Vorlage - RAT/2990/2014  

 
 
Betreff: Aufhebung der Dienstanweisung der Stadt Wermelskirchen 66-02 "Dienstanweisung für die Werkleitung des städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen" vom 02.01.1998
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
04.12.2014 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss stimmt der Aufhebung der Dienstanweisung 66-02 „Dienstanweisung für die Werkleitung des städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen“ vom 02.01.1998 zu.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.09.2014 (RAT/2892/2014) die Änderung der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen und die Reduzierung auf einen Betriebsleiter beschlossen.

 

Die bisherige Dienstanweisung 66-02 „Dienstanweisung für die Werkleitung des städtischen Abwasserbetriebes“ vom 02.01.1998 legte die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der drei gleichberechtigten Betriebsleiter fest. Insofern bedarf die Aufhebung der Dienstanweisung der Zustimmung des Betriebsausschusses  gemäß § 4 Abs. 2 lit. i der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes. 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: