Vorlage - RAT/3013/2014  

 
 
Betreff: Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Wermelskirchen
A) Aufstellungsbeschluss
B) Auftrag zur Durchführung der landesplanerischen Abstimmung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2014 
4. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Präsentation_Wind_im_StuV_01-12-14  
Anlage_2_Übersichtskarte_räumlicher-Geltungsbereich_Windenergie  

Beschlussvorschlag zu A):

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 2b BauGB die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“.

 

 

Beschlussvorschlag zu B):

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW.

             


Sachverhalt:

 

A)               Aufstellungsbeschluss

 

Vorberatung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr

In seiner Sitzung vom 01.12.2014 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr unter TOP 14 „Potentialflächen Windenergie Wermelskirchen“ die von der Verwaltung mündlich vorgetragenen Erkenntnisse der „Potentialstudie 2014“ zur Kenntnis genommen (Anlage 1: „Präsentation“).

In gleicher Sitzung empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt in Bezug auf das weitere Vorgehen ein Signal zu setzen und den Beschluss zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ zu fassen.

 

Der sachliche Teilflächennutzungsplan

Im Rahmen des § 5 Abs. 2b BauGB (eingeführt im Jahr 2004, neugefasst in 2011) ist es den Kommunen möglich, die Standorte für die Windenergie zu steuern:

(2b): „Für die Zwecke des § 35 Absatz 3 Satz 3 können sachliche Teilflächennutzungspläne aufgestellt werden; sie können auch für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt werden.“

Damit bietet sich auch der Stadt Wermelskirchen die Möglichkeit, die Steuerung der Standorte für die Windenergie im Außenbereich rechtlich unabhängig vom Gesamt-Flächennutzungsplan in einem eigenständigen Bauleitplan, dem Teilflächennutzungsplan, vorzunehmen.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wermelskirchen (Anlage 2: Übersichtskarte „Räumlicher Geltungsbereich“).

 

Ziel der Stadt Wermelskirchen

Mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ verfolgt die Stadt Wermelskirchen das Ziel,

  • der Windenergie substantiell Raum zu geben, durch
  • Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Steuerung der Windenergie, und damit
  • eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu entfalten.

 

Beschlussvorschlag zu A):

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 2b BauGB die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“.

 

 

 

B)               Durchführung der landesplanerischen Abstimmung

 

Einer der ersten Verfahrensschritte besteht darin, die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW an diesem Verfahren zu beteiligen, um die Ziele der Landesplanung mit der hier in Rede stehenden Bauleitplanung abzustimmen.

Insofern kann der Rat der Stadt die Verwaltung jetzt beauftragen, die entsprechende Anfrage kurzfristig in die Wege zu leiten.

 

Beschlussvorschlag zu B):

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW.

 

             


Anlagen:

 

Anlage 1:               Präsentation, wie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in der

                            Sitzung vom 01.12.2014 unter TOP 14 vorgestellt.

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Anlage 2:               Übersichtskarte Räumlicher Geltungsbereich“

              Der räumliche Geltungsbereich des Sachlichen Teilflächennutzungsplans               „Windenergie“ umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wermelskirchen.

             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Präsentation_Wind_im_StuV_01-12-14 (4451 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_Übersichtskarte_räumlicher-Geltungsbereich_Windenergie (664 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: