Vorlage - RAT/2991/2014  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
08.12.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gebührenkalkulation Wochenmarkt 2015 Anlage 1  
Gebührenkalkulation-Jahrmärkte 2015 Anlage 2  
Anlagenachweis Jahrmärkte Anlage 3  

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.   


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2015 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 002.002.002) und "Jahrmärkte" (Produkt 002.002.003) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunal­abgaben­gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:

 

  •         Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,
  •         Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

 

Wochenmärkte

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

 

Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

 

Gesamt

Ergebnis 2011 (Ausgleich spätestens in 2014)

- 2.912

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2011

- 2.912

 

 

Ergebnis 2012 (Ausgleich spätestens in 2016)

- 3.550

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2012

- 3.550

 

 

 

 

Ergebnis 2013 (Ausgleich spätestens in 2017)

- 6.778

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2013

- 9.778

 

 

Zwischensumme

13.240

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2014

3.612

Vortrag in der Kalkulation 2015

3.000

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung

- 6.628 €

 

 

 

 

 

Die Unterdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 2.912 wurde in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt. Das Defizit des Jahres 2012 in Höhe von 3.550 € soll spätestens in der Kalkulation 2016 und die Unterdeckung des Jahres 2013 (6.778 €) spätestens in der Kalkulation 2017 ausgeglichen werden. Deshalb wird vorab ein Betrag von 3.000 € in die Kalkulation 2015 eingestellt.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Kosten- und Erlöspositionen im Wesentlichen unverändert.

 

 

Jahrmärkte

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren erreicht werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

Ergebnis 2011 (Ausgleich spätestens in 2014)

3.386

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2011

0

 

 

Ergebnis 2012 (Ausgleich spätestens in 2016)

1.544

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2012

1.544

 

 

Ergebnis 2013 (Ausgleich spätestens in 2017)

-.2.067

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2013

-2.067

 

 

Zwischensumme

2.863

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2014

-3.386

Vortrag in der Kalkulation 2015

523

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung

0

             

 

Die Überdeckung aus 2011 wurde in der Kalkulation 2014 berücksichtigt. Das Ergebnis 2012 schloss mit einer Überdeckung von 1.544 €, das Jahr 2013 mit einer Unterdeckung von 2.067 €, diese sind bis 2016 bzw. bis 2017 auszugleichen Ein noch verbleibender Fehlbetrag in Höhe von 523 € wurde bereits vorab in die Kalkulation 2015 eingestellt, es ergibt sich somit keine restliche Ausgleichsverpflichtung mehr.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Die Gebührensätze ändern sich nicht, da sich der Gebührenbedarf gegenüber dem Vorjahr nur marginal verändert hat, während die Veranlagungsmeter gegenüber der Kalkulation 2014 gleich blieben sind.

 

 

 

    


Anlage/n:

  •    Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)
  •    Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)
  •    Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Jahrmärkte“ (Anlage 3)

      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Wochenmarkt 2015 Anlage 1 (10 KB)      
Anlage 2 2 Gebührenkalkulation-Jahrmärkte 2015 Anlage 2 (10 KB)      
Anlage 3 3 Anlagenachweis Jahrmärkte Anlage 3 (5 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift