Vorlage - RAT/3019/2015  

 
 
Betreff: Parkraum Innenstadt
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
09.02.2015 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan_F_Taubengasse_Bebauungsplan  
Lageplan_F1_Taubengasse_Stellplätze  
Lageplan_F2_Taubengasse_Stellplätze  
Lageplan_F3_Taubengasse_Stellplätze  
Lageplan_F4_-1Taubengasse_Stellplätze  
Lageplan_F4_0_Taubengasse_Stellplätze  
Lageplan _D Tafel_Feuerwache_Stellplaetze  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zum Thema „Parkraum Innenstadt“ zur Kenntnis.

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

 

                                  


Sachverhalt:

 

 

Durch verschiedene Hoch- und Umbaumaßnahmen im Stadtzentrum und durch Veränderungen der Einzelhandelslandschaft, wie der Schließung des Kaufparks und der damit verbundenen Schließung des Parkhauses in der Schulgasse hat sich die Anzahl der Parkplätze im zentralen Stadtbereich reduziert, so dass in Spitzenzeiten keine ausreichende Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung steht.

Der Sachverhalt wurde bereits in den vergangenen Ausschüssen für Stadtentwicklung und Verkehr diskutiert.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 10.06.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, Potentiale für zusätzliche Parkflächen zu prüfen.

Folgende Bereiche stehen zur Untersuchung an:

 

A: Loches-Platz

 

B: Schulgasse

 

C: Hüppanlage

 

D: Fläche zwischen Feuerwehr und Dressler Halle / „Tafel“

 

E: Remscheider Straße

 

F: Taubengasse (Haus Berliner Straße 17a)

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 01.12.2014 wurden die Kosten und die Umsetzungsmöglichkeiten zu Punkt A) Loches-Platz und zu Punkt B) Schulgasse vorgestellt.

Der Ausschuss hat den Punkt B) beschlossen.

 

Die Umsetzung (Umbau) hierzu erfolgte durch den städtischen Betriebshof kurzfristig in der 50 .KW  2014.

 

     

Zu folgenden Bereichen konnte bisher eine weitergehende Planung durchgeführt und eine Realisierungsmöglichkeit untersucht werden.

 

Zu D: Fläche zwischen Feuerwehr und dem Gebäude der „Tafel“

 

Die bisherige Fläche wurde bis dato zur Lagerung der Innenstadtpflaster genutzt. Nach Beendigung der letzten Innenstadtmaßnahme "Umbau Obere Remscheider Straße", ist hier keine Lagerfläche für Pflaster mehr erforderlich.

In diesem Bereich könnte eine größere Anzahl von Stellplätzen erstellt werden (u.a. für die “Tafel“). Im Lageplan sind 15 Plätze für die “Tafel“ und 27 freie Plätze dargestellt.

Die Tafel benötigt Parkplätze für die Öffnungstage Dienstag und Mittwoch.

Neben der geplanten Vorhaltung der Parkplätze für die "Tafel" (rd. 15 Plätze) könnten hier weitere 27 öffentliche Parkplatzflächen erstellt und eingerichtet werden (siehe Lageplan D).

Hinweis: die Entfernung zum Zentrum (Rathaus) beträgt rd. 400 m.

 

Da es in der Vergangenheit bei starken Regenfällen immer wieder zu größerer  Pfützen Bildung gekommen ist, werden hier 2 Varianten der Realisierung vorgestellt.

 

 

Variante 1:

Die vorhandene geschotterte Fläche auflockern, mit geeignetem Material nacharbeiten und profilieren.

 

Vorteil: geringer baulicher Aufwand und Kosten, ca. 5.000 €.

Umsetzung ist kurzfristig möglich.            

Nachteil: Auf einen längeren Zeitraum betrachtet, werden sich bei langanhaltenden Regenfällen wiederholt Pfützen bilden (die Versickerungsfähigkeit ist hier eingeschränkt).

 

Kosten: 5.000 €  / bei 27 Parkplätzen ergeben sich Kosten von rd. 185 €/ Parkplatz

 

Variante 2:

Erneuerung des gesamten Aufbaus in wassergebundener Form im Bereich der neuen Parkplätze mit Schaffung von Sickeranlagen (z.B. Rigolen) in Verbindung mit einer bodentechnischen Untersuchung.

Vorteil: Beseitigung des bereits bestehenden Missstandes (Bildung von Wasserflächen), bessere Nutzbarkeit auch bei schlechter Witterung.

Nachteil: Hoher baulicher Aufwand und damit verbunden höhere Kosten von ca. 30.000 € (Abhängig vom Baugrundergebnis)

Umsetzung bedarf einer größeren Planung, Ausschreibung und Bauzeit.

 

Die Bauarbeiten der letzten Innenstadtmaßnahme "Umbau Obere Remscheider Straße", sind wahrscheinlich erst April 2015 beendet, anschließend ist die Fläche anderweitig nutzbar bzw. steht für einen Umbau bereit. 

- Anzahl der möglichen Parkplätze: 27 Stck. + (15 Stck. Donnerstag bis Montag)

- Kosten V1: ca. 5.000 €

- Kosten V2: ca. 30.000 €

- Umsetzung V1: 2015  / Bauzeit 2 Wochen  (Mittel aus der Unterhaltung)

- Umsetzung V2: 2016  / Bauzeit (6 Monate). (bei separater Mittelbereitstellung)

 

Kosten: 30.000 € / bei 27 Parkplätzen ergeben sich Kosten von 1.110 €/ Parkplatz

 

Hinweis:

Bei der Umsetzung von V2 ergibt sich bei einer späteren Vermarktung des Grundstückes unter Umständen eine leichte Bau-Wertminderung.

 

Die Verwaltung schlägt Variante 1 vor. Die Mittel für diese Variante  können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Produktbereich  012.001.002 bereitgestellt werden.

Die Mittel für Variante 2 könnten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen noch für 2015 berücksichtigt werden.

 

Zu F: Taubengasse

 

Durch den Abriss des städtischen Gebäudes Berliner Straße 17a könnten auf diesem Grundstück öffentliche Parkplätze entstehen. Aufgrund der begrenzten Grundstücksfläche ergeben sich 4 unterschiedliche Varianten.

Für alle Varianten ist das Haus (Berliner Straße 17a) abzureißen.

Kosten für den Abriss rd. 30.000 € (Umsetzung: Planung, Ausschreibung und Abrisszeit rd. 4 Monate). 

Darüber hinaus ist der Veräußerungswert des Grundstücks (Angabe Kämmerei: 160.000 €) in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen.

 

Variante 1:

Nutzung der Zufahrt über das Nachbargelände (Lageplan F1, rosa Fläche).

Hierzu ist eine Vereinbarung mit dem Eigentümer erforderlich.

 

Die Herrichtung der Parkplatzfläche ist als Schotterfläche geplant.

- Anzahl der möglichen Parkplätze: rd. 8 Stück

- Kosten: ca. 5.000 € .

- Umsetzung: 2016  / Bauzeit 2 Wochen 

- Hinweis: Bedingt durch die offene Vereinbarungsverhandlung und der Planung zum Abriss kann die Umsetzung nicht genau festgelegt werden.

(bei separater Mittelbereitstellung)

 

Vorteil: kurzfristige Umsetzung (abgesehen vom Abriss)

Nachteil: hohe Kosten, vertragliche Gebundenheit.

 

Kosten: 160.000 € + 30.000 € + 5.000 € =  195.000 € /

bei 8 Parkplätzen ergeben sich Kosten von 24.375 €/ Parkplatz

 

 

Variante 2:

Erstellung einer neuen Zufahrt und ausschließliche Nutzung der städtischen Fläche.

(Keine Nutzung der Zufahrt des Nachbargrundstückes / siehe Lageplan F2)

 

Die Herrichtung der Parkplatzfläche ist als Schotterfläche geplant Das Grundstück muss größtenteils aufgefüllt werden (L-Stein Mauern und eingezäunt).

- Anzahl der möglichen Parkplätze: rd. 12 Stück

- Kosten: ca. 25.000 € (ohne Abriss) .

- Umsetzung: 2016  / Planung, Ausschreibung und Abrisszeit rd. 8 Monate (mit Abriss)  

(bei separater Mittelbereitstellung)

 

Vorteil: keine vertragliche Gebundenheit

Nachteil: Eine Einfahrt und die 3 Senkrechtparkplätze direkt neben der Bushaltestelle sind verkehrlich betrachtet als kritisch einzuschätzen. Hohe Kosten, langfristige Umsetzung. 

 

Kosten: 160.000 € + 30.000 € + 25.000 € =  215.000 € /

bei 12 Parkplätzen ergeben sich Kosten von 17.916 €/ Parkplatz

 

 

Variante 3:

Erstellung einer neuen Zufahrt und ausschließliche Nutzung der städtischen Fläche.

(Keine Nutzung der Zufahrt des Nachbargrundstückes / siehe Lageplan F3)

 

Bau einer neuen Einfahrt. Die Herrichtung der Parkplatzfläche ist als Schotterfläche geplant.

- Anzahl der möglichen Parkplätze: rd. 6 Stück

- Kosten: ca. 5.000 € (ohne Abriss) .

- Umsetzung: 2016  / Planung, Ausschreibung und Abrisszeit rd. 6 Monate (mit Abriss)  

(bei separater Mittelbereitstellung)

 

Vorteil: keine vertragliche Gebundenheit und kurzfristige Umsetzung (abgesehen vom Abriss)

Nachteil: hohe Kosten, geringe Ausnutzbarkeit des Grundstücks.

 

Kosten: 160.000 € + 30.000 € + 5.000 € =  195.000 € /

bei 6 Parkplätzen ergeben sich Kosten von 32.500 €/ Parkplatz

 

 

 

Variante 4:

Erstellung eines Parkdecks mit Zufahrt und Nutzung der städtischen Fläche.

(Keine Nutzung der Zufahrt des Nachbargrundstückes / siehe Lageplan F3)

Zufahrt in das Untergeschoss über die Taubengasse (wie Variante 3), Zufahrt auf das Obergeschoss von der Stichstraße.

Mit dem Nachbarn ist eine kleine Dreiecksfläche zu tauschen, ansonsten kann das Parkdeck nicht erstellt werden.

Bau des Parkdecks in Stahlbetonbauweise geplant.

- Anzahl der möglichen Parkplätze: Ebene -1  11 Stck , Ebene 0  9 Stck

- Kosten: ca. 120.000 € (ohne Abriss) .

- Umsetzung: 2016/2016  / Planung, Ausschreibung und Abrisszeit rd. 18 Monate (mit Abriss)  

(bei separater Mittelbereitstellung)

 

Vorteil: größtmögliche Anzahl von Parkplätzen

Nachteil: hohe Kosten, langer Umsetzungszeitraum, Flächentausch ist Voraussetzung, die 7 bisherigen Parkplätze (Stichweg) werden von 7 auf 3 (- 4) reduziert

 

Kosten: 160.000 € + 30.000 € + 120.000 € =  310.000 € /

bei 20 Parkplätzen – 4 = 16 ergeben sich  Kosten von 19.375 €/ Parkplatz

 

 

Die Verwaltung schlägt aus Kostengründen keine Variante vor. Die Mittel für alle Varianten sind im HH 2016 eigenständig zu veranschlagen und müssen durch  den Rat beschlossen werden.

 

 

Antrag

 

Die WNK UWG Fraktion hat einen Antrag (vom 20.12.2014) einschließlich Fragen  zu diesem Thema gestellt.

Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, das Haus Berliner Straße 17 a unverzüglich abzureißen und dort provisorisch Parkplätze anzulegen.

 

Neben dem Antrag wurden 2 Fragen an die Verwaltung gestellt.

Frage 1: Ich frage an, inwieweit die in öffentlicher Sitzung von Herrn Burghoff konstruierte Kollision zwischen Abriss des Hauses und provisorischer Anlage von Parkplätzen mit dem existierenden bzw. zu ändernden dortigen Bebauungsplan zutreffend ist?

 

Frage 2: Ich frage an, inwieweit die gestern in öffentlicher Sitzung von Herrn Schulte getroffene Aussage zutreffend ist, dass das Grundstück Berliner Straße 17a nicht von der öffentlichen Verkehrsfläche Taubengasse erschlossen werden kann?

 

 

 

Zu 1

Im Lageplan F ist der vorhandene Bebauungsplan 23 A dargestellt. In der blau gestrichelten Fläche  ist eine Bebauung, als auch Stellplätze und Garagen oder Garagen als Tiefgarage zulässig.

Die rot gestrichelte Fläche ist mit Geh, Fahr und Leitungsrechten belastet.

Auf dem Grundstück Haus 17a (Flurstück 404 und 179) können Stellplätze hergestellt werden.

 

Zu 2

Das Grundstück Haus 17a kann grundsätzlich von jeder Stelle des Flurstücks zur Straße Taubengasse erschlossen werden. Damit fallen aber umfangreiche Baukosten für Auffüllungen oder Rampen und evtl. Umbauarbeiten an der vorhandenen Wartehalle an.

Eine separate neue Erschließung (Zufahrt) des Grundstücks Haus 17a von der Straße “Taubengasse“ ist mehr oder weniger unwirtschaftlich (siehe Variante 2 und 3)

Im Antrag ist eine Zufahrt (Bild) gemäß der in Variante 3 dargestellt.

 

 

Die anderen Bereiche von Parkplatzuntersuchungen  müssen noch weitergehend geplant werden.

Nach vorliegenden Ergebnissen können diese in einem der nächsten Ausschüsse vorgestellt werden.

 

 

 

                                  


Anlage/n:

 

Lageplan D “Tafel“

 

Lageplan F1 “Taubengasse“ Variante 1

Lageplan F2 “Taubengasse“ Variante 2

Lageplan F3 “Taubengasse“ Variante 3

Lageplan F4 “Taubengasse“ Variante 4  (Ebene -1)

Lageplan F4 “Taubengasse“ Variante 4  (Ebene 0)

Lageplan F   Taubengasse B-Plan

 

                                 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_F_Taubengasse_Bebauungsplan (1338 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan_F1_Taubengasse_Stellplätze (3013 KB)      
Anlage 3 3 Lageplan_F2_Taubengasse_Stellplätze (3000 KB)      
Anlage 4 4 Lageplan_F3_Taubengasse_Stellplätze (2998 KB)      
Anlage 5 5 Lageplan_F4_-1Taubengasse_Stellplätze (2973 KB)      
Anlage 6 6 Lageplan_F4_0_Taubengasse_Stellplätze (2973 KB)      
Anlage 7 7 Lageplan _D Tafel_Feuerwache_Stellplaetze (2704 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche:

Siehe Sachverhalt