Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt folgende Vertreter der Stadt Wermelskirchen und deren Stellvertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen: (einsetzen nach Anlage). Sachverhalt:
Nach § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen sind vom Rat der Stadt sechs Vertreter der Stadt Wermelskirchen in die Mitgliederversammlung zu wählen, darunter der Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter.
Das heißt, es sind durch den Rat der Stadt fünf Vertreter und deren Stellvertreter zu wählen. Anlage/n:
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