Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt, für die Erstellung einer Kunstrasenanlage in Wermelskirchen in einem ersten SchrittPlanungskosten für eine Machbarkeitsstudie in Höhe von 5.000 €und Planungskosten für die Planung der HOAI Leistungsphasen 1. bis 3. in Höhe von 30.000 €
im Haushalt 2015 bereitzustellen.Sachverhalt:
Ausgangssituation: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus hat in seiner Sitzung am 27.08.2014 den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Kunstrasenplatz in Wermelskirchen zu bauen. Im Zusammenhang mit diesem Beschluss ist die Verwaltung beauftragt worden, hierfür die entsprechenden Mittel zur Planung und zur Umsetzung in den Haushalt 2015 einzustellen. Maßstab für die Höhe der Mittel soll zunächst die neu errichtete Anlage des Vereins SSV Bergisch Born in Remscheid sein. Es besteht Einigkeit darüber, im Haushalt 2015 vorerst nur die erforderlichen Planungskosten für eine Kunstrasenanlage zu veranschlagen.
Kostenermittlung auf der Grundlage des Kunstrasenanlage des SSV Bergisch Born: Das Amt für Jugend Bildung und Soziales hat am 08.09.2014 Kontakt zum Sportamt der Stadt Remscheid aufgenommen. Für die Kunstrasenanlage (incl. Kleinspielfeld und Tartanbahn) des SSV Bergisch Born sind folgende Kosten angefallen:
Machbarkeitsstudie: 5.000 € Gesamtplanungskosten: 65.000 € Gesamtbaukosten: 750.000 € Beregnungsanlage: 35.000 € Eigenleistung SSV Bergisch Born: rd. 50.000 € (Arbeits- und Geldleistung)
Weitere Vorgehensweise: Wie bereits in der Ausschusssitzung am 27.08.2014 von der Verwaltung mitgeteilt, wird die vom Stadtsportverband mit Schreiben vom 20.08.2014 vorgelegte Bestandsaufnahme zum „Projekt Kunstrasen“, die auch Lösungsvorschläge beinhaltet (zentrale Lösung oder Dabringhausen/Dhünn), derzeit verwaltungsintern geprüft und bewertet.
Ausgehend von dem Bewertungsergebnis soll dann im Rahmen einer noch in Auftrag zu gebende Machbarkeitsstudie ermittelt werden, welche der im Rahmen der Bestandsaufnahme des Stadtsportverbandes aufgezeigten Lösungsvorschläge weiterverfolgt werden können. Insbesondere sollten in diesem Zusammenhang Punkte wie Standortfragen, Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungen, zu erwartender Kostenrahmen u. ä. dargestellt werden.
Auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie ist dann eine erneute politische Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise erforderlich.
Um eine zügige Weiterbearbeitung der Angelegenheit sicherstellen zu können, ist vorgesehen, im Haushalt 2015, neben den Kosten für die vorgenannte Machbarkeitsstudie, weitere Planungskosten, die die Planung der HOAI Leistungsphasen 1. bis 3. abdecken, zu veranschlagen.
Darüber liegt der Verwaltung der Antrag des Tura Pohlhausen e. V. vom 19.08.2014 auf Anlage eines Kunstrasenplatzes in Pohlhausen vor. Der Antrag sowie ein Antwortschreiben des Bürgermeisters vom 21.08.2014 liegen dieser Vorlage in Kopie bei.
Anlage/n: Antrag Tura Pohlhausen e. V. vom 19.08.2014 auf Anlage eines Kunstrasenplatzes in Pohlhausen
Antwortschreiben des Bürgermeisters vom 21.08.2014
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||