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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Übertragung der Ermächtigung gem. § 22 GemHVO NRW in Höhe von 518.000 € für die Maßnahme Rathausfassade. Sachverhalt: Nach der im Ausschuss für Umwelt und Bau am 28.04.2014 vorgelegten Kostenberechnung für die Maßnahme Rathausfassade erhöht sich der Mittelbedarf bei dem Produktsachkonto 001.012.001 7211501 um 518.000 € (die Kosten der Maßnahme betragen 2.218.000 €, veranschlagt sind 1,5 Mio. € in 2014 und 200.000 € in 2015). Für die Maßnahme wurde in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 eine Rückstellung in Höhe von 3,4 Mio. € ausgewiesen. Bis zum 31.12.2013 erfolgte eine Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe von 535.571,00 €.
Für 2013 standen Mittel in Höhe von 1 Mio. zur Verfügung. Ein Betrag in Höhe von 518.000 € wird gem. § 22 GemHVO NRW nach 2014 übertragen. Da es sich bei der Maßnahme um eine Rückstellung handelt, sind die Mittel gem. Ziffer 4 der „Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO NRW“ (Ratsbeschluss vom 31.03.2014) so lange übertragbar, wie der Grund für die Rückstellung besteht.
Nach der Kostenberechnung werden von den 3,4 Mio. € Rückstellung insgesamt rd. 2,76 Mio. € (inklusive der bisher benötigten Mittel) in Anspruch genommen. Der nach Abrechnung der Maßnahme verbleibende Betrag von rd. 640.000 € ist im Rahmen des folgenden Jahresabschlusses ertragswirksam aufzulösen. Anlage/n:
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