Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt in die Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land als Mitglieder bzw. als stv. Mitglieder: (einsetzen nach Anlage). Sachverhalt:
Nach § 6 Ziff. 1 der Satzung des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land bestellt die Stadt Wermelskirchen 4 Mitglieder der Schulverbandsversammlung. Entsprechend dieser Satzung muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen.
Nach § 6 Ziff. 2 der Satzung des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land ist für jedes Mitglied der Schulverbandsversammlung für den Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter zu bestellen.
Nach § 6 Ziff. 3 der Satzung des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land bestellt „die Vertretungskörperschaft für ihre Wahlzeit und aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes (…) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Schulverbandsversammlung.“ Hieraus folgt, dass nur Mitglieder des Rates oder Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen zu Mitgliedern oder stv. Mitgliedern der Schulverbandsversammlung gewählt werden können.
Die Stadt Wermelskirchen bestellt 4 Mitglieder und 4 stv. Mitglieder in die Schulverbandsversammlung, wobei es sich um drei Mitglieder des Rates und ein Mitglied aus der Verwaltung handelt.
Anlage/n:
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