Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen vom 20.12.2005 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Bereits im Jahr 2013 (siehe Vorlage RAT/2645/2013) hat die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen auf Anregung durch den Betriebsausschuss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner (Krefeld) mit der Prüfung der Reintegration des Städtischen Abwasserbetriebes in den Kernhaushalt der Stadt Wermelskirchen und weiterer organisatorischer Optionen beauftragt.
Mit der Organisationsverfügung vom 28.05.2014 durch den Bürgermeister werden die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im Dezernat III (Baudezernat) mit Auswirkungen auf den Städtischen Abwasserbetrieb umgesetzt. Danach wird der SAW zukünftig dem Dezernat I zugeordnet.
Darüber hinaus wird dem Antrag aller Fraktionen gefolgt und eine klare Struktur mit einem verantwortlichen Betriebsleiter umgesetzt, der dann weitgehend über eignes Personal im Abwasserbetrieb verfügt.
Aus vorgenannten Gründen ist die Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen entsprechend zu ändern. Die 2. Änderungssatzung zur Betriebssatzung ist unter Berücksichtigung der Regelungen der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes erstellt und mit diesem abgestimmt worden.
Folgende Vorschriften der Betriebssatzung werden durch die 2. Änderungssatzung angepasst:
§ 3 Betriebsleitung
Absatz 1 Wie bereits dargestellt, besteht die Betriebsleitung zukünftig nur noch aus einem Betriebsleiter.
Absatz 2 Der bisherige Absatz 2 kann entfallen, da sich die Unterrichtungspflicht bereits aus § 14 Zwischenberichte ergibt.
Absatz 3 Aufgrund der neuen Betriebsleitung mit einem Betriebsleiter (siehe Absatz 1) kann der bisherige Absatz 3 ebenfalls entfallen. Absätze 4 bis 6Hier ändert sich nur die Nummerierung. Aus den Absätzen 4 bis 6 (alt) werden die Absätze 2 bis 4 (neu) unter Einbeziehung redaktioneller Änderungen entsprechend der Mustersatzung.Absatz 5 neuHiermit erfolgt eine Anpassung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes (Teilnahme der Betriebsleitung an den Sitzungen des Betriebsausschusses).§ 4 BetriebsausschussAbsatz 1Hier wird die Anpassung der Anzahl der Mitglieder des Betriebsausschusses in der Betriebssatzung nachvollzogen.Absatz 2 Buchstabe iDie Festlegung der Vertretung der Betriebsleitung wird zukünftig durch eine Dienstanweisung erfolgen.Absatz 2 Buchstabe jEs ändert sich lediglich die Bezeichnung der Vorschrift: Absatz 2 Buchstabe i (alt: j)
§ 7 KämmererHier erfolgt eine redaktionelle Änderung aufgrund der Festlegung der Betriebsleitung gem. § 3 dieser Satzung.
§ 8 AufgabenerledigungDiese Vorschrift wird aufgrund der organisatorischen Empfehlungen und des im Betriebsausschuss eindeutig geäußerten Willen geändert. Zukünftig wird der Städtische Abwasserbetrieb über „eigenes“ Personal verfügen (Absatz 1), kann allerdings mangels eigener Rechtspersönlichkeit keine „Arbeitgeberfunktion“ ausüben. Die Mitarbeitenden sind daher weiterhin bei der Stadt Wermelskirchen beschäftigt (Absatz 2). Neu ist ein eigener Stellenplan der tariflich beschäftigten Mitarbeiter ab dem Wirtschaftsplan 2015. Die beamteten Mitarbeiter werden hierin nachrichtlich aufgeführt (Absatz 3).
§ 10 Vertretung des BetriebesIn Absatz 3 erfolgt eine redaktionelle Anpassung (Wegfall der mehrköpfigen Betriebsleitung).Anlage/n: 1. Synopse Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vom 20.12.20052. 2. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen vom 20.12.2005
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