Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper als Mitglied bzw. stv. Mitglied: (einsetzen nach Anlage).
Der Rat der Stadt beauftragt seine Mitglieder in der Verbandsversammlung, folgende Vertreter der Stadt Wermelskirchen als Mitglieder bzw. stv. Mitglieder in den Betriebsausschuss zu berufen: (einsetzen nach Anlage). Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper entfallen auf die Stadt Wermelskirchen insgesamt 7 Stimmen. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu wählen.
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper sind die drei Mitglieder der Stadt im Betriebsausschuss und ihre Stellvertreter auf Vorschlag des Rates der Stadt aus der Mitte der Verbandsversammlung zu wählen.
Nach § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gehört der Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter diesen Gremien an. Es sind daher sechs Vertreter in die Verbandsversammlung und zwei Vertreter in den Betriebsausschuss zu wählen.
Anlage/n:
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