Vorlage - RAT/2965/2014  

 
 
Betreff: Markierung K18
Sachstand
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
01.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Weise-M_EKLBEST  
Weise-M_EKLBEST1  
Foto neue Markierung K18 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zur Markierung auf der Kreisstraße K18 zur Kenntnis.      


Sachverhalt:

 

Die K 18 ist eine Kreisstraße und liegt zwischen Hilgen und Dabringhausen. Der Rheinisch- Bergische-Kreis ist Straßenbaulastträger der Kreisstraße K18. Das bedeutet, der Bau und die Unterhaltung erfolgt durch den Kreis.

Der Kreis hat im Herbst 2013 auf der K18 Deckensanierungsmaßnahmen durchgeführt, bei denen die vorhandene Markierung entfernt wurde. Die Straßenbaubehörde des Kreises hat im September 2014 die entsprechenden Planunterlagen eingereicht und beantragte die Anordnung der Markierungspläne nach RAL 2012 bei der zuständigen Verkehrsbehörde der Stadt Wermelskirchen.

 

Markierung nach der RAL 2012

Bei der geplanten Markierung verzichtet man auf die Mittelstreifen, stattdessen wird im Abstand von jeweils 50 Zentimetern vom Fahrbahnrand beidseitig eine unterbrochene Leitlinie aufgebracht. Die neue Art der Markierung soll zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Teilabschnitt führen und somit r höhere Verkehrssicherheit sorgen. Die Autofahrer sollen sich dabei überwiegend auf der 4,50 Meter breiten Kernfahrbahn aufhalten und lediglich bei Begegnung mit breiten Fahrzeugen die Fahrbahnränder überfahren. Die Geschwindigkeit ist hier für 70 Stundenkilometer ausgelegt. Der Radverkehr kann, auch aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens an der K 18, ebenfalls die Fahrbahn nutzen. Gleiches gilt natürlich auch für den land- oder forstwirtschaftlichen Nutzverkehr.

Diese neue Markierungsform ist ein Bestandteil der neuen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012). Entwickelt wurde die Markierung von der Bundesanstalt für Straßenwesen, dem Bundesverkehrsministerium und der TU Dresden.

 

Die Markierung der K18 erfolgt nach der gültigen Richtlinie RAL 2012. Diese Richtlinie ist in Kraft und anzuwenden. Bei Sanierungsarbeiten wird das Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen nach der RAL auf bestehenden Straßen (M EKLBEST) angewendet.

Ziel der RAL ist es, sichere und funktionierende Landstraßen zu standardisieren. Hierzu werden die Landstraßen in 4 Entwurfsklassen eingeteilt, die sich deutlich voneinander unterscheiden. Die Einteilung in die entsprechende Entwurfsklasse erfolgt an Hand verschiedener Parameter und hier in der Hauptsache an Hand der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV)  Werte.

Die Gestaltungsmerkmale (siehe Tabelle im Anhang) sind für die Erkennung entscheidend. Maßgebend für die K 18 ist die Entwurfsklasse EKL 4:

- der Regelquerschnitt RQ 9 (Fahrbahnbreite 5 m)

- die Verkehrsstärke bis 3000 Kfz/24 h

- der Schwerlastanteil bis 150 Fz/24 h

 

Anordnung

Die Verkehrsbehörde hat nach ordnungsgemäßer Prüfung der Pläne auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und Anhörung der Kreispolizeibehörde die Pläne angeordnet (Anordnung erfolgte im Oktober 2014). Die Anordnung erfolgte auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

Der Kreis hat im November 2014 die Markierung aufgebracht.

 

 

Hinweis

Obwohl es sich hier um eine etablierte Richtlinie handelt, wird die TU Dresden die Auswirkungen der Ummarkierung auf dem Straßenabschnitt der K18 fachlich begleiten.

Der Rheinisch-Bergische-Kreis ist als Straßenbaulastträger darüber informiert, dass dieser Abschnitt von der TU Dresden als Versuchsstrecke begleitet wird. Sollte sich eine Unfallproblematik ergeben, so muss der Kreis darauf reagieren. Sollte sich aus der geänderten Markierung eine Unfallhäufungsstelle ergeben, muss die Markierung umgehend in den Zustand von 2013 zurückgesetzt werden.

 

 

 

 

 

Fachliche Informationen zur RAL 2012

Die Markierung erfolgt hier ohne Mittelstreifen und mit zwei Leitlinien am Fahrbahnrand im Abstand von 0,50 m. Das Strich-Lücken-Verhältnis beträgt 1 : 1.

Der Verzicht auf die Leitlinie in der Fahrbahnmitte signalisiert dem Kraftfahrer, dass bei Begegnungen mit dem Schwerverkehr die erforderliche Breite zwischen den beiden seitlichen Leitlinien nicht zur Verfügung steht und deshalb die befestigte Fläche in ihrer ganzen Breite benutzt werden muss.

In Verkehrsversuchen durch die TU Dresden hat sich u.a. ergeben:

  • beim Fahren ohne Gegenverkehr rücken Kraftfahrer weiter als bisher vom Fahrbahnrand ab, wodurch tendenziell die Gefahr von Abkommenunfällen verringert wird.
  • beim Erkennen von Gegenverkehr passen Kraftfahrer mit erhöhter Aufmerksamkeit  rechtzeitig  ihre Position im Querschnitt an und weichen dem Entgegenkommenden durch Nutzung der gesamten Fahrbahnfläche aus.
  • Kraftfahrer verstehen die Intention einer derartigen Querschnittsgliederung durch Markierung und passen ihr Fahrverhalten entsprechend an.

.

 

 

 

 

 

 

           


Anlage/n:

Unterlagen zur RAL 2012 / EKL 4 

Foto der neuen Markierung auf der K18       

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Weise-M_EKLBEST (323 KB)      
Anlage 2 2 Weise-M_EKLBEST1 (209 KB)      
Anlage 3 3 Foto neue Markierung K18 (80 KB) PDF-Dokument (108 KB)    

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: