Vorlage - RAT/2992/2014  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.12.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2014 
4. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2015 Anlage 1  
13 Nachtragssatzung Rettungsd 2015 Analge 2  
Anlagenachweis Rettungsdienst Anlage 3  

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            171,00 €              (bisher 165,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            414,00 €              (bisher 410,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        225,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 13. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.   


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 002.009.001) vor.

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgaben­gesetz für das Land NordrheinWestfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land NordrheinWestfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungs­gebühren abgegolten:

              Krankentransport,

              Notfallrettung und Notfalltransport,

              notärztliche Versorgung.

 

Der Ausgleich kann nur durch eine Steigerung der Gebühr beim Rettungstransportwagen (RTW), und beim Krankentransportwagen (KTW) erreicht werden. Die ab dem 01.01.2008 festgesetzte Gebühr für den Notarzt und die gegenüber dem 01.01.2013 festgesetzte Gebühr das NEF wird gesenkt.

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2015 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2015 wie folgt festzulegen:

KTW

171,00 €

RTW

414,00 €

NEF

225,00 €

Arzt

106,54 €

Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.


Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Ergebnis 2011, Ausgleich bis 2014

- 339.031

Verrechnung mit Ergebnissen

122.076

Verbleibt

- 216.955

Ergebnis 2012, Ausgleich bis 2016

- 115.867

Verrechnung mit Ergebnissen

0

Verbleibt

-115.867

Ergebnis 2013, Ausgleich bis 2017

- 11.227

Verrechnung mit Ergebnissen

0,00

Verbleibt

- 11.227

Verbleibende Ausgleichssumme

- 344.049

davon in Kalkulation 2014

144.700

davon in Kalkulation 2015

112.000

Verbleibende Ausgleichssumme ges.

- 87.349

 

Das Defizit aus 2011 wurde mit Überschüssen aus Vorjahren verrechnet (122.076 €). In der Kalkulation 2014 erfolgt ein Defizitvortrag in Höhe von 144.700 €. Das Ergebnis 2012 schließt mit einem Defizit von 115.867 €, das Ergebnis 2013 mit einem Defizit von 11.227 €, welche bis 2016 bzw. 2017 ausgeglichen werden sollen. In die Kalkulation 2015 wird ein Defizitvortrag von 112.000 € eingestellt. Es verbleibt ein auszugleichendes Defizit von 87.349 €.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 87.576 €. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

              Die Personalkosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 91.666 €. Gemäß Rettungsbedarfsplan kommt ab Mai 2015 ein zweiter NEF zum Einsatz. Hierfür werden neue Assistentenstellen geschaffen. Dies wirkt sich ebenso auf die Fahrzeugkosten aus.

 

                            Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 17.800 €, insbesondere resultiert dies aus der Ersatzbeschaffung des NEF I. und die Neubeschaffung des NEF II gemäß Rettungsbedarfsplan. Beide Fahrzeuge finden sich in 2015 mit hälftiger Abschreibung (Beschaffung Mai 2015) wieder

 

 

 

 


Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2015 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

2010

1.905

1.934

1.628

1.596

2011

1.554

2.513

1.603

1.587

2012

1.875

2.677

1.623

1.607

2013

1.694

2.848

1.801

1.728

2014 (Plan)

1.950

2.845

1.720

1.720

2014 (Hochrechnung)

1.549

2.776

1.723

1.725

Plan 2015

1.820

2.845

2.250

2.250

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassen­verbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2015 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (18.600 €).

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.

 

 

 

   


Anlage/n:

 

              Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 (Anlage 1)

              13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen 28.01.1992 (Anlage 2)

              Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)

   

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2015 Anlage 1 (24 KB)      
Anlage 2 2 13 Nachtragssatzung Rettungsd 2015 Analge 2 (6 KB)      
Anlage 3 3 Anlagenachweis Rettungsdienst Anlage 3 (20 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift