Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:
Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 11,46 € (bisher 12,35 €) Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien) 92,10 € (bisher 62,99 €) Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00 € (unverändert)
b) die 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt beschließt, im Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 4.850 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2015 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Der Überschuss des Jahres 2011 resultiert aus Erstattungen der Verbandsumlage (zum Teil für die jeweiligen Vorjahre) seitens des Wupperverbandes und konnte teilweise die Defizite 2013 (Kleinkläranlagen) sowie 2009 (Festen Gruben) decken.
Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen 2012 und 2013 verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinkläranlagen ergaben sich in beiden Jahren Defizite, welche nur zum Teil aus Überschüssen vergangener Jahre gedeckt werden konnten. Im Gegensatz dazu wurde bei den Festen Gruben in beiden Jahren ein Überschuss erzielt.
Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten Änderung des KAG spätestens in den Kalkulationen 2016/2017 berücksichtigt.
Kleinkläranlagen
Der restliche Teil der Überdeckung des Jahres 2011 wurde bereits in der Gebührenkalkulation 2014 (3.368 €) berücksichtigt. Die Unterdeckung des Jahres 2012 (6.897 €) wird zu einem Teil (3.450 €) in die Gebührenkalkulation 2015 eingestellt.
Feste Gruben
Der Überschuss des Jahres 2011 (14.242 €) wurde mit der Unterdeckung des Jahres 2009 verrechnet. Die Überschüsse der Jahre 2012 und 2013 werden mit einem Teilbetrag (4.850 €) in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt.
Entwicklung der Ansätze
Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2015 steigen leicht gegenüber der Kalkulation 2014 (+1.243 € / + 1,1 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2014 ergeben sich folgende Änderungen:
Der Gebührenbedarf bei den Kleinkläranlagen wird durch die bereits erläuterte Berücksichtigung eines Teilbetrages der Unterdeckung 2012 (3.450 €) zusätzlich belastet, während im Vorjahr noch eine Überdeckung in Höhe von 3.368 € kostenmindernd eingestellt werden konnte. Obwohl andere Kostenfaktoren teilweise sinken, steigt damit der Gebührenbedarf insgesamt bei den Kleinkläranlagen um 5.583 € gegenüber dem Vorjahr.
Eine ganz andere Entwicklung nimmt der Gebührenbedarf bei den Festen Gruben. Wurden hier im Jahr 2014 keine Über-/Unterdeckungen aus den Vorjahren berücksichtigt, stehen diese nunmehr zur Verfügung und können in der Gebührenkalkulation 2015 in Höhe von 4.850 € berücksichtigt werden. Der Gebührenbedarf sinkt damit gegenüber dem Vorjahr um rund 4.300 €.
Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2015 bei anzupassenden Gebühren ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
Anlage/n:
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