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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.Sachverhalt: Die Beratungsergebnisse der letzten Sitzung des Arbeitskreises „Bäderkonzept“ am 09.04.2014 stellen sich wie folgt dar:
Die Verwaltung berichtet über die in der letzten Sitzung des AK angekündigte Begutachtung der Dachkonstruktion des Quellenbades. Die derzeitige Tragfähigkeit des Daches ist gegeben. Der Weiterbetrieb des Bades ist demnach unbedenklich. Eine erneute Prüfung erfolgt in ca. 12 bis 15 Monaten. Es ist damit zu rechnen, dass bis zum Jahr 2018 eine Sanierung des Daches mit Kosten von rd. 760.000 € erforderlich sein wird. Darüber hinaus teilt die Verwaltung mit, dass im Jahr 2013 rd. 60.000 € an Bauunterhaltungsaufwendungen für das Quellenbad verausgabt worden sind.
Die Verwaltung sagt zu, die aktuellen Öffnungszeiten des Quellenbades nach der Sommerpause 2014 für einen Zeitraum von 3 Monaten jeweils samstags von „08:00 Uhr bis 15:00 Uhr“ auf „12:00 Uhr bis 19:00“ Uhr zu verschieben. Während dieser Probephase soll festgestellt werden, ob spätere Öffnungszeiten an Wochenenden zu mehr Besuchern führen. Durch die Verschiebung der Öffnungszeiten ist die Maßnahme kostenneutral. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen des AK berichten.
Die Verwaltung beantwortet den vorliegenden Antrag der WNK UWG vom 20.03.2014. Die im Antrag formulierten zusätzlichen Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen erhöhen das im Haushaltsplan genannte Vollzeitäquivalent auf 7,2 Stellen, da ein zusätzlicher Personalstundenbedarf von rd. +16 Std./W. entstehen würde. Die Verwaltung berichtet darüber hinaus über eine Abfrage der eingesetzten Personalstunden und der zur Verfügung stehenden Öffnungszeiten in vergleichbaren Nachbarbädern. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass sich das Verhältnis „Personaleinsatz zu Öffnungszeiten“ im Quellenbad sehr effektiv darstellt.
Herr Graef berichtet, dass die Lebenshilfe als neuer Pächter der Cafeteria im Quellenbad sehr erfolgreich starten konnte. Die Akzeptanz bei den Badegästen und in der Bevölkerung ist sehr hoch. Darüber hinaus wird erläutert, dass mit der Lebenshilfe eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Lebenshilfe regelt. Die vereinbarten Konditionen entsprechenden Regelungen, die bereits mit dem vorhergehenden Pächter vereinbart worden sind
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