Vorlage - RAT/3001/2014  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
08.12.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Friedhof 2015  
Anlage 2 - Anlagenachweis_Friedhöfe PLAN 2015  

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.   


Sachverhalt:

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

· Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

· Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

· Durchführen von Bestattungen

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2015 ausgeglichen gestaltet (Ausnahme: Leichenhallen/Kühlzellen). Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden.

 

  1. Ausgleichsverpflichtung nach KAG

Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Graberwerb

Bestattungen

 

 

 

Ergebnis 2011

Ausgleich spätestens in 2014

27.756 €

-23.722 €

Verrechnung mit Ergebnissen

- 27.756 €

2.320 €

verbleiben aus 2011

0 €

-21.402 €

 

 

 

Ergebnis 2012

Ausgleich spätestens in 2016

31.613 €

-25.868 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0

verbleiben aus 2012

31.613 €

-25.868

 

 

 

Ergebnis 2013

Ausgleich spätestens in 2017

Daten liegen

noch nicht vor

Verrechnung mit Ergebnissen

verbleiben aus 2013

0 €

0 €

 

 

 

Zwischensumme

31.613 €

- 47.270

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2014

0 €

21.402 €

Vortrag in Kalkulation 2015

0 €

8.334 €

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

31.613 €

-25.868 €

 

Bei den Bestattungen wurde das Defizit des Jahres 2012 (8.334 €] in die Gebührenkalkulation 2015 eingestellt.

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

 

  1. Kostenentwicklung

 

Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2014 bei folgenden Aufwendungen und Erträgen:

 

  1. Die Personalaufwendungen können aufgrund von personellen Umstrukturierungen um rd. 30.000 € reduziert werden.
  2. Zusätzlich werden bei der Friedhofsunterhaltung 20.000 € gegenüber dem Vorjahr eingespart.

 

Die Position Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15% an dem Aufwand, der auf die Kostenstelle  „Graberwerb“ entfällt.

 

 

  1. Entwicklung der Bestattungszahlen

 

Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

Bestattungsart

2010

2011

2012

2013

Erdbestattungen

151 (46%)

146 (36%)

117 (35%)

125 (35%)

Urnen

179 (54)

258 (64%)

217 (65%)

227 (65%)

Gesamt

330

404

334

352

 

Im Rahmen der Kalkulation 2015 werden die Inanspruchnahmen anhand der Vorjahresergebnisse ermittelt. Für das Jahr 2013 ist wieder ein leichter Anstieg der Bestattungen zu verzeichnen.    


Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 „Bestattungswesen“ (Anlage 1)
  • Kalkulatorischer Anlagennachweis 2015 (Anlage 2)

    

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Friedhof 2015 (41 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlagenachweis_Friedhöfe PLAN 2015 (24 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: