Vorlage - RAT/2843/2014  

 
 
Betreff: Herstellung der Erschließungsanlage "Hufer Weg"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Örs, Mehmet
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.09.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.09.2014 
3. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan  

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke „Hufer Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung

Flur

Flurstücknummer

(054936) Niederwermelskirchen

14

739

(054936) Niederwermelskirchen

14

741

(054936) Niederwermelskirchen

14

743

(054936) Niederwermelskirchen

14

746

(054936) Niederwermelskirchen

14

748

(054936) Niederwermelskirchen

14

750

(054936) Niederwermelskirchen

14

752

(054936) Niederwermelskirchen

14

756 (Teilstück)

(054936) Niederwermelskirchen

14

758

(054936) Niederwermelskirchen

14

760

(054936) Niederwermelskirchen

14

762

(054936) Niederwermelskirchen

14

764

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.      


Sachverhalt:

Die Erschließungsanlage „Hufer Weg“ wurde  erstmalig und endgültig nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches hergestellt.

 

Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die Erschließungsanlage förmlich zu widmen, liegen nun vor. Hinsichtlich der beitragsauslösenden Herstellung greifen die Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§  127 ff.) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der derzeit gültigen Fassung. Voraussetzung für die endgültige Beitragserhebung ist unter anderem, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt.

 

Mit der Widmung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.09.1995 in der derzeit gültigen Fassung erhalten Verkehrsanlagen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Hierfür liegen die Voraussetzungen insgesamt vor. Die Stadt ist als Träger der Straßenbaulast Eigentümerin der Straßenlandfläche.

 

Die zu widmenden Flurstücke der Erschließungsanlage sind im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

 

Gemarkung

Flur

Flurstücknummer

(054936) Niederwermelskirchen

14

739

(054936) Niederwermelskirchen

14

741

(054936) Niederwermelskirchen

14

743

(054936) Niederwermelskirchen

14

746

(054936) Niederwermelskirchen

14

748

(054936) Niederwermelskirchen

14

750

(054936) Niederwermelskirchen

14

752

(054936) Niederwermelskirchen

14

756 (Teilstück)

(054936) Niederwermelskirchen

14

758

(054936) Niederwermelskirchen

14

760

(054936) Niederwermelskirchen

14

762

(054936) Niederwermelskirchen

14

764

 

 

Nach dem StrWG NW handelt es bei der Straße „Hufer Weg“ um eine Erschließungsanlage, bei der die Belange der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Flurstücken der Verkehrsanlage wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

      


Anlage/n:

Lageplan      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (63 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift