Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt die Sanierung des RKB/RRB Handelsstraße auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten aktualisierten baulichen und finanziellen Grundlagen. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die weitere Planung und die Maßnahme selbst entsprechend der Sitzungsvorlage durchzuführen.Sachverhalt: Am 06.03.2014 wurde durch den Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb der Baubeschluss für die Sanierung des Regenklärbecken (RBK) / Regenrückhaltebecken (RRB) Handelsstraße gefasst (RAT/2742/2014).
Die Betriebsleitung informiert den Betriebsausschuss hiermit über erhebliche bauliche und finanzielle Anpassungen der Maßnahme gegenüber dem gefassten Baubeschluss.
Die Maßnahme wurde im Jahr 2011 im Zuge der Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) berücksichtigt, welches im Folgejahr vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossen wurde. Die Kalkulation der Maßnahme ergab damals einen Gesamtausgabebedarf von 175.000 €.
Im Jahr 2012 führte das beauftragte Ingenieurbüro die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung und die Genehmigungsplanung durch. Die Genehmigung des Rheinisch-Bergischen Kreises nach § 58.2 LWG für den Umbau und den Betrieb des zukünftigen Regenklärbeckens ging im Jahr 2013 ein.
Auf Basis der vom Ingenieurbüro im Zuge der Entwurfsplanung aufgestellten Kostenberechnung des Jahres 2012 erfolgte die Anpassung des Finanzbedarfes der Maßnahme. Der bisher kalkulierte Ansatz wurde von 175.000 € auf 125.000 € reduziert. Diese Kostenberechnung war auch Grundlage für die Sitzungsvorlage des Baubeschlusses am 06.03.2014.
Entsprechend dem Beschluss des Betriebsausschusses erfolge die weitere Planung der Maßnahme mit der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe mit der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses. Hierbei ergaben sich nachfolgend aufgeführte fachliche wie auch finanzielle Anpassungen gegenüber der Grundlage aus dem Jahr 2012:
Die reinen Baukosten der Maßnahme belaufen sich demnach auf ca. 152.000 €.
Die am 28.08.2014 durchgeführte Submission im Zuge der beschränkten Ausschreibung der Maßnahme ergab ein nochmals erhöhtes Ergebnis. Da die Mindestpreise, die für die Maßnahme angesetzten und bewilligten Finanzmittel erheblich überstiegen, wurde das Vergabeverfahren gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben.
Die Betriebsleitung beabsichtigt eine erneute, öffentliche Ausschreibung der Maßnahme im Frühjahr 2015.
Aufgrund der vorgenannten Situation werden bei der Anmeldung für den Wirtschaftsplan 2015 Baukosten in Höhe von 160.000 € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der sonstigen, maßnahmenbezogenen Kosten wie Vermessung, Baugrunduntersuchung, Ingenieurleistung, Statik, Inserats- und Genehmigungskosten errechnet sich der neue Gesamtausgabebedarf der Maßnahme auf 202.000 €. Der finanzielle Ansatz dieser Maßnahme für das Jahr 2015 erhöht sich somit gegenüber der Kalkulation im Zuge des ABK´s aus dem Jahr 2011 von 175.000 € um 27.000 € (ca. 15 %).Anlage/n:
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