Vorlage - RAT/2985/2014  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
04.12.2014 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2014 
4. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation 2015 Fäkalienabfuhr  
Anlage 2 - Änderungssatzung Fäka 2015  

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                             11,46 € (bisher 12,35 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)               92,10 € (bisher 62,99 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                           23,00 € (unverändert)

 

b) die 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von

Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Der Rat der Stadt beschließt, im Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 4.850 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.          


Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2015 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen,
  • Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung,
  • Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),
  • Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Kleinklär-anlagen

Feste Gruben

 

 

 

 

Ergebnis 2011

Ausgleich spätestens in 2014

20.110

5.868

14.242

Verrechnung mit Rücklage/Ergebnissen

- 16.742

- 2.500

- 14.242

verbleiben aus 2011

3.368

3.368

0

 

 

 

 

Ergebnis 2012

Ausgleich spätestens in 2016

- 2.682

- 6.897

4.215

Verrechnung mit Rücklage/Ergebnissen

- 2.929

0

- 2.929

verbleiben aus 2012

- 5.611

- 6.897

1.286

 

 

 

 

Ergebnis 2013

Ausgleich spätestens in 2017

8.948 €

- 4.329 €

13.277 €

Verrechnung mit Rücklage/Ergebnissen

2.500

2.500

0

verbleiben aus 2013

11.448

- 1.829

13.277

 

 

 

 

Zwischensumme

9.205

- 5.358

14.563

 

 

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2014

- 3.368

- 3.368

0

Vortrag in der Kalkulation 2015

- 1.400

3.450

- 4.850

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

4.437

- 5.276

9.713

 

Der Überschuss des Jahres 2011 resultiert aus Erstattungen der Verbandsumlage (zum Teil für die jeweiligen Vorjahre) seitens des Wupperverbandes und konnte teilweise die Defizite 2013 (Kleinkläranlagen) sowie 2009 (Festen Gruben) decken.

 

Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen 2012 und 2013 verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinkläranlagen ergaben sich in beiden Jahren Defizite, welche nur zum Teil aus Überschüssen vergangener Jahre gedeckt werden konnten. Im Gegensatz dazu wurde bei den Festen Gruben in beiden Jahren ein Überschuss erzielt.

 

Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten Änderung des KAG spätestens in den Kalkulationen 2016/2017 berücksichtigt.

 

Kleinkläranlagen

 

Der restliche Teil der Überdeckung des Jahres 2011 wurde bereits in der Gebührenkalkulation 2014 (3.368 €) berücksichtigt. Die Unterdeckung des Jahres 2012 (6.897 €) wird zu einem Teil (3.450 €) in die Gebührenkalkulation 2015 eingestellt.

 

Feste Gruben

 

Der Überschuss des Jahres 2011 (14.242 €) wurde mit der Unterdeckung des Jahres 2009 verrechnet. Die Überschüsse der Jahre 2012 und 2013 werden mit einem Teilbetrag (4.850 €) in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt.

 

Entwicklung der Ansätze

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2015 steigen leicht gegenüber der Kalkulation 2014 (+1.243 / + 1,1 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2014 ergeben sich folgende Änderungen:

 

  • Die Personal- und Sachkostenerstattung sinkt marginal gegenüber dem Vorjahr um rund 700 €
  • Der Einfluss des Vortrags anteiliger Unter-/Überdeckung aus Vorjahren auf den Gebührenbedarf entwickelt sich sehr unterschiedlich:

 

Der Gebührenbedarf bei den Kleinkläranlagen wird durch die bereits erläuterte Berücksichtigung eines Teilbetrages der Unterdeckung 2012 (3.450 €) zusätzlich belastet, während im Vorjahr noch eine Überdeckung in Höhe von 3.368 € kostenmindernd eingestellt werden konnte. Obwohl andere Kostenfaktoren teilweise sinken, steigt damit der Gebührenbedarf insgesamt bei den Kleinkläranlagen um 5.583 € gegenüber dem Vorjahr.

 

Eine ganz andere Entwicklung nimmt der Gebührenbedarf bei den Festen Gruben. Wurden hier im Jahr 2014 keine Über-/Unterdeckungen aus den Vorjahren berücksichtigt, stehen diese nunmehr zur Verfügung und können in der Gebührenkalkulation 2015 in Höhe von 4.850 € berücksichtigt werden. Der Gebührenbedarf sinkt damit gegenüber dem Vorjahr um rund 4.300 €.

 

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2015 bei anzupassenden Gebühren ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

 

2015

2014

Abweichung

Feste Gruben

11,46

12,35

(- 0,89 € / - 7,2%)

Kleinkläranlagen

92,10

62,99

(+ 29,11 € / + 46,2 %)

Kleineinleiter Abgabe

23,00 €

23,00 €

unverändert

 

 

 

 

 

        


Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 „Abwasserbeseitigung Fäkalienabfuhr“ (Anlage 1)
  • 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 (Anlage 2)

          

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Gebührenkalkulation 2015 Fäkalienabfuhr (266 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Änderungssatzung Fäka 2015 (6 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift