Vorlage - RAT/2921/2014  

 
 
Betreff: Unterrichtung des Rates der Stadt nach § 24 Abs. 2, 3. Alternative, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) über Mehrkosten bei der Maßnahme "Errichtung eines Schuldorfes für die Städtische Realschule"
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Gebäudemanagement
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
29.09.2014 
3. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den Mehrkosten in Höhe von 302.000 € bei der Maßnahme „Schuldorf Realschule“. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei Baumaßnahmen, die im Haushaltsjahr 2014 nicht mehr umgesetzt werden können und im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 erneut zu veranschlagen sind.

    


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

s. Beschlussvorschlag

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Sachverhalt:

 

Der Rat ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Investitionsauszahlungen einer Einzelmaßnahme nicht nur geringfügig erhöhen (§ 24 Abs. 2 Alt. 3 GemHVO).

 

Definition der Geringfügigkeit (§ 2 Abs. 2 der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung):

 

Als nicht geringfügig im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des investiven Finanzplanes um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 30.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 75.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Bei der Maßnahme „Errichtung eines Schuldorfes für die Städtische Realschule Wermelskirchen liegen die Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 GemHVO vor. Im Folgenden erfolgt die Unterrichtung des Rates der Stadt.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.02.2013 die Bereitstellung von 3.940.000 € für die Anmietung des Schuldorfes Städtische Realschule beschlossen. In seiner Sitzung vom 16.12.2013 hat der Rat der Stadt die Verwaltung ermächtigt, bei der Beschaffung des Schuldorfes Realschule im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Kaufoption auszuüben. Die hierdurch erforderlichen Haushaltsmittel haben sich hierdurch auf 3.385.550 € brutto reduziert. Des Weiteren wird mit dem vertraglich vereinbarten Rückkauf des Schuldorfes nach maximal 55 Monaten Standzeit unter Berücksichtigung einer Rückbaupauschale ein Verkaufserlös in Höhe von 1.101.500 € brutto erzielt.

 

Bei der Veranschlagung der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2014 wurde es leider versäumt, neben den reinen Kosten für den Erwerb des Gebäudes die Kosten für die seitens der Stadt Wermelskirchen zu erbringenden Leistungen (techn. Ausstattung der Fachräume, Einbruchmeldeanlage, Schließanlage, Anpassung und Erweiterung der Außenanlage, Anpassungsarbeiten usw.) bei der Kämmerei anzumelden. Die im Haushaltsplan veranschlagten Kosten beziehen sich also ausschließlich auf die Gebäudeerrichtung des Schuldorfes nebst einer begrenzten gepflasterten Außenfläche. In den veranschlagten Kosten in Höhe von 3.385.550 € sind somit keine Maßnahmen zur Schaffung der Infrastruktur, insbesondere der Wiederherstellung der Außenanlagen und der Hangabfangung nach Abriss der Turnhalle berücksichtigt, in dessen Bereich das Schuldorf Realschule errichtet wurde.


Zusätzlich anfallende Baukosten, die der Auftraggeber im Rahmen der schlüsselfertigen Erstellung des Schulgebäudes zu tragen hat, ergeben sich wie folgt:

 

Nachträge im Bereich der Außenanlagen, Instandsetzung und                                            147.000 €

ergänzender Ausbau, Hangabfangung, Umlegung der

Medienleitungen zum Schuldorf

 

technische Ausstattung der naturwissenschaftlichen Räume                                    64.000                                     

Instandsetzung der Außenbeleuchtung                                                                                7.000 €

 

Instandsetzung der Feuerwehrzufahrt                                                                                   3.000 €

 

Erforderliche Umlegung der einer 10KV-Stromleitung                                                   13.000 €

innerhalb des Baugrundstücks

 

Einhausung der Fluchttreppen und Erstellung zweier Toranlage                              8.000 €

 

Erstellung einer Einbruchmeldeanlage                                                                              10.000 €  

 

Erstellung der Schließanlage                                                                                                          28.000 €

 

Erweiterung der ELA-Anlage                                                                                                            2.000 €

 

DV-Verkabelung                                                                                                                          5.000 €

 

Telekommunikation, Ausstattung und Anschlüsse                                                                  1.000 €             

 

Herstellung der Hausanschlüsse Heizung, Elektro, Sanitär                                                    7.000 €

 

Mess- und regeltechnische Änderung der bestehenden Heizung                        4.000 €

 

Diverses (Baustrom, Anschlüsse Küchen, Lehrerpulte NW, etc.)                                       3.000 €

 

 

Zusätzlich bereit zu stellen:                                                                                                        302.000 €

 

 

Die Mittelbereitstellung kann durch Einsparungen im Haushaltsjahr 2014 bei Baumaßnahmen erfolgen, deren Umsetzung im Haushaltsjahr 2014 nicht erfolgen kann. Die Haushaltsmittel werden somit im kommenden Haushaltsjahr 2015 erneut veranschlagt.

 

Es handelt sich im eigentlichen Sinne nicht um „Mehrkosten“, sondern um die zusätzliche Bereitstellung von bisher versehentlich im Haushaltsplan nicht veranschlagten Haushaltsmitteln. Die Deckung erfolgt bei den im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen.