Vorlage - RAT/2783/2014  

 
 
Betreff: Außenbereichssatzungen Büschhausen und Haid;
Einstellung der Verfahren
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
05.05.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
19.05.2014 
32. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Auszüge vorläufige Anordnung Sengbachtalsperre  
Anlage 2 - Schreiben Rhein.-Berg. Kreis vom 19.02.2014 zu Büschhausen  
Anlage 3 - Schreiben Rhein.-Berg. Kreis vom 19.02.2014 zu Haid  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit Inkrafttreten der vorläufigen Anordnung Sengbachtalsperre am 15.02.2014 der Erlass von Außenbereichssatzungen in Wasserschutzzone II der Sengbachtalsperre verboten ist.

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Verfahren zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen für die Bereiche Büschhausen und Haid einzustellen.


Sachverhalt:

 

 

Bisheriges Verfahren

 

Nach Vorberatungen im Arbeitskreis für Stadtentwicklung und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, für zahlreiche Bereiche des Wermelskirchener Stadtgebiets - darunter auch Büschhausen und Haid - Verfahren zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

 

Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung sieht der Gesetzgeber bei der Aufstellung von Außenbereichssatzungen nicht vor. Da seitens des Rheinisch-Bergischen Kreises jedoch mit wesentlichen Hinweisen und Anregungen zu rechnen war, wurde dieser mit Schreiben vom 24.07.2013 vorgezogen beteiligt, um mögliche Änderungen oder Ergänzungen im Satzungstext der Außenbereichssatzung oder der zugehörigen Begründung ggfs. noch vor der öffentlichen Auslegungen vornehmen zu können.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 07.10.2013 den Offenlagebeschluss gefasst. Nach amtlicher Bekanntmachung am 17.10.2013 erfolgte die öffentliche Auslegung vom 28.10. bis zum 06.12.2013.

 

 

Inkrafttreten der vorläufigen Anordnung Sengbachtalsperre

 

Am 15. Februar 2014 und somit nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Außenbereichssatzungsentwürfe Büschhausen und Haid trat die vorläufige Anordnung Sengbachtalsperre in Kraft (Auszüge siehe Anlage 1).

 

Innerhalb der Wasserschutzzone II ist es nunmehr u.a. verboten, Außenbereichssatzungen aufzustellen oder vorhandene Außenbereichssatzungen zu ändern. Die betreffenden Passagen sind in Anlage 1 markiert.

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat mit Schreiben vom 19.02. 2014 (siehe Anlagen 2 und 3) darauf hingewiesen, dass im Falle der geplanten Außenbereichssatzungen Büschhausen und Haid die Voraussetzungen für eine mögliche Befreiung vom o.g. Verbot nicht vorliegen, da vor Inkrafttreten der Verordnung die Satzungsbeschlüsse über die Außenbereichssatzungen noch nicht erfolgt waren.

 

 

Einstellung der Verfahren

 

Aus den o.g. Gründen können die Verfahren über die Außenbereichssatzungen Büschhausen und Haid nicht zum Abschluss gebracht werden; sie sind somit einzustellen.

 

Die Verwaltung wird diejenigen Bürger/innen und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange, die Hinweise, Anregungen oder Bedenken zu den Entwürfen der Außenbereichssatzungen Büschhausen und Haid vorgebracht haben, über diesen Sachverhalt schriftlich informieren.

 

 

Hinweis zu den Anlagen:

 

In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden werden die nachfolgend genannten Anlagen dieser Verwaltungsvorlage nicht in Papierform beigefügt. Alle Anlagen stehen digital im Ratsinformationssytem als pdf-Dateien zur Verfügung. Außerdem erhält jede Fraktion einen Satz Anlagen in Papierform.

 


Anlage/n:

 

Anlage 1              Auszüge aus der vorläufigen Anordnung Sengbachtalsperre

 

Anlage 2              Schreiben des Rheinisch-Bergischen Kreises vom  19.02.2014 zu Büschhausen

 

Anlage 3              Schreiben des Rheinisch-Bergischen Kreises vom  19.02.2014 zu Haid

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Auszüge vorläufige Anordnung Sengbachtalsperre (2046 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Schreiben Rhein.-Berg. Kreis vom 19.02.2014 zu Büschhausen (44 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Schreiben Rhein.-Berg. Kreis vom 19.02.2014 zu Haid (44 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift