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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Servicestation Hünger“ und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 „Servicestation Hünger“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 8 (3) BauGB (Parallelverfahren) und § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan).
Die Abgrenzung der Plangebiete der 41. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 87 sind aus den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtsplänen zu ersehen. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 12.03.2014 hat die W² Ingenieurgesellschaft mbH im Namen der PMC Grundstücksgesellschaft OHG, Schwerin, einen Antrag zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Tankstelle Hünger gestellt. Gleichzeitig beantragt sie die entsprechende Änderung und Anpassung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle.
Hintergrund des Antrags ist das planerische Ziel, neben der bestehenden Shell-Tankstelle am Hünger ein Fast-Food Restaurant zu errichten und in Teilen die bestehende Tankstellenanlage umzustrukturieren (s. Antrag in der Anlage).
Mit dem Projekt würde die städtebauliche Situation im Bereich der Tankstelle Hünger dahingehend verändert, dass der bestehende Abschleppdienst/KFZ-Verwertung hier seinen Standort aufgibt und damit eine deutlich verbesserte optische Ortseingangssituation im Bereich der BAB-Abfahrt zu erwarten ist.
In Verbindung mit der bestehenden Tankstelle wird darüber hinaus das Serviceangebot insgesamt an dieser Stelle erweitert, so dass auch zusätzliche Nutzer aus Wermelskirchen und von der Autobahn angesprochen werden.
Da dies erwartungsgemäß zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen an dem Knotenpunkt BAB-Zufahrt / L 157 führt, ist ein wesentliches Element der Planung die Realisierung eines neuen, ausreichend dimensionierten Kreisverkehrs an dieser Stelle. Zur Umsetzung dieser neuen Form der Verkehrsanbindung haben im Vorfeld dieses Antrags bereits Abstimmungsgespräche mit StrNRW stattgefunden.
In Abstimmung mit StrNRW wird die gesamte Verkehrsanlage in den Planbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen, da über das Bauleitplanverfahren der Umbau auch planungsrechtlich gesichert wird.
Der neue Kreisverkehr, der eine unabdingbare Voraussetzung zur funktionssicheren Anbindung des geplanten Fast-Food Restaurants und der vorh. Tankstelle darstellt, soll dabei im Rahmen und der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von der Investorengruppe des Projekts finanziert werden.
Da die bestehende Verkehrsanbindung zur Autobahn bereits heute als besonders kritisch und unfallträchtig zu bewerten ist, wird der Bau eines Kreisverkehrs von allen beteiligten Baulastträgern als die Lösung der konfliktreichen Situation angesehen.
Im Hinblick auf die Ziele der Stadt, im Bereich des „Autobahnohrs“ eine Gewerbefläche zu entwickeln (langfristig auch Büschhausen), stellt der Kreisverkehr eine gute Lösung dar, um künftige zusätzliche Verkehrsbeziehungen aus den geplanten Gewerbegebieten mit aufzunehmen und sicher zu verteilen.
Insofern hat das geplante Projekt, neben der optischen städtebaulichen Verbesserung vor allem Vorteile in der Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur für den gesamten Bereich Hünger und den dort vorhandenen sowie den geplanten Gewerbeflächen.
Da der Investor sämtliche Planungsleistungen und Investitionskosten übernimmt, sind neben der verwaltungstechnischen Betreuung und Durchführung des Verfahrens keine weiteren Kosten für die Stadt zu tragen.
In Bezug auf die Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen verweist der Projektentwickler auf vorliegende Optionsankaufsverträge für die Parzellen Dorfh., Flur 16, Nrn. 105, 250 und 106. Deren Bindungswirkungen sind zwar ausgelaufen, weitergehende Verhandlungen zwischen der PMC und den Grundstückseigentümern signalisieren aber deren weitere Mitwirkungsbereitschaft. Die Optionsverträge sollen nach Darstellung der PMC durch gegenseitige ergänzende Erklärungen weiterhin wirksam bleiben. Da der Tankstelleninhaber mit seinen Flächen Teil des Projektes ist und auch die Vorverhandlungen mit StrNRW positiv verlaufen sind, wird deren Mitwirkung an dem Gesamtprojekt angenommen.
Weitere Detailfragen sind im Verlauf des Aufstellungsverfahrens zu klären.
Die Gesellschafter der PMC Grundstücksgesellschaft OHG erklären darüber hinaus, dass sie bereit und in der Lage sind, die Durchführung des Projekts zu gewährleisten. Dazu werden sie sich vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB im Durchführungsvertrag entsprechend verpflichten. Anlage/n:
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