Vorlage - RAT/2891/2014  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2013
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
18.09.2014 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.09.2014 
3. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2013 per 31.12.2013 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.079.168,76 € ab.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.378.907,11 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

             

  1. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 03.09.2014 vorbehaltlose Entlastung.

 

  1. Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.   


Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Seit dem 01.01.1998 wird die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebs­ähnlicher Rechtsform durchgeführt.

 

r das Wirtschaftsjahr 2013 ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Da die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Städtischen Abwasserbetriebes gem. § 27 Eigen­betriebsverordnung (EigVO) seit dem 01.01.2006 nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erfolgt, sind die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) auch für den Jahresabschluss anzuwenden.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 37 GemHVO aus:

 

  1. der Ergebnisrechnung,
  2. der Finanzrechnung,
  3. den Teilrechnungen,
  4. der Bilanz und
  5. dem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine Ausfertigung des Geschäftsberichtes 2013 mit den o.g. Anlagen wird den Ausschussmitgliedern des Betriebsausschusses und ihren Stellvertretern zugestellt. Die Ratsmitglieder erhalten den Geschäftsbericht mit dieser Vorlage. Den Fraktionen werden je 3 Exemplare des Prüfungsberichtes übergeben.

 

Gemäß § 26 EigVO sowie § 15 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen. Aufgrund einiger Personalwechsel und erheblicher Personalausfälle sowie der Verzögerungen im Auswahlverfahren konnte das entsprechende Aufgabengebiet erst Mitte 2013 mit einer Nachwuchskraft besetzt werden. Ergänzend wurde eine freiberufliche Unterstützung eingesetzt, welche jedoch im Herbst 2013 für einen längeren Zeitraum ausgefallen ist. Darüber hinaus mussten weitere personelle Ausfälle im Bereich des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen kompensiert werden. Aus den genannten Gründen konnte der Jahresabschluss 2012 erst im ersten Quartal 2014 fertig gestellt und in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vorgestellt und beschlossen werden.

 

Dementsprechend kann mit dieser Vorlage auch erst der Jahresabschluss 2013 vorgelegt werden.

 

 

2. Jahresergebnis 2013

 

Der Wirtschaftsplan 2013 weist als Ergebnis in der Planung einen Gewinn von 1.162.872 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2013 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von

 

1.378.907,11

 

 

Damit schließt der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen besser ab, als geplant.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ hat für 2013 mit Überdeckungen  beim Schmutzwasser (107.197,79 €) und beim Nieder­schlagswasser (23.330,90 €) abgeschlossen. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sind Überdeckungen innerhalb von drei Jahren (Betriebsabrechnungen bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2011) und von vier Jahren (Betriebsabrechnungen ab dem Haushaltsjahr 2012) auszugleichen. Nach den NKF-Vorschriften muss in Höhe der Überdeckung ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet werden. Die Bildung eines Sonder-postens wirkt sich im Jahresabschluss 2013 ertragsmindernd bei den Abwasserbeseitigungs-gebühren aus. Der Ausgleich der Überdeckung in den Folgejahren führt zu einer Inanspruchnahme des Sonderpostens, der dann ertragswirksam aufgelöst wird. Die Überdeckungen wurde dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. Des Weiteren wurde der Sonderposten in Höhe von 163.410,94 € beim Niederschlagswasser aufgelöst. Hierbei handelte es sich um den Überschuss des Jahres 2010, der nach § 6 KAG NRW spätestens nach drei Jahren auszugleichen ist.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung „kalienabfuhr“ schloss mit einer Unterdeckung in Höhe von 4.329,05 € bei den Kleinkläranlagen und einer Überdeckung (13.277,33 €) bei den Festen Gruben ab. Die Unterdeckung im Bereich Kleinkläranlagen konnte zum Teil durch Überdeckungen des Jahres 2011 (2.500 €) gedeckt werden. Die restliche Unterdeckung wird bis zur Kalkulation 2017 Berücksichtigung finden. Die Überdeckung im Bereich Feste Gruben wurde dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt und wird ebenfalls bis zur Kalkulation 2017 eingestellt.

 

Bezüglich der Abweichungen zwischen Ergebnis und Planung bei wesentlichen Positionen des Wirtschaftsplanes wird auf die Ausführungen im Prüfungsbericht/Geschäftsbericht verwiesen.

 

 

3. Prüfung

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne. Diese kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirt­schaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen Wirtschafts­prüfer/eine Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft vorschlagen. Dies ist nach entsprechender Beschlussfas­sung im Betriebsausschuss am 05.12.2013 erfolgt. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 vorgeschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist dem Vorschlag des Städtischen Abwasserbetriebes gefolgt. Mit Dr. Heilmaier und Partner wurde der Prüfungsvertrag am 25.06.2014/03.07.2014 abgeschlossen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre Prüfung beendet. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Der Geschäftsbericht wird den Betriebsausschuss­mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (je 3 Exemplare) zugeleitet. Eine Aus­fertigung erhält auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Betriebsausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Betriebsausschusses am 18.09.2014 wird ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH teilnehmen und den Jahresabschluss 2013 erläutern.

 

Ein Exemplar des Prüfungsberichtes wird der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erteilt diese dann ihren abschließenden Prüfungsvermerk.

 

Nach § 4 der Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben und Zahlungsanordnungen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft.

 

 

4. Gewinnverwendung/Verlustabdeckung

 

Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen des Wirtschaftsjahres 2013 in Höhe von 1.378.907,11 an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten.

 

Anschließend wird die Stadt Wermelskirchen den Gewinn im Abwasserbetrieb wieder einlegen (erstatten). Danach wird dieser der Allgemeinen Rücklage des Abwasserbetriebes zugehrt. Dieses sog. Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren wird auch von der Gemeindeprüfungsanstalt für zulässig erachtet.

 

Nach § 5 Abs. 5 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss. Für den Betriebsausschuss selbst ist gem. § 4 EigVO eine Entlastung durch den Rat der Stadt erforderlich.

 

 

5. Beschlussfassung

 

Zum Jahresabschluss 2013 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:

 

1.              Jahresabschluss

2.              Gewinnverwendung

3.              Entlastung der Betriebsleitung

4.              Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt

 

Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.

Zu 1. und 2. hat der Betriebsausschuss beratende und empfehlende Funktion,

zu 3. entscheidet er in eigener Zuständigkeit,

zu 1., 2. und 4. entscheidet der Rat   


  Anlage/n: Geschäftsbericht 2013


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift