Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit Haushaltsplan (inklusive Erläuterungen) und Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis und verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ausführungen des Stadtkämmerers sind der Niederschrift als Anlage beizufügen.Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2015 - 2022 werden in der Ratssitzung am 15.12.2014 eingebracht.
Der Städtische Haushalt ist als „NKF-Haushalt“ nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) bzw. der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) erstellt.
Den Ratsmitgliedern werden der Haushaltsplan und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Sitzung des Rates am 15.12.2014 zur Verfügung gestellt. Eine frühere Zustellung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Der Stadtkämmerer wird in der Sitzung ausführliche Erläuterungen geben, im Übrigen wird auf den Vorbericht bzw. die schriftlichen Erläuterungen zum Haushalt 2015 verwiesen.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 23.03.2015 erfolgen. Vorher werden die Teilbudgets in den einzelnen Fachausschüssen beraten.
Der Entwurf des Stellenplans lag bei Drucklegung noch nicht vor. Er wird zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss nachgereicht.
Anlage/n:
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