Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2015 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 002.002.002) und "Jahrmärkte" (Produkt 002.002.003) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:
Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:
Wochenmärkte
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.
Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Die Unterdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 2.912 € wurde in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt. Das Defizit des Jahres 2012 in Höhe von 3.550 € soll spätestens in der Kalkulation 2016 und die Unterdeckung des Jahres 2013 (6.778 €) spätestens in der Kalkulation 2017 ausgeglichen werden. Deshalb wird vorab ein Betrag von 3.000 € in die Kalkulation 2015 eingestellt.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Kosten- und Erlöspositionen im Wesentlichen unverändert.
Jahrmärkte
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren erreicht werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Die Überdeckung aus 2011 wurde in der Kalkulation 2014 berücksichtigt. Das Ergebnis 2012 schloss mit einer Überdeckung von 1.544 €, das Jahr 2013 mit einer Unterdeckung von 2.067 €, diese sind bis 2016 bzw. bis 2017 auszugleichen Ein noch verbleibender Fehlbetrag in Höhe von 523 € wurde bereits vorab in die Kalkulation 2015 eingestellt, es ergibt sich somit keine restliche Ausgleichsverpflichtung mehr.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Die Gebührensätze ändern sich nicht, da sich der Gebührenbedarf gegenüber dem Vorjahr nur marginal verändert hat, während die Veranlagungsmeter gegenüber der Kalkulation 2014 gleich blieben sind.
Anlage/n:
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