Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt
Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (siehe Seiten 509 - 513 des Haushaltsplanes) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2014 – 2022 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2013 eingebracht und gemäß Ratsbeschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt derzeit nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.
3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen erfolg(t)en in der Zeit vom 18.02. bis 18.03.2014. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2014 über die in seine Zuständigkeit fallenden Produkte beraten.
Eine Übersicht über die Änderungsvorschläge, die die Fachausschüsse betreffen, wird nachgereicht.
Es ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt am 31.03.2014 die Haushaltssatzung 2014 mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschließt. Anlage/n:
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