Vorlage - RAT/2918/2014  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2011
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
29.09.2014 
3. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Wermelskirchen vom 07.08.2014. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 337.394.570,65 €, die Summe der Erträge auf 67.617.959,08 € und die Summe der Aufwendungen auf 78.135.302,02 €.

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.517.342,94 € durch eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage zum 01.01.2012 verringert sich somit auf 120.891.150,47 €.

 

  1. gemäß  § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung zu erteilen.   


Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss als zuständiges Prüfungsorgan für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Wermelskirchen hat sich in seiner Sitzung am 07.05.2013 (RAT/ 2533/2013) einstimmig der Empfehlung der örtlichen Rechnungsprüfung angeschlossen, von dem Wahlrecht aus Artikel 8 § 4 NKFWG Gebrauch zu machen und auf die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 zu verzichten und dem Rat der Stadt empfohlen, auf die Feststellung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 zu verzichten. Damit entfällt das Entlastungsverfahren des Bürgermeisters für diese Jahre. Dieser Empfehlung kam der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 13.05.2013 (RAT/2541/2013) nach.

 

Gleichzeitig hat der Rechnungsprüfungsausschuss in der gleichen Sitzung einstimmig beschlossen, die Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 auf einen Dritten zu übertragen. Auf die Beschlussvorlage RAT/2533/2013 wird verwiesen. Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 wurde nach Durchführung eines freihändigen Vergabeverfahrens nach vorheriger Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner Sitzung am 08.07.2013 (RAT/2586/2013) die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH beauftragt.

 

 Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2011 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.

 

Am 23.09.2014 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Rechnungsprüfungs­ausschuss hat daraufhin jeweils einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.              Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH erstellten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichtes für das Jahr 2011 der Stadt Wermelskirchen.

 

2.              Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 101 (3) GO NRW dem Jahresabschluss 2011 der Stadt Wermelskirchen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk entsprechend der beigefügten Anlage.

Der Bestätigungsvermerk ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss beizufügen.

 

3.              Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Jahresabschluss 2011 der Stadt Wermelskirchen gem. § 96 (1) GO NRW festzustellen.

             

4.              Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 gem. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.“

 

Als Anlage ist der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses beigefügt.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wird den Mitgliedern des Rates auf die Fächer gelegt. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Vertreter haben diesen Bericht bereits erhalten.

 


Anlage/n:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift