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Beschlussvorschlag: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und
Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Anordnung von
Verkehrszeichen 325 / 326 StVO zur Kenntnis und beschließt, den Bürgerantrag bezüglich der Punkte 1.)
mit der Bitte um Schaffung eines
“verkehrsberuhigten Bereiches”, gem. Straßenverkehrsordnung,
§ 42, Zeichen 325 2.)
eine bauliche Veränderung durch die Schaffung von
Aufpflasterungen auf der Ringstraße zurückzuweisen. Sachverhalt: Der Bürgerantrag wegen
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Siedlungsgebiet Gartenfeld, im Bereich
Ringstraße / Gartenfeld wurde in der Sitzung der Verkehrskommission am 14.11.02
als Tagesordnungspunkt erörtert. Der Ortsausschuß Dabringhausen hat am 10.12.03
den Bürgerantrag beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt,
Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Die Ringstraße und die Straße
Gartenfeld sind mit Gehwegen ausgebaut. Die Rindstraße dient als
Haupterschließungsstraße für den gesamten Bereich des Siedlungsgebietes
Gartenfeld. In Teilbereichen sind Längsparkstreifen ausgebaut. Für das gesamte
Siedlungsgebiet Gartenfeld ist eine Zonengeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
angeordnet. Bisherige Verkehrsbeobachtungen und die Unfallsituation haben keine
Gründe aufgezeigt, die vorhandene Verkehrsregelung zu ändern. Durchgeführte
Geschwindigkeitsmessungen im Siedlungsgebiet Gartenfeld (Anlage) weisen eine
mittlere Geschwindigkeit auf, die weitergehende verkehrsregelnde bzw,
verkehrslenkende Maßnahmen nicht erforderlich machen. Die Aufstellung von Verkehrszeichen
325 / 326 StVO ( Beginn und Ende verkehrsberuhigter Bereich) ist durch die
Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung an örtliche und
bauliche Voraussetzungen zwingend gebunden. Voraussetzung für die Anordnung der
Verkehrszeichen ist, daß die betroffenen Straßen überwiegende Aufenthalts- und
Erschließungsfunktion haben. Wobei sich die Erschließungsfunktion auf die
anliegenden Grundstücke bezieht. Die bauliche Gestaltung der Straße muß den
Eindruck vermitteln, daß der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
Ein Befahren der Straße muß jedoch für alle zu erwartenden Verkehrsarten
gestattet werden. Ebenso muß der betroffene Straßenbereich sich deutlich von
angrenzenden Straßen unterscheiden, der niveaugleiche Ausbau ist anzustreben. Nach Abwägung aller Belange, ist aus
polizeilicher und straßenverkehrsbehördlicher Sicht, die Anordnung von
Verkehrszeichen 325 / 326 StVO im
Bereich Rindstraße / Gartenfeld, nicht möglich. Auch die im Bürgerantrag geforderte
baulich Unterstützung reicht nicht aus. Erst die Umgestaltung des gesamten
Straßenbereichs und der damit verbundenen neu zu überplanenden
Gesamterschließung des Siedlungsgebietes, kann zu der angeregten Anordnung der
Verkehrszeichen 325 / 326 StVO führen. Durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen
im Siedlungsgebiet Gartenfeld (Anlage) weisen eine mittlere Geschwindigkeit
auf, die weitergehende verkehrsregelnde bzw, verkehrslenkende Maßnahmen nicht
erforderlich machen. Bei Verkehrsbeobachtungen wurde keine Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit, bedingt durch die zusätzliche Verkehrsbelastung aus dem
Baugebiet “Auf dem Kamp”, festgestellt.
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