitig ein eingeschränktes Haltverbot nach Verkehrszeichen 286 StVO einzurichten. Der Antrag wird damit begründet, dass der „Neuenweg“ als Schulweg genutzt wird. Kinder und ältere Menschen könnten den Gehweg nicht benutzen und müssten auf die Fahrbahn ausweichen. Hierdurch komme es zu Gefahrensituationen.

 

Bauliche Situation

 

Die Straße „Neuenweg“ liegt parallel östlich der L409 und beginnt von der L 101 in „Habenichts“ bis zur L 409 Kreuzung „Alte Straße“. Der „Neuenweg“ wurde 1991 ausgebaut und als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

 

Die Fahrbahnfläche ist bituminös hergestellt und hat eine Breite von rd. 3 m.

Auf beiden Seiten liegen Straßenentwässerungsrinnen von jeweils 0,5 m Breite. Bis auf wenige Ausnahmen sind auf ganzer Länge beidseitig Mehrzweckstreifen mit unterschiedlichem Betonpflaster vorhanden. Die Breite der Mehrzweckstreifen beträgt zwischen 0,8 und 1,8 m. Die durchschnittliche und überwiegende Gesamtbreite beträgt rd. 5,5 m.

 

 

 

 

Im mittleren Teil, zwischen den Einmündungen Rautenbacher Weg und Hohe Birk, stehen die Leuchten der Straßenbeleuchtung auf dem westlichen Mehrzweckstreifen. Dieser Bereich ist daher mit Fahrzeugen nicht befahrbar.

 

Ein besonderer Gehweg, der vom Kraftfahrzeugverkehr nicht überfahren werden darf, ist nicht vorhanden.

Die gesamte Verkehrsfläche wird als Mischfläche deklariert. Das bedeutet, dass hier die Nutzung der Verkehrsfläche durch alle Verkehrsteilnehmer (Fahrzeugverkehr, Radfahrer und Fußnger) möglich ist. Das Parken ist dort erlaubt, wo mindestens eine 3,0 m breite Fahrspur verbleibt. Der gesamte Straßenverlauf wird als gut übersichtlich eingestuft.

 

Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde und Polizei

 

Aus straßenverkehrsbehördlicher und polizeilicher Sicht ist das Verkehrsverhalten auf der Gemeindestraße unauffällig. In den Jahren 2011 2013 wurden drei Verkehrsunfälle durch die Polizei aufgenommen. Bei diesen drei Unfällen handelt es sich um Bagatellunfälle mit einer Sachschadenhöhe von 50,- bis 150,- €.

Unfälle mit Personenschaden wurden in den letzten Jahren nicht mitgeteilt.

Bei der heutigen Situation wird das Geschwindigkeitsniveau durch parkende Fahrzeuge immer wieder herabgesetzt. Durch die gute Übersichtlichkeit der Straße kann von allen Verkehrsteilnehmern die Verkehrssituation frühzeitig eingeschätzt werden. Die Anordnung von VZ 286 StVO ist nach Auffassung der Polizei bedingt durch die heutige Unfallsituation nicht gerechtfertigt.

Es wird befürchtet, dass sich bei Aufstellung eines eingeschränkten Haltverbotes (Verkehrszeichen 286 StVO) auf einer Fahrbahnseite, die gefahrenen Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge erhöhen.

 

Kosten

 

r das Aufstellen von Halteverboten (VZ 286) auf einer Seite der StraßeNeuenweg“, müssten rd. 10 Verkehrsschilder aufgestellt werden. Die Kosten hierfür betragen rd. 2.500 €

 

Vorschlag der Verwaltung

 

Um die Verkehrssituation in der Straße „Neuenweg“ noch besser einzuschätzen zu können und intensiv zu prüfen, sollten verschiedene Maßnahmen vorgenommen werden.

-          Verschiedene Geschwindigkeitsmessungen im Zeitraum eines Jahres

-          Videoaufzeichnung (in einer relevanten Kernzeit) 

-          Zusammenfassung der Ergebnisse

Im Frühjahr 2015 können die Ergebnisse im Fachausschuss vorgestellt werden.

 


Anlage/n:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

012.001.002 5221 002

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

2.500

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift