Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt
Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (siehe Seiten 509 - 513 des Haushaltsplanes) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat am 31.03.2014 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2014 – 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde dem Kreis als Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung ist noch nicht erfolgt.
Mittlerweile liegt seit Ostern eine Kostenberechnung hinsichtlich der Waldschule vor, die eine Änderung der Haushaltssatzung erforderlich macht. Da die Haushaltssatzung noch nicht in Kraft ist, ist eine Änderung der am 31.03.2014 beschlossenen Haushaltssatzung möglich. Das Verfahren zur Genehmigung der Haushaltssatzung wird nach Abstimmung der Kämmerei mit der Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises am 22.04.2014 bis zur Beschlussfassung einer neuen Haushaltssatzung ausgesetzt.
Da die Vergabe der Waldschule im Juli erfolgen soll, ist die Änderung der Haushaltssatzung der schnellste Weg, um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Bei einer Nachtragshaushaltssatzung würde das ganze Verfahren (Einbringung Nachtrag, Einwendungsfrist, Verabschiedung Nachtrag, Genehmigung durch die Kommunalaufsicht) von vorne beginnen, was insbesondere aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl zu weiteren Verzögerungen führen würde, die die rechtzeitige Fertigstellung der Waldschule gefährden würde.
Um die Aufnahmen von Investitionskrediten nicht weiter zu erhöhen, werden neben den Änderungen der Waldschule Minderauszahlungen und Mehreinzahlungen im investiven Bereich berücksichtigt, um die Mehrkosten zu kompensieren. Eine Änderung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes ist damit nicht erforderlich.
Es verändern sich folgende Werte in der Haushaltssatzung:
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 12.779.080 € um 2.000.000 € auf 14.779.080 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 14.023.760 € um 2.061.800 € auf 16.085.560 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, von 6.000.000 € um 1.500.000 € auf 7.500.000 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, von 1.095.400 € um 5.060.000 € auf 6.155.400 €
Anlage/n: Darstellung der Änderungen Neufassung der Haushaltssatzung
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