Vorlage - RAT/0305/2003  

 
 
Betreff: Bürgerantrag wegen verkehrsberuhigender Maßnahmen im Siedlungsgebiet Gartenfeld in Dabringhausen, Bereich Ringstraße / Gartenfeld
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Bärwald, Peter
Beratungsfolge:
Ortsausschuss Wermelskirchen-Dabringhausen Vorberatung
27.11.2003 
Öffentlichen Sitzung des Ortsausschusses Wermelskirchen-Dabringhausen (offen)   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
08.12.2003 
43. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung

hinsichtlich der Anordnung von Verkehrszeichen 325 / 326 StVO zur Kenntnis und beschließt,

den Bürgerantrag bezüglich der Punkte

 

1.)    mit der Bitte um Schaffung eines “verkehrsberuhigten Bereiches”, gem.

Straßenverkehrsordnung, § 42, Zeichen 325

 

2.)    eine bauliche Veränderung durch die Schaffung von Aufpflasterungen auf der Ringstraße

 

zurückzuweisen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Bürgerantrag wegen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Siedlungsgebiet Gartenfeld, im Bereich Ringstraße / Gartenfeld wurde in der Sitzung der Verkehrskommission am 14.11.02 als Tagesordnungspunkt erörtert. Der Ortsausschuß Dabringhausen hat am 10.12.03 den Bürgerantrag beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

 

Die Ringstraße und die Straße Gartenfeld sind mit Gehwegen ausgebaut. Die Rindstraße dient als Haupterschließungsstraße für den gesamten Bereich des Siedlungsgebietes Gartenfeld. In Teilbereichen sind Längsparkstreifen ausgebaut. Für das gesamte Siedlungsgebiet Gartenfeld ist eine Zonengeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet. Bisherige Verkehrsbeobachtungen und die Unfallsituation haben keine Gründe aufgezeigt, die vorhandene Verkehrsregelung zu ändern. Durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen im Siedlungsgebiet Gartenfeld (Anlage) weisen eine mittlere Geschwindigkeit auf, die weitergehende verkehrsregelnde bzw, verkehrslenkende Maßnahmen nicht erforderlich machen.

 

Die Aufstellung von Verkehrszeichen 325 / 326 StVO ( Beginn und Ende verkehrsberuhigter Bereich) ist durch die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung an örtliche und bauliche Voraussetzungen zwingend gebunden. Voraussetzung für die Anordnung der Verkehrszeichen ist, daß die betroffenen Straßen überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Wobei sich die Erschließungsfunktion auf die anliegenden Grundstücke bezieht. Die bauliche Gestaltung der Straße muß den Eindruck vermitteln, daß der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Ein Befahren der Straße muß jedoch für alle zu erwartenden Verkehrsarten gestattet werden. Ebenso muß der betroffene Straßenbereich sich deutlich von angrenzenden Straßen unterscheiden, der niveaugleiche Ausbau ist anzustreben.

 

Nach Abwägung aller Belange, ist aus polizeilicher und straßenverkehrsbehördlicher Sicht, die Anordnung von Verkehrszeichen 325 / 326 StVO  im Bereich Rindstraße / Gartenfeld, nicht möglich. Auch die im Bürgerantrag geforderte baulich Unterstützung reicht nicht aus. Erst die Umgestaltung des gesamten Straßenbereichs und der damit verbundenen neu zu überplanenden Gesamterschließung des Siedlungsgebietes, kann zu der angeregten Anordnung der Verkehrszeichen 325 / 326 StVO führen.

 

Durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen im Siedlungsgebiet Gartenfeld (Anlage) weisen eine mittlere Geschwindigkeit auf, die weitergehende verkehrsregelnde bzw, verkehrslenkende Maßnahmen nicht erforderlich machen. Bei Verkehrsbeobachtungen wurde keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, bedingt durch die zusätzliche Verkehrsbelastung aus dem Baugebiet “Auf dem Kamp”, festgestellt.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift