Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:
Schmutzwasser 3,25 € (unverändert) Niederschlagswasser 1,40 € (unverändert) Durchleitungsgebühr 2,12 € (bisher 2,06 €)
b) die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasser-beseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Form.
Der Rat der Stadt beschließt, im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt: Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor. Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes, · Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke, · Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).
1. Gebührenkalkulation Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser sinkt gegenüber dem Vorjahr leicht um 46.970 € (-1,4 %) auf 3.325.740 € (2014: 3.372.710 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.340.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 40.000 € bleibt die Gebühr von 1,40 € je qm unverändert. Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser sinkt ebenfalls leicht gegenüber dem Vorjahr um 14.920 € (- 0,3 %) auf 5.140.610 € (2014: 5.155.530 €). Wie im Vorjahr konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 40.000 € in Abzug gebracht werden (2014: 46.541 €). Die Schmutzwassergebühr bleibt damit ebenfalls stabil (3,25 € pro m³). Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese erhöht sich leicht von 2,06 € auf 2,12 € pro m³ (+ 0,06 €). Die kalkulierte Frischwassermenge 2015 beläuft sich beim Schmutzwasser auf 1.600.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 78.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist. Damit bleiben die zu berücksichtigenden Mengen gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Überdeckungen des Jahres 2011 sind in der Kalkulation 2014 eingestellt worden. Die Betriebsabrechnung des Jahres 2012 ergab im Bereich der Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung (47 T€), während 2013 bei beiden Kanalarten Überdeckungen (SW-Kanal 107 T€ / RW-Kanal 23 T€) entstanden. Die genannten Überdeckungen werden aufgrund der erläuterten Änderung des KAG spätestens in den Kalkulationen 2016/2017 berücksichtigt.
3. Entwicklung der Ansätze Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.466.350 € und sinkt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 61.890 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 46.541 € (2015: 40.000 €), für das Regenwasser in Höhe von 93.018 € (2015: 40.000 €) zur Verfügung. Anlage/n:
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