Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Die Hauptstraße durch den Ortsteil Grunewald ist eine Kreisstraße (K16). Straßenbaulastträger und Hauptverantwortlicher für die Straße ist somit der Rheinisch-Bergische Kreis (RBK). Die Nebenanlagen der Kreisstraße (hier: Gehwege und Parkstände) befinden sich in der Baulast der Stadt. Diese Straße von Stumpf über Grunewald nach Kleinklev war vor dem Bau der großen Dhünntalsperre eine Landstraße (L157). Die Ortsdurchfahrt in Grunewald wurde in der jetzigen Gestaltung in 1996/1997 umgebaut. In diesem Zusammenhang wurden an den beiden Ortseingängen (Friedhof und Kindergarten) Überquerungshilfen errichtet. Der Bereich der Ortsdurchfahrt ist mit einer Streckengeschwindigkeit (hier: 30 km/h) ausgeschildert.
Im April des Jahres hat sich im Bereich der Ortslage Grunewald eine Bürgerinitiative gegründet, die sich für weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Ortsdurchfahrt einsetzt.
Die Verwaltung hat inzwischen im Bereich der beiden Überquerungshilfen umfangreiche Messungen (Anzahl der Fahrzeuge und Geschwindigkeiten) durchgeführt
Die Verwaltung wird einen mündlichen Sachstandsbericht geben. Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||