Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zur Markierung auf der Kreisstraße K18 zur Kenntnis.Sachverhalt: Die K 18 ist eine Kreisstraße und liegt zwischen Hilgen und Dabringhausen. Der Rheinisch- Bergische-Kreis ist Straßenbaulastträger der Kreisstraße K18. Das bedeutet, der Bau und die Unterhaltung erfolgt durch den Kreis. Der Kreis hat im Herbst 2013 auf der K18 Deckensanierungsmaßnahmen durchgeführt, bei denen die vorhandene Markierung entfernt wurde. Die Straßenbaubehörde des Kreises hat im September 2014 die entsprechenden Planunterlagen eingereicht und beantragte die Anordnung der Markierungspläne nach RAL 2012 bei der zuständigen Verkehrsbehörde der Stadt Wermelskirchen.
Markierung nach der RAL 2012 Bei der geplanten Markierung verzichtet man auf die Mittelstreifen, stattdessen wird im Abstand von jeweils 50 Zentimetern vom Fahrbahnrand beidseitig eine unterbrochene Leitlinie aufgebracht. Die neue Art der Markierung soll zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Teilabschnitt führen und somit für höhere Verkehrssicherheit sorgen. Die Autofahrer sollen sich dabei überwiegend auf der 4,50 Meter breiten Kernfahrbahn aufhalten und lediglich bei Begegnung mit breiten Fahrzeugen die Fahrbahnränder überfahren. Die Geschwindigkeit ist hier für 70 Stundenkilometer ausgelegt. Der Radverkehr kann, auch aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens an der K 18, ebenfalls die Fahrbahn nutzen. Gleiches gilt natürlich auch für den land- oder forstwirtschaftlichen Nutzverkehr. Diese neue Markierungsform ist ein Bestandteil der neuen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012). Entwickelt wurde die Markierung von der Bundesanstalt für Straßenwesen, dem Bundesverkehrsministerium und der TU Dresden.
Die Markierung der K18 erfolgt nach der gültigen Richtlinie RAL 2012. Diese Richtlinie ist in Kraft und anzuwenden. Bei Sanierungsarbeiten wird das „Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen nach der RAL auf bestehenden Straßen“ (M EKLBEST) angewendet. Ziel der RAL ist es, sichere und funktionierende Landstraßen zu standardisieren. Hierzu werden die Landstraßen in 4 Entwurfsklassen eingeteilt, die sich deutlich voneinander unterscheiden. Die Einteilung in die entsprechende Entwurfsklasse erfolgt an Hand verschiedener Parameter und hier in der Hauptsache an Hand der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) Werte. Die Gestaltungsmerkmale (siehe Tabelle im Anhang) sind für die Erkennung entscheidend. Maßgebend für die K 18 ist die Entwurfsklasse EKL 4: - der Regelquerschnitt RQ 9 (Fahrbahnbreite 5 m) - die Verkehrsstärke bis 3000 Kfz/24 h - der Schwerlastanteil bis 150 Fz/24 h
Anordnung Die Verkehrsbehörde hat nach ordnungsgemäßer Prüfung der Pläne auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und Anhörung der Kreispolizeibehörde die Pläne angeordnet (Anordnung erfolgte im Oktober 2014). Die Anordnung erfolgte auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Der Kreis hat im November 2014 die Markierung aufgebracht.
Hinweis Obwohl es sich hier um eine etablierte Richtlinie handelt, wird die TU Dresden die Auswirkungen der Ummarkierung auf dem Straßenabschnitt der K18 fachlich begleiten. Der Rheinisch-Bergische-Kreis ist als Straßenbaulastträger darüber informiert, dass dieser Abschnitt von der TU Dresden als Versuchsstrecke begleitet wird. Sollte sich eine Unfallproblematik ergeben, so muss der Kreis darauf reagieren. Sollte sich aus der geänderten Markierung eine Unfallhäufungsstelle ergeben, muss die Markierung umgehend in den Zustand von 2013 zurückgesetzt werden.
Fachliche Informationen zur RAL 2012 Die Markierung erfolgt hier ohne Mittelstreifen und mit zwei Leitlinien am Fahrbahnrand im Abstand von 0,50 m. Das Strich-Lücken-Verhältnis beträgt 1 : 1. Der Verzicht auf die Leitlinie in der Fahrbahnmitte signalisiert dem Kraftfahrer, dass bei Begegnungen mit dem Schwerverkehr die erforderliche Breite zwischen den beiden seitlichen Leitlinien nicht zur Verfügung steht und deshalb die befestigte Fläche in ihrer ganzen Breite benutzt werden muss. In Verkehrsversuchen durch die TU Dresden hat sich u.a. ergeben:
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Anlage/n: Unterlagen zur RAL 2012 / EKL 4Foto der neuen Markierung auf der K18
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