Beschlussvorschlag: Die Verpflichtung wird in der Niederschrift protokolliertSachverhalt: Die Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die dem Rat der Wermelskirchen angehören, ist bereits in der konstituierenden Ratssitzung erfolgt.
Die übrigen Ausschussmitglieder sind von der/dem Ausschussvorsitzenden einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ausschussmitglieder durch Erhebung von Ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wermelskirchen erfüllen werde.“
Die als Anlage beigefügte Niederschrift der Verpflichtung ist von den in dieser Sitzung verpflichteten Mitgliedern zu fertigen. Anlage/n:
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