Vorlage - RAT/2846/2014  

 
 
Betreff: Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
22.09.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gemäß § 57 Absatz 3 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (einsetzen) zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.


Sachverhalt:

 

Aus der Mitte des Haupt- und Finanzausschusses ist gemäß § 57 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die/der stellvertretende Vorsitzende zu wählen. Auf die Wahl finden die Vorschriften des § 50 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Anwendung.

 

Diese Vorschrift lautet:

 

(2) 1Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. 2Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. 3Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. 4Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. 5Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. 6Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Die Wahlvorschläge der Ratsfraktionen sind abzuwarten.