Vorlage - RAT/2873/2014  

 
 
Betreff: LEADER - Beantragung von Fördermitteln für eine lokale Entwicklungsstrategie im ländlichen Raum
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Beteiligt:Amt für Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.09.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.09.2014 
3. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Beteiligung am LEADER-Wettbewerb zur Kenntnis und beschließt, die Bewerbung der Stadt Wermelskirchen an der gemeinde- und kreisübergreifenden LEADER-Region zu unterstützen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, für die Schaffung guter Bewerbungsvoraussetzungen die Kooperation mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis, sowie den Kommunen gemäß Vorlage, einzugehen.

              


Sachverhalt:              


 

 

 

              


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

Einleitung – LEADER in Nordrhein-Westfalen

 

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Der Begriff LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ = „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.

 

Die EU unterstützt mit LEADER seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum. Ein wesentlicher Grundsatz der Arbeit von LEADER ist die Beteiligung aller maßgeblichen Akteure des ländlichen Raumes zur Verbesserung und/oder dem Aufbau von regionalen Kooperationen. Gefragt sind zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen engagierte Menschen aus Vereinen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen, regionaler Politik und Bürgerschaft, die gemeinsam das Ziel haben, ihre ländlich geprägte Heimat lebenswert zu erhalten und zu gestalten. Mit LEADER können somit Projekte aus den unterschiedlichsten Themenfeldern mit vielen verschiedenen Partnern entwickelt werden.

 

Mit dem Beginn der neuen Förderperiode der Europäischen Union zum Jahr 2014 beginnt auch in NRW eine neue Wettbewerbsrunde im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER. Das Land NRW hat den LEADER-Ansatz finanziell gegenüber der vorangegangenen Förderperiode deutlich ausgeweitet.

             

 

Inhaltliche Schwerpunkte für LEADER in NRW 2014 2020

 

-              ndliche Lebensqualität/Dorfentwicklung

-              Daseinsvorsorge

-              Prävention: Kinder und (junge) Familien stärken

-              Nah-, Land-, Naturtourismus

-              Gesundheit

-              Mobilitätssicherung

-              Energiewende und ländliche Wertschöpfung

-              Fachkräftesicherung

-              Ehrenamt stärken

-              Kultur

 

 

 

Ziele

 

Ziel des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, in der Förderperiode 2014 2020 insgesamt 23 24 LEADER-Regionen in NRW auszuweisen. In der letzten Förderperiode waren es bisher 12 Leader-Regionen.

 

Die Ziele, Strategien und Handlungsfelder einer LEADER-Region sind nicht starr vorgegeben.

Wichtig ist, das an die Herausforderungen, Potenziale und Bedarfe der eigenen Region angeknüpft wird. Mit dem LEADER-Ansatz sollen integrierte regionale Netzwerke zur Erreichung folgender Ziele aufgebaut werden:

 

-              Impulse zur eigenständigen, nachhaltigen Regionalentwicklung

-              rderung eigener regionaler Entwicklungspotenziale

-              Stärkung regionaler Handlungskompetenzen

-              ndelung isoliert bestehender Entwicklungsansätze

 

Anders ausgedrückt sollen

 

-              ndliche Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum gestärkt werden

-              im ländlichen Raum lebende Menschen weiterqualifiziert werden

-              natürliche Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe erhalten, regeneriert und gesichert werden.

 

Hinter LEADER steckt ein breit angelegter, nachhaltiger Beteiligungsprozess unter

Einbindung aller relevanten Entwicklungspartner und explizit der lokalen Bevölkerung.

 

rderbudget

 

In Nordrhein-Westfalen wird LEADER, wie in der vorherigen Förderperiode auch, aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Das NRW Budget für LEADER beträgt ca. 70 Mio. €. Die Höhe des Förderbudgets pro Leader-Region ist abhängig von der Einwohnerzahl. Sie beträgt für kleine Regionen über 40.000 Einwohnern 2,3 Mio. €, für mittlere Regionen ab 80.000 Einwohnern 2,7 Mio. € und für große Regionen mit über 120.000 bis 150.000 Einwohnern 3,1 Mio. €. Das Land stellt durchgehend die öffentliche Ko-Finanzierung sicher. Die Förderung setzt sich zusammen aus 80 % EU- und 20 % Landesmitteln. Die Förderquote der zuwendungsfähigen Kosten  beträgt 65 %. Es muss eine kommunale Mindestbeteiligung von ca. 10 % des Gesamtbudgets eingebracht werden. Der Rest von 25 % ist frei finanzierbar z. B. durch Sponsoring.

 

Anforderungen an LEADER-Regionen

 

Die Förderung ist auf Gebietskulissen mit mind. 40.000 Einwohnern und maximal 150.000 Einwohnern innerhalb der Gebietskulisse des NRW-Programms Ländlicher Raum beschränkt. Eine Ausnahme im Hinblick auf die Einwohnerober- bzw. -untergrenzen

ist mit entsprechender Begründung im Einzelfall möglich, sofern dies aus geographischen, historischen, administrativ-politischen, ökologischen und ökonomischen Aspekten für die Kohärenz der LEADER-Gebiete erforderlich ist. Die Zahl von 175.000 Einwohnern sollte dabei nicht überschritten werden.

Ortschaften, im Sinne von zusammenhängenden Siedlungsbereichen, mit mehr als 30.000 Einwohnern können nicht Teil einer LEADER-Region sein.

 

 

 

 

rderwettbewerb

 

Die Auswahl der zukünftigen LEADER-Regionen erfolgt im Rahmen eines Förderwettbewerbes, der voraussichtlich von Mitte September 2014 bis Mitte Januar 2015 dauern wird. Die Auswahlentscheidung wird im Anschluss von einer unabhängigen multidisziplinär besetzen Jury (nach derzeitigen Planungen) gegen Ende des ersten Quartals 2015 getroffen werden.

 

Bestandteil der Bewerbung als LEADER-Region ist eine lokale Entwicklungsstrategie (LES), die bereits mit der Bewerbung vorzulegen ist. Aus der Bewerbung und der LES muss ersichtlich sein, dass der Prozess eine breite Zustimmung seitens möglicher Projektträger erfährt. Von Beginn an muss deutlich werden, dass die gesamte Entwicklung „Bottom up“ erfolgt. Zu beachten ist, dass der Prozess auch von den entsprechenden politischen Beschlüssen zu begleiten ist. Für eine gute und aussichtsreiche Bewerbung ist es notwendig, die breite Unterstützung der Kommunalparlamente belegen zu können.

Die LES muss in erster Linie konsistent und schlüssig sein, d.h. sie muss eindeutige Bezüge zwischen Ziel, Strategie, Maßnahmen und Projekten deutlich machen.
Zu den Qualitäts-/Auswahlkriterien der LES gehören

 

-              Strategie- und Prozessqualität

-              Pilotcharakter und Innovationsgehalt

-              Grad der Nachhaltigkeit.

 

Vorbereitende Unterstützung

 

Um die Regionen beim Aufbau der für LEADER erforderlichen Strukturen sowie für die Initiierung und Moderation der bürgerschaftlich getragenen Erarbeitung dieser lokalen Entwicklungsstrategien zu unterstützen, werden die notwendigen externen Beratungs­leistungen gerdert. Hierbei handelt es sich um einen zweckgebundenen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Starter-Kit. Unabhängig davon, ob die Region später als LEADER-Region zugelassen wird, wird die Erarbeitung der LES mit 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 20.000,- € gefördert.

 

LEADER-Region 2014 2020

 

r die kommende Förderperiode beabsichtigen sich der Rheinisch-Bergische Kreis mit den Kommunen der Dhünnhochfläche Burscheid, Kürten, Odenthal und Wermelskirchen und der Oberbergische Kreis mit den Kommunen Wasserquintett Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald und Wipperfürth vorbehaltlich der politischen Beschlüsse als LEADER-Region zu bewerben.

 

Im Rahmen der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz des Rheinisch-Bergischen Kreises wurden die Bürgermeister und auf Einladung des Kreises auch die Planungsamtsleiter und Wirtschaftsförderer der Kommunen über die neue Förderperiode 2014 -2020 r den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den LEADER-Ansatz des NRW-Programms Ländlicher Raum informiert. Zu diesen Terminen war auch die Bezirksregierung eingeladen.

Ausschlaggebend für die Befürwortung einer Beteiligung am LEADER-Prozess mit der gemeinsamen Erarbeitung einer Lokalen Entwicklungsstrategie war eine Auftaktveranstaltung am 08.07.2014 in Wermelskirchen auf Einladung des :aqualon e.V.

 

Dem positiven Votum liegen insbesondere folgende Feststellungen zugrunde:

 

Die gefestigte homogene Raumkulisse, die hohe Wasserkompetenz der Räume Dhünnhochfläche und Wasserquintett als ein wichtiges verbindendes Element prägen diese typisch ländliche Region und sind damit ideale Voraussetzungen im Rahmen einer Bewerbung als LEADER-Region. Es wird insbesondere ein hohes Entwicklungspotential an gemeinsamen Zielen und Projekten gesehen. Dazu gehören folgende Eigenschaften bzw. Charaktere der beiden Teilräume:

 

Naturraum Mittelgebirgslandschaft

intakte Talsperrenlandschaft

Wupper, Dhünn und deren Zuflüsse bilden das Rückgrat

Standorte der Naherholung, behutsamer Tourismus

Innenstädte als starke Zentren

ausgeprägtes Dorfleben, teilweise im Umbruch

Prozess eines Regionale 2010-Projektes durchlaufen

Demographische Entwicklung große Herausforderung

Verluste durch Abwanderung

Wohnstandorte / Berufspendler

gemeinsamer Naturpark und Naturarena

 

Insgesamt betrachtet bietet die Bewerbung als LEADER-Region dem Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Oberbergischen Kreis und den beteiligten Kommunen eine herausragende Gelegenheit zur Akquise geeigneter Fördermittel für die Umsetzung geplanter Projekte, vor allem aber eine enorme Chance für die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure aus allen Lebensbereichen und deren Identifikation mit ihrer Heimatregion.

ndliche Regionen, die nicht als LEADER-Region anerkannt sind, haben nur noch wenige Möglichkeiten, außerhalb des LEADER-Verfahrens Fördermittel zu generieren.

 

 

Vorgehen

 

In Abstimmung mit dem Oberbergischen Kreis und den beteiligten Kommunen wird der Rheinisch-Bergische Kreis eine Förderung für die externen Beratungskosten bei der Bezirksregierung Köln beantragen. Sodann wird ein Planungsbüro zur Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie beauftragt.

Die beiden Kreise übernehmen im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens eine koordinierende Funktion.

 

Bei der Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie kann auf vorhandene integrierte Konzepte (u.a. Dhünnhochfläche, Wasserquintett, Klimaschutz, Tourismus, Demografie etc.) zurückgegriffen werden. Diese und weitere Entwicklungsansätze sind wichtige Grundlagen im Rahmen der Einleitung des Prozesses. Die genaue Gebietsabgrenzung wird im Rahmen der Bewerbung in enger Absprache mit der Bezirksregierung Köln vorgenommen.

 

Kosten

 

Die Gesamtkosten für die Beauftragung eines Büros belaufen sich aufgrund von Erfahrungen auf ca. 40.000,- € Brutto (32.400,- € Netto). Hiervon werden 65 % der Nettokosten bis max. 20.000 € durch den Fördergeber erstattet. Der Eigenanteil in Höhe von 35 % (ca. 21.000,- €) wird vom Rheinisch-Bergischen Kreis und vom Oberbergischen Kreis gemeinsam getragen.

 

Die Erarbeitung der LES belastet die kommunalen Haushalte beider Kreise somit nicht.