Vorlage - RAT/2994/2014  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
04.12.2014 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2014 
4. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Kanalgebühr 2015  
Anlage 2 - Anlagennachweis Kalkulation 2015  
Anlage 3 - 7. Nachtragssatzung ABS  

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a) die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

                            Schmutzwasser                            3,25 € (unverändert)

                            Niederschlagswasser                            1,40 € (unverändert)

                            Durchleitungsgebühr                            2,12 € (bisher 2,06 €)

 

b) die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) in der vorgelegten Form.

 

Der Rat der Stadt beschließt, im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

          


Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

1. Gebührenkalkulation

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser sinkt gegenüber dem Vorjahr leicht um 46.970 € (-1,4 %) auf 3.325.740 € (2014: 3.372.710 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.340.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 40.000 € bleibt die Gebühr von 1,40 € je qm unverändert.

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser sinkt ebenfalls leicht gegenüber dem Vorjahr um 14.920 € (- 0,3 %) auf 5.140.610 € (2014: 5.155.530 €). Wie im Vorjahr  konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 40.000 € in Abzug gebracht werden (2014: 46.541 €). Die Schmutzwassergebühr bleibt damit ebenfalls stabil (3,25 € pro m³).

Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese erhöht sich leicht von 2,06 € auf 2,12 € pro m³ (+ 0,06 €).

Die kalkulierte Frischwassermenge 2015 beläuft sich beim Schmutzwasser auf 1.600.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 78.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist. Damit bleiben die zu berücksichtigenden Mengen gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 


Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

Teilanschluss

Gebühren ab 01.01.2014

Gebühren ab 01.01.2015

Veränderung

Schmutzwasser

(je cbm bezogenem Frischwasser)

3,25

3,25

unverändert

Niederschlagswasser

(je qm angeschlossene Grundstücksfläche)

1,40

1,40

unverändert

Durchleitungsgebühr

2,06

2,12 €

(+ 0,06 € / +2,9 %)

 

Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamt

Schmutz-wasser

Niederschlags-wasser

Ergebnis 2011

Ausgleich spätestens in 2014

139.559 €

46.541 €

93.018 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2011

139.559 €

46.541 €

93.018 €

 

 

 

 

Ergebnis 2012

Ausgleich spätestens in 2016

46.676 €

0 €

46.676 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2012

46.676 €

0 €

46.676 €

 

 

 

 

Ergebnis 2013

Ausgleich spätestens in 2017

130.529 €

107.198 €

23.331 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2013

130.529 €

107.198 €

23.331 €

 

 

 

 

Zwischensumme

316.763 €

153.738 €

163.025 €

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2014

139.559

46.541

93.018

Vortrag in Kalkulation 2015

80.000

40.000

40.000

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

97.205 €

67.197 €

30.007  €

 

Die Überdeckungen des Jahres 2011 sind in der Kalkulation 2014 eingestellt worden.

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2012 ergab im Bereich der Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung (47 T€), während 2013 bei beiden Kanalarten Überdeckungen (SW-Kanal 107 T€ / RW-Kanal 23 T€) entstanden.

Die genannten Überdeckungen werden aufgrund der erläuterten Änderung des KAG spätestens in den Kalkulationen 2016/2017 berücksichtigt.

 

3. Entwicklung der Ansätze

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.466.350 € und sinkt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 61.890 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

  • Die Position Kanalsanierungen wird aufgrund einer zeitlichen und inhaltlichen Aktualisierung der Maßnahmenplanung um 167.500 € auf 315.000 € reduziert. Die vorzunehmenden Sanierungen werden dabei über mehrere Jahre verteilt.
  • Die Kalkulatorischen Kosten steigen entsprechend aufgrund der geplanten Bautätigkeit.
  • Der Verbandsbeitrag an den Wupperverband sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 150.000 €. Grund hierfür sind geringere Kosten, welche auf die Stadt Wermelskirchen entfallen.

Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 46.541 € (2015: 40.000 €), für das Regenwasser in Höhe von 93.018 € (2015: 40.000 €) zur Verfügung.           


Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 (Anlage 1)
  • Auszug aus dem Anlagennachweis (Anlage 2)
  • 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) (Anlage 3)

          

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Kanalgebühr 2015 (247 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlagennachweis Kalkulation 2015 (15 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 7. Nachtragssatzung ABS (8 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift