Vorlage - RAT/2855/2014  

 
 
Betreff: Zuschussverteilung plusKITA und zusätzlicher Sprachförderbedarf
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
28.08.2014 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anfrage SPD 040814  

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Wermelskirchen die vom Land für plusKITA  zur Verfügung gestellten 50.000 € den Kindertageseinrichtungen Danziger Straße 8Träger: Stadt Wermelskirchen) und Jahnstraße (Träger: Stadt Wermelskirchen) mit jeweils 25.000 € pro Jahr zur Verfügung stellt.

Die Sprachfördermittel von jeweils 5.000 € gehen an die Kindertageseinrichtungen a, b, c und d.

Beide Förderungen werden zur Planungsgarantie auf fünf Jahre festgesetzt.  


Sachverhalt:

Mit der zweiten KiBiz-Revision ist erhalten die Jugendämter in NRW zusätzliche Mittel für Bildungsgerechtigkeit und Sprachförderung nach einem gesetzlich vorgegebenen Schlüssel. Die Mittel sind im Rahmen der Jugendhilfeplanung und der gesetzlichen Vorgaben an die entsprechenden Einrichtungen weiterzuleiten.

 

Nach §§ 21 a+b KiBiz gibt es Förderungen für plusKITA und zusätzlichem Sprachförderbedarf.

 

Die plusKITA ist eine Einrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Die Kita muss als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden. Als Indikatoren für die Weiterverteilung der Mittel kommen zum einen die vom Land für die Verteilung an die Jugendämter verwandten Indikatoren (Kinder unter sieben Jahre in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II), aber auch andere Indikatoren, die im Rahmen der örtlichen Sozialplanung verwendet werden, in Betracht. Hier können auch die „Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf - Hinweise für Städte, Kreise und Gemeinden“ herangezogen werden (Anteil arbeitsloser Eltern, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, Anteil von Hilfen zur Erziehung, Anteil beitragsfreier Eltern/durchschnittliche Beitragshöhe und Sprachförderung).

 

Die Stadt Wermelskirchen hat sich für folgende drei Indikatoren entschieden:

1.      Anteil der Kinder, die Bildung und Teilhabe beziehen (Voraussetzungen für BuT: SGB II, Wohngeld, oder Kindergeldzuschlag)

  1. Alleinerziehende
  2. Menschen mit Migrationshintergrund (in diesem Fall Familien in denen nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird)

 

Es ergibt sich folgende Gegenüberstellung:

 

 

BuT

Allein- erziehende

Migranten

Summe

Am Ecker

5

10

0

15

Wirtsmühle

4

5

10

19

Jahnstraße

18

16

21

55

Bussardweg

 

 

 

0

Danziger Straße

30

24

40

94

Forstring

 

 

 

 

Wielstraße

5

4

5

14

Heisterbusch

5

5

7

17

Tente

0

0

0

0

Dabringhausen

2

4

2

8

Dhünn

5

0

0

5

St. Michael

7

1

11

19

Grunewald

keine Angaben eingereicht

DRK

2

10

10

22

AWO

17

7

19

43

Wellerbusch

6

10

0

16

 

Demnach sind die 25.000 € auf die Kindegärten Danzigerstraße und Jahnstraße zu verteilen.

 

Die Förderung bei zusätzlichem Sprachförderbedarf soll unterstützen, bei der Ablösung des bislang punktuelle Delfin 4 Verfahren. Künftig ist die Sprachbildung der Kinder durch eine dauerhafte Beobachtung und Förderung durch die Erzieher/innen zu sichern. Um besonderen, zusätzlichen Sprachförderbedarf zu unterstützen, stellt das Land der Stadt Wermelskirchen 20.000 € zur Verfügung. Als Mindestförderung werden 5.000 € pro Einrichtung vom Land festgesetzt. Dieses Geld soll durch die Jugendhilfeplanung an Kindertageseinrichtungen verteilt werden, in denen besonders viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut werden. Unter diesem Aspekt und in Hinblick auf den Verwendungszweck hat sich die Stadt Wermelskirchen dazu entschieden die Kitas bei der Verteilung zu berücksichtigen, die in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt die meisten Kinder mit Sprachförderbedarf (Delfin 4) betreuten. Es ergibt sich folgende Tabelle:

 

 

10/11

11/12

12/13

13/14

14/15

Durchschnitt

Am Ecker

1

0

0

0

1

0,4

Wirtsmühle

4

5

2

8

6

5

Jahnstraße

6

11

11

12

7

9,4

Bussardweg

0

0

0

2

4

1,2

Danziger Straße

15

19

21

17

12

16,8

Forstring

0

2

0

4

3

1,8

Wielstraße

7

9

7

7

6

7,2

Heisterbusch

5

7

7

8

3

6

Tente

3

11

15

7

3

7,8

Dabringhausen

3

2

2

2

1

2

Dhünn

2

2

3

2

1

2

St. Michael

6

3

4

5

6

4,8

Grunewald

1

0

1

1

 

0,6

DRK

1

5

4

6

 

3,2

AWO

6

5

7

10

3

6,2

Wellerbusch

0

0

0

0

0

0

 

 

Die Kitas die zusätzliche Sprachförderung erhalten sind somit Danziger Straße, Jahnstraße, Wielstraße und Tente.

 

Nach §§ 21 a Abs. 2 und 21 b Abs. 2 KiBiz sind beide Förderungen für fünf Jahre festzulegen. 


Anlage/n:

   

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage SPD 040814 (23 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: