Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss stimmt der Aufhebung der Dienstanweisung 66-02 „Dienstanweisung für die Werkleitung des städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen“ vom 02.01.1998 zu.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.09.2014 (RAT/2892/2014) die Änderung der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen und die Reduzierung auf einen Betriebsleiter beschlossen.
Die bisherige Dienstanweisung 66-02 „Dienstanweisung für die Werkleitung des städtischen Abwasserbetriebes“ vom 02.01.1998 legte die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der drei gleichberechtigten Betriebsleiter fest. Insofern bedarf die Aufhebung der Dienstanweisung der Zustimmung des Betriebsausschusses gemäß § 4 Abs. 2 lit. i der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes.
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||