Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt in die Verbandsversammlung des Bergischen Transportverbandes (BTV) als Mitglied bzw. als stv. Mitglied: (einsetzen nach Anlage). Sachverhalt:
Gemäß § 3 der Zweckverbandsatzung für den Bergischen Transportverband richtet sich die Zahl der in die Verbandsversammlung zu entsendenden Vertreter nach der Einwohnerzahl der Verbandsmitglieder und zwar dergestalt, dass von jedem Verbandsmitglied je angefangene 50.000 Einwohner zwei Vertreter zu entsenden sind, darunter der Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter.
Das heißt, es ist neben dem Bürgermeister bzw. einem von ihm bestellten Vertreter ein Vertreter durch den Rat der Stadt zu wählen.
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||