Vorlage - RAT/2967/2014  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplan VEP
Sachstand
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
01.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt den Prozess zur Teil-Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans fortzuführen.           


Sachverhalt:

 

Die Stadt- und Verkehrsentwicklung hat in den letzten Jahren in Wermelskirchen eine Reihe von Veränderungen erfahren. Seit dem ersten VEP der Stadt Wermelskirchen aus 1995 sind eine Vielzahl von baulichen und verkehrlichen Maßnahmen umgesetzt worden. Die markanteste Änderung erfolgte mit der Realisierung der Ortsumgehung der B51 und der nachgeschalteten Umgestaltung der Innenstadt.

 

Alle diese Veränderungen sind gleichsam verknüpft mit Anpassungen der Verkehrsbeziehungen im Stadtgebiet.

 

Diese Veränderungen führen zur Überlegung, die Verkehrsplanung in ihren Zielen auf ihre Verkehrsteilnehmer abzustimmen und neu nachzujustieren.

 

Aus diesem Grunde hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 29.04.2013 den Beschluss gefasst, den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) fortzuschreiben und dem Rat der Stadt empfohlen entsprechende Mittel im Haushalt 2014 bereitzustellen.

 

Ein VEP im bisherigen Verständnis umfasst alle Verkehrsarten (u.a. Fußnger und Fahrradverkehr, ÖPNV, motorisierter Individualverkehr einschließlich Parken). Er befasst sich mit der Verkehrsentwicklung in Abhängigkeit von Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, demografischem Wandel und Gestaltung der Verkehrsnetze sowie Profilierung der Verkehrsangebote.

 

Eine Überprüfung und umfassende Fortschreibung des alten VEPs aus dem Jahr 1995 ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig um die aktuelle Problemstellung zu lösen.

Daher soll die jetzige Fortschreibung sich insbesondere den Schlüsselprojekten der innerstädtischen Verkehrsplanung widmen. Es werden hierbei einzelne Themenfelder behandelt.

 

Die Bearbeitung des Teilplanes soll durch ein Fachbüro durchgeführt werden. Hierzu hat die Verwaltung inzwischen eine Marktabfrage von verschiedenen Fachbüros durchgeführt.

Folgende Arbeitspakete sollen im Rahmen dieser Untersuchung bearbeitet werden:

 

Teil A: Verkehrskonzept zentraler Stadtbereich

- A1: Detailuntersuchung der Verkehre im Kernbereich

- A2: Detailuntersuchung der Verkehre im Zuge einer geplanten Einzelhandelsentwicklung

 

Teil B: Radverkehr

 

Teil C: Parkraum

 

Teil D: sonstige Themen (z.B. ÖPNV )

 

Ergänzend und begleitend zu der Bearbeitung und Planung der vorgenannten Teilpläne soll eine umfangreiche Partizipation (Bürgerbeteiligung und Befragung der Verkehrsteilnehmer) durchgeführt werden.

Neben der Auswertung der Bürgerbeteiligung werden auch die Ergebnisse der verschiedenen Teilpläne im Fachausschuss vorgestellt.

 

 

Folgende Inhalte sollen in den verschiedenen Teilplänen erarbeitet werden:

 

zu A: Verkehrskonzept zentraler Stadtbereich

Untersuchung der Verkehrsmengen/Verkehrsaufkommen, Verkehrsflüsse des zentralen Straßennetzes im Stadtgebiet,  Darstellung des Istzustandes und Berechnung eines Prognosefalles (2030).

 

zu A1: Detailuntersuchung der Verkehre im Kernbereich

Der Brückenweg sollte im Rahmen der damaligen Verkehrsplanung (Verkehrskonzept 2003, Umbau Innenstadt) die Telegrafenstraße entlasten. Obwohl die Verkehrszahlen auf dem Brückenweg seit 2003 gestiegen sind, ist eine deutliche Entlastung der Telegrafenstraße noch nicht eingetreten.

Es werden Alternativen entwickelt, die eine deutliche Entlastung der Telegrafenstraße bewirken. Der Andienungs- und Lieferverkehr sowie der ÖPNV sollen dabei unverändert bleiben.

Die Telegrafenstraße ist als verkehrsberuhigte Geschäftsstraße (Zone mit 20 km/h), der Brückenweg war bis 2013 mit der Innerortsgeschwindigkeit (50 km/h) versehen. Seit 2013 wird der überregionale Radweg „Balkantrasse“ in West-Ost Richtung über den Brückenweg geführt mit der Konsequenz, dass hier aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Streckengeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet wurde.

Die vorhandene Situation beinhaltet eine gleichmäßige Verkehrsbelastung der beiden Straßen (Telegrafenstraße und Brückenweg).

Unter anderem werden die Durchgangsverkehre auf den Kernstraßen und die Fußngerverkehre zusammen mit der Funktion der Fußnger-LSA im Bereich Loches-Platz untersucht (auch im Hinblick des Teilplanes A2).

 

zu A2: Detailuntersuchung der Verkehre im Zuge einer mögl. Einzelhandelsentwicklung

Im Bereich des Loches-Platz ist die Entwicklung eines Einzelhandelsschwerpunktes geplant.

Bei einer Realisierung ergibt sich voraussichtlich eine Veränderung der  Ziel- und Quellverkehre in diesem  zentralen Innenstadtbereich.

In diesem Zusammenhang soll die Leistungsfähigkeit der zentralen Stadtstraßen im Umfeld des Loches-Platz überprüft und ggf. erforderliche Bewertungen erarbeitet werden.

 

zu  B: Radverkehr

In den Folgejahren 2013 und 2014 sind weitere Radrouten im Bergischen entstanden, so dass auch hier das Radroutennetz erweitert wurde. Das bedeutet, dass neben der Balkantrasse auch der bergische Panoramaradweg an Bedeutung zugenommen hat. Die versch. Radrouten sind zu überprüfen und Lösungsansätze zu erarbeiten.

Vor dem Hintergrund der räumlichen Konzeption ist das vorhandene Verkehrsnetz (zentraler Stadtbereich Wermelskirchen) auf seine Eignung hin für den touristischen-, Freizeit- und Berufs-Radverkehr zu untersuchen.

Ziel ist es, Bereiche mit und ohne Handlungsbedarf zu unterscheiden und Bewertungen für die optimierte Durchführung der Innenstadt zu liefern.

Als wesentliche Zusatzinformation sind die Unfallanalysen und die Ergebnisse der Befragung (ADFC-Umfrage / Wermelskirchen betreffend) aufzunehmen.

 

zu C: Parkraum

Erfassung und Darstellung des Parkraumangebotes mit dem Ziel einer optimierten Ausnutzung, sowie der Bewertung einer möglichen Angebotserweiterung..

Verbesserung des Parkraumangebotes im zentralen Stadtbereich von Wermelskirchen. Neben der Aussage zum Parkraum ist auch die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung zu untersuchen.

 

 

Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit

Ein wichtiges Ziel im Rahmen dieser VEP-Teilfortschreibung ist es, Bürger und Politik in den Handlungs- und Planungsprozess einzubinden.

Außerdem soll die Öffentlichkeit durch das lnternet informiert werden (Internetplattform zu den aktuellen Ergebnissen).

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sollen verschiedene  Themen und Fragestellungen in Fragebögen berücksichtigt werden. Die Befragung umfasst u.a. Anwohner, Geschäftsleute und Kunden.

 

 

 

zu D: sonstige Themen

Moderation zum Thema „ÖPNV / Modal Split / Mobilitätsmanagement“.

Neben den 3 großen vorgenannten Modulen beabsichtigt die Stadtverwaltung den Prozess zum Thema ÖPNV / Modal Split / Mobilitätsmanagement mit Bürgern und Politik anzustoßen und letztendlich einen Start in dieses Thema zu ermöglichen. Hierzu werden  Gesprächsrunden von der Verwaltung zusammen mit dem Fachbüro geplant.

 

 

 

 

Zeitschiene

In Kürze werden die Ausschreibungsergebnisse der Ingenieuranfrage vorliegen. Nachfolgend erfolgt die  Beauftragung an ein Fachbüro (voraussichtlich Mitte Dezember). Anfang des nächsten Jahres werden die Grundlagen zu den Teilplänen vorbereitet.

Die Verwaltung geht davon aus, dass im Frühsommer 2015 erste Ergebnisse im Fachausschuss vorgestellt werden können.

 

 

 

 

 

 

             


Anlage/n:

                 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

009.001.001 5279 904

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

40.000

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

x

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

Wenn Ja, welche: