Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor. Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen. Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten, · Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen, · Durchführen von Bestattungen
Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2015 ausgeglichen gestaltet (Ausnahme: Leichenhallen/Kühlzellen). Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden.
Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Bei den Bestattungen wurde das Defizit des Jahres 2012 (8.334 €] in die Gebührenkalkulation 2015 eingestellt.
Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2015 sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2014 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2014 bei folgenden Aufwendungen und Erträgen:
Die Position Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15% an dem Aufwand, der auf die Kostenstelle „Graberwerb“ entfällt.
Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Im Rahmen der Kalkulation 2015 werden die Inanspruchnahmen anhand der Vorjahresergebnisse ermittelt. Für das Jahr 2013 ist wieder ein leichter Anstieg der Bestattungen zu verzeichnen. Anlage/n:
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