Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung der neu gefassten Zuständigkeitsordnung ist der Originalniederschrift als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Im Zuge der Neukonstituierung der Ratsgremien für die laufende Wahlperiode wird aufgrund der interfraktionellen Beratung eine Änderung der Zuständigkeitsordnung erforderlich. Die beabsichtigten Änderungen betreffen
Diese geplanten Änderungen sind in der beiliegenden Übersicht synoptisch dargestellt. Ebenfalls ist die Neufassung der Zuständigkeitsordnung als Anlage beigefügt. Anlage/n:
Änderung der Zuständigkeitsordnung – Synopse Zuständigkeitsordnung - Neufassung
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