Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2015 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport 171,00 € (bisher 165,00 €) Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz 414,00 € (bisher 410,00 €) Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz 225,00 € (unverändert) Notarzt je Einsatz 106,54 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 13. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 002.009.001) vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: Krankentransport, Notfallrettung und Notfalltransport, notärztliche Versorgung.
Der Ausgleich kann nur durch eine Steigerung der Gebühr beim Rettungstransportwagen (RTW), und beim Krankentransportwagen (KTW) erreicht werden. Die ab dem 01.01.2008 festgesetzte Gebühr für den Notarzt und die gegenüber dem 01.01.2013 festgesetzte Gebühr das NEF wird gesenkt. Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2015 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2015 wie folgt festzulegen:
Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Das Defizit aus 2011 wurde mit Überschüssen aus Vorjahren verrechnet (122.076 €). In der Kalkulation 2014 erfolgt ein Defizitvortrag in Höhe von 144.700 €. Das Ergebnis 2012 schließt mit einem Defizit von 115.867 €, das Ergebnis 2013 mit einem Defizit von 11.227 €, welche bis 2016 bzw. 2017 ausgeglichen werden sollen. In die Kalkulation 2015 wird ein Defizitvortrag von 112.000 € eingestellt. Es verbleibt ein auszugleichendes Defizit von 87.349 €.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 87.576 €. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:
Die Personalkosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 91.666 €. Gemäß Rettungsbedarfsplan kommt ab Mai 2015 ein zweiter NEF zum Einsatz. Hierfür werden neue Assistentenstellen geschaffen. Dies wirkt sich ebenso auf die Fahrzeugkosten aus.
Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 17.800 €, insbesondere resultiert dies aus der Ersatzbeschaffung des NEF I. und die Neubeschaffung des NEF II gemäß Rettungsbedarfsplan. Beide Fahrzeuge finden sich in 2015 mit hälftiger Abschreibung (Beschaffung Mai 2015) wieder
Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2015 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (18.600 €).
Gespräch mit den Krankenkassenverbänden Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.
Anlage/n:
● Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 (Anlage 1) ● 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen 28.01.1992 (Anlage 2) ● Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)
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