Vorlage - RAT/2973/2014  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wermelskirchen
Verlängerung der Laufzeit bis Ende 2015
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
02.12.2014 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2014 
4. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes für die Stadt Wermelskirchen (Planungszeitraum 2009 bis 2014), vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in der Haushaltsplanung in der gültigen Fassung um ein Jahr zu verlängern.

 


Vorbemerkung:

Der aktuelle kommunale Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) ist für die Legislaturperiode 2010 bis 2014 gültig und läuft Ende dieses Jahres aus. Aufgrund der auf Kreisebene noch laufenden Abstimmungsgespräche zwischen den Jugendämtern und den in der Jugendarbeit tätigen Freien Trägern, mit dem Ziel kreisweit zumindest ähnliche Förderungsvoraussetzungen zu schaffen, ist noch keine Fortschreibung erfolgt. Z.B. laufen zurzeit noch Gespräche, in wieweit Kriterien wie Vereinbarungen nach § 72a KJHG (erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtliche Mitarbeiter) als Förderungsvoraussetzung eingebracht und umgesetzt werden können. Auch muss noch geklärt werden, wie der Wirksamkeitsdialog auf eine effizientere Weise in einem neuen KJFP eingebunden werden kann. Auf Kreisebene wird eine Lösung für Frühjahr 2015 angestrebt, so dass für Wermelskirchen die Erarbeitung eines fortgeschriebenen KJFP in Absprache mit den freien Trägern über die AG §78 im Laufe des nächsten Jahres erfolgen könnte.

Um aber auch im Jahr 2015 die in Wermelskirchen tätigen Einrichtung in ihren Angeboten für die Kinder und Jugendlichen unterstützen zu können, müsste die Laufzeit des aktuellen KJFP zunächst für ein Jahr verlängert werden um dann für 2016 bis 2019 (Ende der regulären Laufzeit) einen neuen KJFP zu verabschieden.

(Die örtlichen Jugendämter sind zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gem. § 15 Abs. 1 KJFöG im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verpflichtet.)

 

 

Sachverhalt:

Am 06.10.2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalens das Kinder- und Jugendförderungsgesetz als 3. AG-KJHG NRW verabschiedet. Es ist - mit Ausnahme seiner erst ab 01.01.2006 geltenden Gewährleistungsverpflichtung - zum 01.01.2005 in Kraft getreten.

 

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ist die landesrechtliche Ausgestaltung gem. § 15 SGB VIII, der die einzelnen Bundesländer ermächtigt, das Nähere über Inhalt und Umfang der Jugendarbeit, die Förderung der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes über ein Landesgesetz zu regeln.

 

Der gem. § 15 dieses Kinder- und Jugendförderungsgesetzes ab dem Jahr 2006 für jede Kommune zu erstellende Kinder- und Jugendförderplan, den jeder Jugendhilfeausschuss für die Dauer einer Wahlperiode zu beschließen hat, stellt das Förderinstrument in der kommunalen Jugendhilfe dar.

 

Auf dieser Grundlage ist für den Bereich der Stadt Wermelskirchen der erste Kinder- und Jugendförderplan - Planungszeitraum 2006 bis 2009 - seinerzeit in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend, Bildung und Sport und den vor Ort beteiligten freien Trägern erarbeitet worden und wurde 2009 für den Planungszeitraum 2010 bis 2014 überarbeitet.

Die nunmehr zu beschließende Laufzeitverlängerung der ersten Fortschreibung dieser Planung um ein Jahr bis 2015 ist mit den vor Ort beteiligten Trägern abgestimmt und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Auf der Grundlage des ersten Kinder- und Jugendförderplanes - Planungszeitraum 2006 bis 2009 - von der Stadt Wermelskirchen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ergaben sich jährliche Gesamtförderungsbeträge in folgender Höhe, die in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 bereitgestellt wurden:

 

Haushaltsjahr

Maximaler Gesamtförderungsbetrag

2009

38.000 €

2010

33.000 €

2011

30.400 €

2012

30.400 €

2013

30.400 €

2014

30.400 €

 

Wegen nicht in Anspruch genommener Haushaltsmittel erfolgte im Jahr 2010 eine Kürzung des jährlichen Förderungsbetrages aus dem Jahr 2009 um 5.000 € von 38.000 € auf 33.000 €.

Darüber hinaus erfolgte wegen der angespannten Haushaltssituation der Stadt Wermelskirchen ab dem Jahr 2011 eine nochmalige Kürzung des jährlichen Förderungsbetrages aus dem Jahr 2009 in Höhe von 20%.

 

Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der insgesamt im Haushalt bereitgestellten Fördermittel, den Finanzeinsatz bedarfsgerecht zu steuern. Diese Aufgabe erfüllt eine Steuerungsgruppe unter Beteiligung der freien Träger und des Amtes für Jugend, Bildung und Soziales, die die Ausgabenentwicklung im laufenden Jahr bewertet und gegebenenfalls neu definiert. Überangebote können so aus der weiteren Bezuschussung herausgenommen, die Bereitstellung von bisher nicht vorhandenen, aber im Kinder- und Jugendförderplan genannten Angeboten durch eine gezielte Bezuschussung gefördert werden.

 

 

Kosten:

Die für die Verlängerung der Laufzeit des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes für das Jahr 2015 notwendigen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf vorgesehen.

 

Haushaltsjahr

Maximaler Gesamtförderungsbetrag

2015

30.400 €

 

 


Anlage/n:

Aktueller Kinder- und Jugendförderplan 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: